§ 70 Kurs nach der MPU: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten
§ 70 Kurs auf einen Blick
MPU mit Kursempfehlung, derzeit keine Fahrerlaubnis und Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde vor Kursbeginn.
Bei erfüllten Voraussetzungen genügt in der Regel eine Teilnahmebescheinigung anstelle einer erneuten MPU.
Nach einer MPU kann im Gutachten die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfohlen werden. Häufig wird dafür die Bezeichnung „§ 70 Kurs“ oder „MPU-Nachschulung“ verwendet. Gemeint ist eine verkehrspsychologische Gruppenmaßnahme, mit der bestimmte noch bestehende Eignungsmängel bearbeitet werden sollen.
Eine solche Empfehlung wirft zunächst Fragen auf: Ist die MPU damit bestanden? Was muss vor der Anmeldung geklärt werden? Und unter welchen Voraussetzungen kann auf eine erneute Begutachtung verzichtet werden? Die folgenden Abschnitte erläutern den fachlichen Hintergrund und die einzelnen Schritte.
Grundlagen: § 11 Abs. 10 und 11 FeV, § 70 FeV und Beurteilungskriterien, 5. Auflage, A 7 und D 7.
Inhalt
Was bedeutet eine Kursempfehlung nach der MPU?
Mit einer Kursempfehlung wird ausgedrückt, dass noch Eignungsmängel bestehen, deren Behebung durch einen geeigneten Kurs erwartet werden kann. Die fachliche Einordnung unterscheidet sich damit von einer uneingeschränkt günstigen Prognose.
Positives Gutachten
Die untersuchte Eignungsfrage kann bereits günstig beantwortet werden. Eine zusätzliche Maßnahme zur Behebung noch bestehender Eignungsmängel ist insoweit nicht erforderlich.
Gutachten mit Kursempfehlung
Es bestehen noch Schwierigkeiten. Nach fachlicher Einschätzung können sie im Rahmen eines anerkannten Kurses ausreichend bearbeitet werden.
Negatives Gutachten ohne Kursempfehlung
Die Voraussetzungen für eine günstige Prognose und für eine geeignete Kursmaßnahme sind nicht erfüllt. Die erforderlichen Veränderungen müssen zunächst anderweitig erarbeitet werden.
„Knapp bestanden“ ist keine präzise Einordnung. Die Kursempfehlung enthält weiterhin eine ungünstige Beurteilung der aktuellen Fahreignung, verbindet diese aber mit einer begründeten Veränderungsperspektive. Aus einzelnen Fehlern im Gespräch oder einem subjektiv guten Eindruck lässt sich eine Kursempfehlung nicht ableiten.
Fachliche Grundlage: BK 5, S. 72–73 und 95–96; Hypothesen A 7 und D 7.
Wann kann ein § 70 Kurs besucht werden?
Für den vorgesehenen Nachweisweg müssen die folgenden Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein. Eine Kursbuchung allein schafft diese Voraussetzungen nicht.
Passende MPU-Empfehlung
Im Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung muss diese Art von Kurs als geeignete Maßnahme zur Behebung der festgestellten Eignungsmängel angesehen werden.
Keine bestehende Fahrerlaubnis
Die betroffene Person darf nicht Inhaberin oder Inhaber einer Fahrerlaubnis sein. Entscheidend ist die rechtliche Fahrerlaubnis, nicht allein der Besitz des Führerscheindokuments.
Vorherige Zustimmung
Die Fahrerlaubnisbehörde muss der Teilnahme vor Beginn des Kurses zugestimmt haben. Eine nachträgliche Anerkennung darf nicht vorausgesetzt werden.
Anerkanntes Kursangebot
Der gewählte Kurs muss nach § 70 FeV anerkannt sein und zur Empfehlung sowie zur behördlichen Zustimmung passen.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs. 10 FeV und § 70 Abs. 1 und 2 FeV.
Empfehlung und Zustimmung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Im Gutachten wird die fachliche Eignung der Maßnahme beurteilt. Von der Fahrerlaubnisbehörde wird geprüft, ob dieser Weg im konkreten Verfahren genutzt werden kann.
Was wird vor einer Kursempfehlung geprüft?
