MPU-Ablauf: So läuft die medizinisch-psychologische Untersuchung ab
MPU-Ablauf auf einen Blick
MPU-Anordnung, Begutachtungsstelle, Unterlagen, Untersuchungstag, medizinische Untersuchung, Leistungstest, psychologisches Gespräch und Gutachten.
Fragestellung erhalten → Begutachtungsstelle auswählen → Unterlagen und Akte → MPU-Termin → Untersuchung → Gutachten → weitere Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde.
Inhalt
Der gesamte MPU-Ablauf in 7 Schritten
Mit „MPU-Ablauf“ ist nicht nur der Untersuchungstag gemeint. Vorher müssen die behördliche Fragestellung geklärt, eine Begutachtungsstelle ausgewählt und die erforderlichen Unterlagen zusammengeführt werden. Erst danach findet die eigentliche medizinisch-psychologische Untersuchung statt.
Der genaue Weg unterscheidet sich je nachdem, ob die Fahrerlaubnis noch besteht oder nach einer Entziehung neu beantragt wird. Die grundlegende Logik ist jedoch weitgehend dieselbe.
Fahrerlaubnisbehörde
Die Behörde prüft die Eignungszweifel und verlangt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die Beibringung eines MPU-Gutachtens.
Eignungszweifel · GutachtenanordnungBfF auswählen
Eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung wird ausgewählt und der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt.
Begutachtungsstelle auswählenAkte & Fragestellung
Die Behörde übermittelt die verwertbaren Unterlagen und die konkrete Frage, die durch das Gutachten beantwortet werden soll.
Akte · Anlass · BegutachtungsfrageVoraussetzungen klären
Je nach Anlass müssen beispielsweise Abstinenzbelege, ärztliche Befunde oder andere relevante Nachweise rechtzeitig vorliegen.
Nachweise · Befunde · UnterlagenAuftrag & Termin
Die Begutachtungsstelle wird beauftragt. Nach Akteneingang und organisatorischer Klärung wird der Untersuchungstermin vereinbart.
Auftrag · Akteneingang · TerminMPU-Tag
Fragebögen, medizinische Untersuchung, Leistungstest und psychologisches Gespräch bilden den eigentlichen Untersuchungstag.
Medizin · Leistung · PsychologieGutachten
Die Befunde werden zusammengeführt und die behördliche Fragestellung beantwortet. Anschließend entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.
Befunde · Prognose · EntscheidungRechtlich geht es um die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Die betroffene Person beauftragt die Begutachtungsstelle selbst und trägt grundsätzlich auch die Kosten. Die Behörde bestimmt dagegen, welche Eignungsfrage beantwortet werden muss.
Vorbereitung und notwendige Nachweise laufen nicht immer erst nach Schritt 1 bis 3 an. Gerade bei Alkohol- oder Drogenfragestellungen können Abstinenznachweise und persönliche Aufarbeitung bereits lange vor dem eigentlichen MPU-Termin begonnen haben.
Akte & Fragestellung: Was wird bei meiner MPU überhaupt geprüft?
Die Begutachtungsstelle entscheidet nicht frei, worüber sie ein Gutachten erstellen möchte. Ausgangspunkt sind die von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilten Tatsachen, Unterlagen und die konkrete Fragestellung.
Genau deshalb lohnt es sich, diese beiden Dinge auseinanderzuhalten: Die Akte beschreibt vor allem die Vorgeschichte. Die Fragestellung bestimmt, welche Eignungszweifel durch die Begutachtung geklärt werden sollen.
Je nach Fall können sich darin beispielsweise Strafbefehle, Urteile, Verkehrsverstöße, toxikologische Befunde, frühere Gutachten oder andere für die Fahreignungsfrage verwertbare Unterlagen befinden.
Vorgeschichte · Tatsachen · Messwerte · frühere BefundeDie Fahrerlaubnisbehörde legt fest, welche konkrete Frage das Gutachten zur zukünftigen Fahreignung beantworten muss.
Anlass · Eignungszweifel · Untersuchungsziel · PrognoseNach § 11 Abs. 6 FeV muss die Fahrerlaubnisbehörde darauf hinweisen, dass die Unterlagen, die an die Begutachtungsstelle übersandt werden sollen, eingesehen werden können. Das bedeutet nicht, dass Antworten aus der Akte auswendig gelernt werden sollten. Sinnvoll ist vielmehr, den eigenen Fall, die dokumentierten Tatsachen und die konkrete Fragestellung zu verstehen.