In den Beurteilungskriterien, 5. Auflage, wird die Kurseignung bei Alkohol in der Hypothese A 7 und bei Drogen einschließlich Cannabis in D 7 behandelt. Zwei Fragen stehen im Mittelpunkt: Kann das konkrete Problem mit dem Kurs bearbeitet werden? Und kann die betroffene Person von dieser Arbeitsform ausreichend profitieren?
| Prüfbereich | Worauf es ankommt | Bedeutung für den Kurs |
|---|---|---|
| Art und Umfang der Schwierigkeiten | Die noch bestehenden Bedenken müssen zum Inhalt und zum Umfang einer begrenzten Gruppenmaßnahme passen. | Ein klar umrissener Lern- oder Vertiefungsbedarf kann aufgegriffen werden. Weitergehender Behandlungsbedarf wird dadurch nicht abgedeckt. |
| Selbstreflexion und Veränderungsbereitschaft | Eigene problematische Verhaltensweisen müssen zumindest ansatzweise erkannt und Rückmeldungen angenommen werden können. | Aus der bisherigen Erfahrung sollen konkrete Verhaltensalternativen entwickelt werden können. |
| Verständigung in der Gruppe | Gesprächsinhalte müssen verstanden und eigene Gedanken zu Verhalten, Auslösern und Folgen ausgedrückt werden können. | Zuhören, Austausch und die Bearbeitung persönlicher Themen müssen möglich sein. |
| Erforderliche Veränderungen und Belege | Je nach Problematik müssen notwendige Verhaltensänderungen, Stabilisierungszeiten und Nachweise bereits vorliegen. | Eine vertiefende Bearbeitung kann auf Vorhandenem aufbauen. Fehlende Voraussetzungen lassen sich nicht beliebig in den Kurs verlagern. |
Zusammenfassende Darstellung nach BK 5, A 7.1 N bis A 7.4 N, S. 159–162; D 7.1 N bis D 7.4 N, S. 226–228.
Was bedeuten K- und N-Kriterien in den Beurteilungskriterien?
Mit K werden Anforderungen gekennzeichnet, bei deren noch unvollständiger Erfüllung eine Bearbeitung im Kurs grundsätzlich infrage kommen kann. Daraus folgt jedoch noch keine Kurseignung: Die persönlichen Voraussetzungen nach A 7 beziehungsweise D 7 müssen zusätzlich erfüllt sein.
Mit N werden Anforderungen bezeichnet, deren Erfüllung durch einen solchen Kurs grundsätzlich nicht hergestellt werden kann. Dann können beispielsweise eine weitergehende Behandlung, ein längerer Zeitraum oder andere Veränderungen erforderlich sein. Die Einordnung ergibt sich aus der gesamten Befundlage; einzelne Kürzel ersetzen keine Fallbeurteilung.
BK 5, S. 95–96.
Welche Grenzen hat ein § 70 Kurs?
Eine behandlungsbedürftige Abhängigkeit, weiterhin erhebliche psychische Probleme oder nicht ausreichend ausgeglichene medizinische beziehungsweise leistungsbezogene Einschränkungen können durch einen solchen Kurs nicht einfach beseitigt werden. Ebenso wenig werden fehlende Abstinenzbelege oder noch nicht erfüllte Stabilisierungszeiten durch eine Teilnahmebescheinigung ersetzt.
Auch eine erneute Auffälligkeit nach einem früheren Rehabilitationskurs muss gesondert bewertet werden. Eine weitere Kursempfehlung darf dann nicht als selbstverständlicher nächster Schritt angenommen werden.
Welche Rolle spielen Alkohol, Cannabis und andere Drogen?
Die Kursmodelle und ihre Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich. Entscheidend sind die im Gutachten festgestellte Problematik, die bereits erreichten Veränderungen und die noch offenen Anforderungen.
Trinkverhalten und sichere Verkehrsteilnahme
Bearbeitet werden können noch bestehende Schwierigkeiten bei der Einordnung des eigenen Trinkverhaltens, bei Verhaltensplänen oder beim Umgang mit Risikosituationen.
Welche Form der Veränderung erforderlich ist, hängt von der Alkoholproblematik ab. Wo Abstinenz und bestimmte Belege notwendig sind, müssen diese Anforderungen bereits ausreichend erfüllt sein.
Konsumveränderung und Trennverhalten
Bei Cannabis wird in der 5. Auflage differenziert zwischen Abstinenz und einem unter bestimmten Voraussetzungen möglichen risikoarmen Konsum.
Für eine Kursempfehlung müssen die bereits erforderlichen Veränderungen ausreichend stabil sein. Zusätzlich muss das anerkannte Kursmodell das konkrete Veränderungsziel abdecken.
Abstinenz und Rückfallvorsorge
Bei den entsprechenden Drogenproblemen wird eine bereits umgesetzte, belegte und ausreichend stabile Abstinenz vorausgesetzt.
Im Kurs können verbleibende Schwierigkeiten etwa beim Umgang mit Risikofaktoren oder beim Aufbau eines dauerhaft drogenfreien Alltags bearbeitet werden.
Cannabis: Fachliche Möglichkeit und anerkanntes Kursmodell müssen zusammenpassen. In D 7.4 N wird auch ein bereits stabil veränderter, niederfrequenter und risikoarmer Cannabiskonsum berücksichtigt. Zugleich wird in der 5. Auflage darauf hingewiesen, dass bei ihrem Redaktionsschluss nur auf Cannabisabstinenz ausgerichtete Modelle anerkannt waren.
Eine zusätzliche Öffnung für bestimmte Mängel im Trennverhalten wird dort ausdrücklich von der Anerkennung entsprechend ausgerichteter Kurse abhängig gemacht. Für den konkreten Fall muss deshalb geklärt werden, welches Modell aktuell anerkannt ist und welche Teilnahmebedingungen gelten. Ein abstinenzorientierter Kurs darf nicht ohne Weiteres als Angebot für fortgesetzten Cannabiskonsum verstanden werden.
Fachliche Fundstellen: BK 5, S. 72, Fußnote 8; S. 216, Fußnote 44; D 7.4 N, S. 228. Die Aussage zum Anerkennungsstand bezieht sich auf den Redaktionsschluss des Buches. Als aktuelles Beispiel eines abstinenzorientierten Angebots beschreibt Nord-Kurs das Modell SPEED-02.
Wie läuft die Teilnahme an einem § 70 Kurs ab?
Die Reihenfolge ist wichtig. Vor einer verbindlichen Anmeldung sollten die Empfehlung und die behördlichen Vorgaben geklärt sein.
- Gutachten prüfen
Empfehlung, Anlass und noch bestehende Schwierigkeiten erfassen.
- Zustimmung klären
Teilnahme vor Kursbeginn mit der Fahrerlaubnisbehörde abstimmen.
- Kurs auswählen
Passendes Modell, Teilnahmebedingungen und alle Termine prüfen.
- Aktiv teilnehmen
Sitzungen vollständig besuchen und Kursaufgaben bearbeiten.
- Bescheinigung vorlegen
Abschlussnachweis einreichen und weitere behördliche Schritte beachten.
Vor der Anmeldung
Benötigt werden insbesondere das MPU-Gutachten und die Angaben beziehungsweise Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde. Je nach Anbieter kommen ein Identitätsnachweis, das Anmeldeformular und gegebenenfalls Nachweise zur Abstinenz hinzu.
Fristen, Gruppensprache, sämtliche Sitzungstermine und eventuelle Nachbetreuungstermine sollten vor Vertragsschluss geklärt werden.
Bei der Terminplanung
Es gibt keine für jeden Fall passende allgemeine Frist von beispielsweise „einem Monat“. Maßgeblich sind die konkreten behördlichen Vorgaben und der bestätigte Kursplan.
Auch Wartezeiten bis zum Kursbeginn und die anschließende Bearbeitung durch die Behörde gehören zur Gesamtplanung.
Verfahrenshinweise: TÜV SÜD, Kurse nach der MPU; Teilnahme und Bescheinigung: § 11 Abs. 10 und 11 FeV. Weitere Unterlagen richten sich nach dem konkreten Angebot.
Was wird in einem § 70 Kurs erarbeitet?
Die Arbeit erfolgt in einer Gruppe unter verkehrspsychologischer Leitung. Eigene Erfahrungen werden eingeordnet, Rückmeldungen aufgenommen und konkrete Verhaltensmöglichkeiten entwickelt. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem anerkannten Kursmodell.