Nach Anlage 4a FeV muss die Untersuchung anlassbezogen erfolgen. Relevant sind diejenigen Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die konkrete Fahreignungsfrage von Bedeutung sind. Eine Alkohol-MPU setzt deshalb andere Schwerpunkte als eine MPU wegen Drogen, Punkten oder Straftaten.
Der MPU-Tag: vier Stationen
Die eigentliche Untersuchung findet normalerweise an einem Termin bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung statt. Für Betroffene lässt sich der Tag praktisch in vier Stationen einteilen.
Die Reihenfolge ist dabei nicht zwingend festgelegt. Je nach Begutachtungsstelle, Fragestellung und Organisation können beispielsweise Leistungstest und medizinische Untersuchung auch in anderer Reihenfolge stattfinden.
Anmeldung & Fragebögen
Zu Beginn werden Identität und organisatorische Angaben geklärt. In der Regel werden außerdem Fragebögen zu persönlichen, medizinischen und anlassbezogenen Angaben ausgefüllt.
Medizinische Untersuchung
Der Arzt erhebt die für die Fragestellung relevante medizinische Vorgeschichte und entsprechende Befunde. Bei Alkohol-, Cannabis- oder Drogenfragestellungen können zusätzlich Labor- oder toxikologische Befunde eine Rolle spielen.
Leistungs- und Reaktionstest
Mit standardisierten psychologischen Testverfahren werden fahreignungsrelevante Leistungsfunktionen untersucht, beispielsweise Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit, Konzentration oder Orientierung.
Psychologisches Gespräch
Hier werden die Auffälligkeiten und ihre Hintergründe anlassbezogen besprochen. Bei verhaltensbezogenen Fragestellungen geht es insbesondere um Ursachen, frühere Einstellungen und Verhaltensmuster, Veränderungen und deren Stabilität.
Bei einer Punkte-MPU kann der medizinische Teil deutlich schlanker ausfallen als bei einer Alkohol- oder Drogenfragestellung. Umgekehrt können bei Substanzfragen Laborbefunde, Abstinenznachweise und medizinische Aspekte wesentlich mehr Gewicht erhalten. Entscheidend bleiben immer Anlass, Akte und Fragestellung.
Medizin · Leistung · Psychologie: Was wird jeweils geprüft?
Hinter den drei Untersuchungsteilen stehen unterschiedliche fachliche Fragen. Der Umfang richtet sich dabei immer nach dem MPU-Anlass, der Vorgeschichte und der behördlichen Fragestellung.
Eine Alkohol- oder Drogen-MPU sieht deshalb im medizinischen Teil anders aus als eine MPU wegen Punkten oder Straftaten. Auch bei den Leistungstests wird nicht in jedem Fall dasselbe Untersuchungsprogramm durchgeführt.
Medizinische Untersuchung
Der Arzt erhebt zunächst die medizinische Vorgeschichte. Dazu gehören beispielsweise Erkrankungen, aktuelle Beschwerden, Medikamente und andere für die Fragestellung relevante Angaben. Welche weiteren Untersuchungen notwendig sind, hängt vom konkreten Anlass ab.
Bei einer reinen Punktefragestellung kann sich der medizinische Teil weitgehend auf die Anamnese beschränken. Bei Alkohol, Drogen, Cannabis oder Medikamenten können dagegen medizinische und toxikologische Befunde deutlich wichtiger werden.
Leistungs- und Reaktionstests
Dafür werden standardisierte psychologische Testverfahren eingesetzt. Je nach Fragestellung können unterschiedliche Leistungsbereiche untersucht werden. Es geht also nicht darum, möglichst „intelligent“ zu sein oder einen klassischen Wissenstest zu bestehen.
Vor der eigentlichen Testung erfolgt eine Einweisung und es besteht Gelegenheit, sich mit der Aufgabe vertraut zu machen. Welche Tests eingesetzt werden, richtet sich nach der Fragestellung und der individuellen Befundlage.
Ein schwächeres Testergebnis bedeutet nicht in jedem Fall automatisch eine negative MPU. Abhängig vom Befund können weitere Testverfahren oder eine verkehrspsychologische Fahrverhaltensbeobachtung zur Klärung beziehungsweise Kompensation infrage kommen.