Die inhaltliche Orientierung lässt sich mit drei Fragen beschreiben, die auch für die persönliche Aufarbeitung im Rahmen einer MPU zentral sind:
| Leitfrage | Mögliche Themen | Ziel der Bearbeitung |
|---|---|---|
| Was ist passiert? | Konsum- und Verkehrsvorgeschichte, konkrete Situationen, Entscheidungen und Folgen. | Das eigene Verhalten nachvollziehbar beschreiben und seinen Anteil an der Entwicklung erkennen. |
| Warum ist es passiert? | Funktion des Konsums, Einstellungen zum Fahren, soziale Einflüsse und persönliche Risikosituationen. | Verstehen, wodurch das frühere Verhalten begünstigt und aufrechterhalten wurde. |
| Warum passiert es nicht wieder? | Veränderte Gewohnheiten, Abstinenz beziehungsweise die erforderliche Konsumveränderung, Mobilitätsplanung und Rückfallvorsorge. | Konkrete Schutzstrategien entwickeln und deren Umsetzung im Alltag absichern. |
Die drei Leitfragen dienen der redaktionellen Orientierung und bilden keinen verbindlichen Lehrplan ab. Grundlage: BK 5, A 7 und D 7; praktische Kursbeschreibungen: AFN, IRaK und Nord-Kurs, SPEED-02.
Aus einem Vorsatz wird ein umsetzbarer Plan
Über die Heimfahrt wird bereits vor der Veranstaltung entschieden. Ein Plan berücksichtigt auch, was bei einer ausgefallenen Verbindung oder einer unerwarteten Verlängerung des Abends geschieht. Die Entscheidung wird dadurch weniger von der späteren Situation abhängig gemacht.
Es wird geklärt, welche Kontakte und Situationen die eigene Veränderung gefährden, wie auf ein Konsumangebot reagiert wird und welche Unterstützung im Zweifel verfügbar ist. Ein allgemeiner Vorsatz wird damit in konkrete Handlungsschritte übersetzt.
Veranschaulichende Beispiele; die erforderlichen Strategien werden aus der individuellen Problematik abgeleitet.
Wie lange dauert ein § 70 Kurs und was kostet er?
Dauer, Gruppengröße und Preis hängen vom Kursmodell und vom Anbieter ab. Häufig verteilen sich die Sitzungen über mehrere Wochen. Bei einzelnen Programmen sind zusätzliche Termine zum Erfahrungsaustausch oder zur Nachbetreuung vorgesehen.
IRaK bei AFN
Für IRaK werden vier Termine mit insgesamt 14 Stunden innerhalb von in der Regel drei Wochen angegeben. Die veröffentlichte Gruppengröße beträgt vier bis zehn Personen.
SPEED-02 bei Nord-Kurs
Zu SPEED-02 gehören nach der Anbieterbeschreibung sechs Sitzungen und zwei Erfahrungsaustausche. Damit kann die Verpflichtung zur Teilnahme über die erste Kursphase hinausreichen.
Aktuelle Preisbeispiele
Die folgenden Angaben wurden am 9. September 2026 auf den jeweiligen Anbieterseiten veröffentlicht vorgefunden. Sie stellen eine Auswahl dar und bilden keine allgemeingültige Preisspanne ab.
| Anbieter und Modell | Ausrichtung | Veröffentlichter Preis | Quelle |
|---|---|---|---|
| AFN · IRaK | Alkohol | 535 €inklusive Mehrwertsteuer | AFN: IRaK |
| TÜV Thüringen · LEER | Alkohol | 555 €inklusive Mehrwertsteuer | TÜV Thüringen: LEER |
| AFN · DRUGS | Drogen | 635 €inklusive Mehrwertsteuer | AFN: DRUGS |
| Nord-Kurs · SPEED-02 | Drogen | 725 €angegebener Kurspreis | Nord-Kurs: SPEED-02 |
Zum Kurs kommen gegebenenfalls weitere Ausgaben hinzu. Fahrtkosten, mögliche Untersuchungen oder Screenings und Gebühren im Fahrerlaubnisverfahren sollten getrennt berücksichtigt werden. Vor der Buchung sollte feststehen, welche Leistungen im genannten Preis enthalten sind.
Für DRUGS nennt AFN auf der Kursübersicht und der ausführlichen Informationsseite unterschiedliche, gruppenabhängige Umfänge. Für die persönliche Planung ist deshalb der bestätigte Kursplan maßgeblich, nicht eine pauschale Stundenangabe.
Abgleich der DRUGS-Angaben: Kursübersicht und ausführliche Informationen. Weiterführend: Kosten rund um die MPU.
Woran lässt sich ein passendes Kursangebot erkennen?
Die amtliche Anerkennung wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde erteilt. Die BASt begutachtet die Träger im vorgesehenen Qualitätssicherungsverfahren. Eine bloße Werbeaussage wie „MPU-Kurs“ oder „Nachschulung“ belegt daher noch keine Anerkennung nach § 70 FeV.
Als Ausgangspunkt dient das BASt-Verzeichnis der begutachteten Kursträger. Für das konkrete Angebot müssen Kursmodell, Standort und Teilnahmevoraussetzungen passen.
- Passendes ModellDie Ausrichtung auf Alkohol, Drogen oder die konkrete Cannabisproblematik entspricht der Gutachtenempfehlung und der behördlichen Zustimmung.
- Qualifizierte KursleitungDie Anforderungen umfassen einen einschlägigen Psychologieabschluss, verkehrspsychologische Ausbildung, Begutachtungskenntnisse und eine Ausbildung für die Kursleitung.
- Vollständiger TerminplanAlle Sitzungen und gegebenenfalls spätere Erfahrungsaustausche sind bekannt. Überschneidungen werden vor der Anmeldung geklärt.
- Klare TeilnahmebedingungenRegeln zu Mitarbeit, Nüchternheit, Fehlzeiten, Screenings, Kosten und Ausstellung der Bescheinigung liegen verständlich vor.
Rechts- und Qualitätsgrundlagen: § 70 FeV, Anlage 15 FeV und Verwaltungsportal Hessen: Anerkennung von Kursträgern. Die Auswahlkriterien zu Organisation und Vertrag ergänzen diese gesetzlichen Anforderungen.
Gibt es eine Prüfung – und was passiert nach dem Kurs?
Bei den beschriebenen Kursangeboten findet keine klassische Abschlussprüfung statt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Bescheinigung allein durch Zahlung der Kursgebühr erworben wird. Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Teilnahme.
Teilnahmebescheinigung
Nach § 11 Abs. 11 FeV muss die Ausstellung verweigert werden, wenn nicht an allen Sitzungen teilgenommen oder die Anfertigung von Kursaufgaben verweigert wurde.
Zusätzlich sind die Bedingungen des anerkannten Programms zu beachten. Dazu können nüchterne Teilnahme, aktive Mitarbeit und bei Drogenkursen auch Screenings gehören.
Weiteres Fahrerlaubnisverfahren
Die Bescheinigung wird bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen genügt sie in der Regel als Nachweis der wiederhergestellten Eignung.
Die Bescheinigung ist selbst keine Fahrerlaubnis. Vor einer erneuten Fahrt muss die Fahrerlaubnis tatsächlich erteilt worden sein. Weitere Anforderungen im Neuerteilungsverfahren bleiben zu beachten.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs. 10 und 11 FeV, § 20 FeV. Teilnahmebedingungen und Screenings: AFN und Nord-Kurs.
Was geschieht bei Krankheit oder einem versäumten Termin?
Eine Verhinderung sollte unmittelbar mit dem Anbieter geklärt werden. Ob eine Fortsetzung, Umbuchung oder erneute Teilnahme möglich ist und welche Kosten entstehen, richtet sich nach dem anerkannten Kursmodell und den Vertragsbedingungen. Ein eigenständiger Anspruch auf einen einzelnen Nachholtermin oder eine kostenfreie Wiederholung sollte nicht vorausgesetzt werden.
Ist ein § 70 Kurs auch bei Punkten oder Straftaten möglich?
Für die in § 11 Abs. 10 Satz 2 FeV genannten Anordnungen ist der Ersatz eines erneuten MPU-Gutachtens durch die Kursbescheinigung ausdrücklich ausgeschlossen. Erfasst werden Anordnungen nach § 4 Abs. 10 Satz 4 StVG sowie nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV.