Psychologisches Untersuchungsgespräch
Das Gespräch orientiert sich an der persönlichen Vorgeschichte und dem konkreten MPU-Anlass. Es geht nicht darum, juristische Schuldfragen noch einmal zu klären. Entscheidend ist vielmehr, wie das frühere Verhalten entstanden ist und was sich seitdem nachvollziehbar verändert hat.
Entscheidend ist, ob die eigene Erklärung nachvollziehbar zur Akte und Vorgeschichte passt und ob die beschriebenen Veränderungen konkret, glaubhaft und ausreichend stabil sind. Auswendig gelernte Musterantworten ersetzen diese Aufarbeitung nicht.
Medizinische Befunde, Leistungsdiagnostik, psychologisches Gespräch und Aktenlage werden am Ende im Zusammenhang betrachtet. Entscheidend ist, ob sich daraus insgesamt eine nachvollziehbare Antwort auf die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde ergibt.
Positiv, negativ oder § 70 – wie kann eine MPU ausgehen?
Nach dem Untersuchungstag werden die medizinischen, psychologischen und leistungsbezogenen Befunde zusammengeführt und auf die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde bezogen.
Vereinfacht lassen sich drei typische Ergebnisse unterscheiden.
Positives Gutachten
Die behördliche Fragestellung kann günstig beantwortet werden. Die zuvor bestehenden Zweifel an der Fahreignung konnten aus gutachterlicher Sicht ausgeräumt werden.
Kursempfehlung nach § 70 FeV
Eine Veränderung ist bereits erkennbar, reicht für eine unmittelbar positive Beurteilung aber noch nicht vollständig aus. Bestimmte verbleibende Eignungsmängel können dann möglicherweise durch einen anerkannten Kurs bearbeitet werden.
Negatives Gutachten
Die Fahreignungszweifel konnten nicht ausreichend ausgeräumt werden. Aus dem Gutachten sollte hervorgehen, welche Befunde oder Eignungsvoraussetzungen für eine günstige Prognose noch fehlen.
Der Kurs muss nach § 70 FeV anerkannt sein. Die MPU muss ihn ausdrücklich als geeignete Maßnahme empfehlen, die betroffene Person darf keine Fahrerlaubnis besitzen und die Fahrerlaubnisbehörde muss vor Beginn des Kurses zustimmen.
Für bestimmte MPU-Anordnungen wegen Verkehrsverstößen, Straftaten sowie nach Entziehung wegen des Fahreignungs-Bewertungssystems ist dieser Weg gesetzlich ausgeschlossen.
§70-Kurs genauer erklärt →Gutachten und Fahrerlaubnisbehörde: Wer entscheidet am Ende?
Die Begutachtungsstelle untersucht und beantwortet die behördliche Fragestellung. Über die Erteilung, Neuerteilung oder den Fortbestand der Fahrerlaubnis entscheidet jedoch die Fahrerlaubnisbehörde.
Auftraggeber der MPU ist grundsätzlich die untersuchte Person. Eine unmittelbare Weitergabe des Gutachtens an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt nicht ohne entsprechende Zustimmung.
Das darf allerdings nicht mit „ein negatives Gutachten kann einfach folgenlos zurückgehalten werden“ verwechselt werden. Wurde ein Gutachten von der Behörde innerhalb einer bestimmten Frist verlangt, kann die Nichtvorlage eigene fahrerlaubnisrechtliche Folgen haben.
Was sollte ich zur MPU mitbringen?
Maßgeblich sind zuerst die Hinweise der jeweiligen Begutachtungsstelle. Nicht jeder Fall benötigt dieselben Unterlagen. Einige Dinge sollten aber rechtzeitig geklärt sein.
Personalausweis oder ein von der Begutachtungsstelle akzeptiertes anderes Ausweisdokument.
Hinweise zum Termin vorher lesen und individuelle Vorgaben der BfF beachten.
Zum Beispiel Brille, Kontaktlinsen oder Hörhilfe, wenn diese im Alltag benötigt werden.
Soweit diese nicht bereits ordnungsgemäß an die Begutachtungsstelle übermittelt wurden.
Nur wenn sie für die Fragestellung relevant sind. Zu berücksichtigende