Ein § 70 Kurs stellt deshalb keinen allgemeinen Ersatz für eine MPU wegen Punkten, Verkehrsverstößen oder Straftaten dar. Auch ähnlich bezeichnete Seminare haben unterschiedliche Funktionen:
| Maßnahme | Anlass und Funktion | Verhältnis zur MPU |
|---|---|---|
| Kurs nach § 70 FeV | Bearbeitung bestimmter Eignungsmängel nach einer MPU mit entsprechender Empfehlung. | Unter den Voraussetzungen von § 11 Abs. 10 FeV kann die Bescheinigung ein erneutes Gutachten ersetzen. |
| MPU-Vorbereitung | Individuelle Aufarbeitung und Vorbereitung auf eine bevorstehende Begutachtung. | Eine Teilnahmebestätigung hat nicht die besondere Nachweiswirkung einer §-70-Bescheinigung. |
| Besonderes Aufbauseminar | Besondere Maßnahme für Fahranfänger mit entsprechenden Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten; geregelt in § 36 FeV. | Eigenständige Maßnahme im Probezeitsystem. Eine gegebenenfalls erforderliche MPU wird damit nicht automatisch erledigt. |
| Fahreignungsseminar | Bearbeitung sicherheitsrelevanter Verkehrsverhaltensmängel im Rahmen des Punktesystems; § 4a StVG. | Eigenständiges Seminar mit verkehrspädagogischem und verkehrspsychologischem Teil. Kein §-70-Kurs. |
Bei mehreren Fragestellungen zählt jede einzelne Eignungsfrage. Eine Empfehlung zu einer Substanzproblematik beseitigt nicht automatisch Bedenken aus anderen Bereichen. Die Beurteilungskriterien berücksichtigen Konstellationen, in denen andere Fragen bereits günstig beantwortet werden können. Die gesetzlichen Ausschlüsse bleiben trotzdem maßgeblich und müssen im konkreten Verfahren von der Behörde berücksichtigt werden.
Fachliche Einordnung kombinierter Fragestellungen: BK 5, A 7.1 N und D 7.1 N. Vertiefung: Mehrfachfragestellung bei der MPU.
Welche Fehler sollten vermieden werden?
- Buchung vor Klärung der VoraussetzungenEine freie Kursanmeldung ersetzt weder die MPU-Empfehlung noch die rechtzeitig erteilte behördliche Zustimmung.
- Fehlende Nachweise in den Kurs verschiebenNotwendige Abstinenz- und Stabilisierungsanforderungen müssen zum vorgesehenen Zeitpunkt erfüllt sein.
- Nur den ersten Kursabschnitt einplanenZusätzliche Erfahrungsaustausche, Untersuchungen oder weitere Bescheinigungen können zum Programm gehören.
- Aus dem Abschluss sofort eine Fahrberechtigung ableitenDie weitere Entscheidung im Fahrerlaubnisverfahren muss abgewartet werden.
Die Hinweise ergeben sich aus den oben erläuterten rechtlichen Voraussetzungen, A 7 und D 7 sowie den programmspezifischen Teilnahmebedingungen.
FAQ zum § 70 Kurs
Kann ein § 70 Kurs schon vor der MPU absolviert werden?
Der gesetzliche Nachweisweg setzt ein MPU-Gutachten voraus, in dem diese Art von Kurs als geeignete Maßnahme beurteilt wird. Ein vorab gebuchtes Vorbereitungsseminar erhält dadurch nicht nachträglich die Wirkung eines §-70-Kurses. § 70 Abs. 1 FeV.
Was ist möglich, wenn im Gutachten keine Kursempfehlung steht?
Zunächst muss aus dem Gutachten geklärt werden, welche Voraussetzungen fehlen und weshalb keine ausreichende Beeinflussbarkeit durch einen Kurs angenommen wurde. Eine beliebige Anmeldung löst diese Schwierigkeiten nicht. Je nach Befund können individuelle Beratung, Behandlung, weitere Veränderungen oder zusätzliche Nachweise erforderlich sein. BK 5, S. 72–73 und 95–96.
Gibt es anerkannte §-70-Kurse online?
Die hier geprüften Angebote sind als Präsenzmaßnahmen beschrieben. TÜV SÜD weist ausdrücklich darauf hin, dass seine §-70-Kurse nicht online durchgeführt werden dürfen. Ein online angebotener MPU-Vorbereitungskurs ist damit nicht gleichzusetzen. Maßgeblich bleibt die Anerkennung des konkreten Kursmodells und seiner Durchführungsform. TÜV SÜD: Durchführung und FAQ.
Ist ein kurzer Intensivkurs statt mehrerer Sitzungen möglich?
Die Sitzungszahl und der zeitliche Ablauf sind an das anerkannte Programm gebunden. Eine beliebige Verkürzung ist deshalb nicht mit einem regulären Kurs gleichzusetzen. Kurzfristig verfügbare Starttermine sagen nichts darüber aus, ob die vorgesehene Kursdauer verkürzt werden darf. TÜV SÜD: Hinweise zu Schnellkursen.
Wird für jeden § 70 Kurs Abstinenz verlangt?
Eine einheitliche Antwort für Alkohol, Cannabis und andere Drogen wäre fachlich unzutreffend. Es kommt auf die festgestellte Problematik und das anerkannte Kursmodell an. Wo Abstinenz erforderlich ist, müssen die notwendigen Zeiträume und Belege bereits erfüllt sein. Die Besonderheiten bei Cannabis werden im Abschnitt Alkohol, Cannabis und andere Drogen erläutert. BK 5, A 7.4 N und D 7.4 N.
Kann wegen sprachlicher Schwierigkeiten mit einer Übersetzung teilgenommen werden?
Die Möglichkeit, Gruppeninhalte zu verstehen und eigene Gedanken auszudrücken, gehört zur fachlichen Kurseignung. Eine Dolmetscherbegleitung oder eine andere Kurssprache darf nicht ohne Abstimmung vorausgesetzt werden. Die im anerkannten Programm möglichen Bedingungen müssen vor der Anmeldung geklärt werden. BK 5, A 7.3 N und D 7.3 N.
Was passiert, wenn die Kursempfehlung nicht umgesetzt wird?
Die im Gutachten beschriebenen Eignungsmängel gelten dadurch nicht als behoben. Welcher andere Nachweisweg im konkreten Verfahren möglich ist, muss mit der Fahrerlaubnisbehörde geklärt werden. Aus dem Verzicht auf den Kurs entsteht kein Anspruch auf eine positive Entscheidung. TÜV SÜD: Alternativen und weiteres Verfahren.
Quellen und weiterführende Informationen
Die rechtlichen Voraussetzungen werden anhand der Fahrerlaubnis-Verordnung erläutert. Für die fachliche Kurseignung wurden die relevanten Kapitel der Beurteilungskriterien in der 5. Auflage ausgewertet. Anbieterangaben werden für konkrete Beispiele zu Ablauf, Teilnahmebedingungen und Preisen verwendet.
- Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) & Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM). (2026). Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien (5., überarbeitete und erweiterte Auflage). Kirschbaum. Verwendet wurden insbesondere S. 72–73, 95–96, 159–162 (A 7), 216 (Fußnote 44) und 226–228 (D 7). Die Aussagen wurden am Originaltext geprüft.
- Fahrerlaubnis-Verordnung. § 11 Abs. 10 und 11 (Kursempfehlung, Voraussetzungen und Bescheinigung); § 70 (Anerkennung der Kursträger); Anlage 15 (Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen); § 20 (Neuerteilung); § 36 (besondere Aufbauseminare).
- Straßenverkehrsgesetz. § 4a StVG: Fahreignungsseminar.
- BASt. Begutachtete Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Verzeichnis zur Orientierung bei der Anbietersuche.
- Verwaltungsportal Hessen. Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Zuständigkeit und Anerkennungsvoraussetzungen.
- AFN. IRaK: Kursübersicht und Preis; IRaK: ausführliche Informationen; DRUGS: Kursübersicht und Preis; DRUGS: ausführliche Informationen. Abruf: 09.09.2026.
- Nord-Kurs, TÜV NORD GROUP. SPEED-02: Kurs für drogenauffällige Kraftfahrzeugführende. Kursinhalt, Teilnahmebedingungen, Erfahrungsaustausche und Preis. Abruf: 09.09.2026.
- TÜV Thüringen. LEER: Kurse für alkoholauffällige Kraftfahrer. Kursumfang und Preis. Abruf: 09.09.2026.
- TÜV SÜD Pluspunkt. Kurse nach der MPU. Programme, organisatorischer Ablauf, Präsenzdurchführung und FAQ. Abruf: 09.09.2026.
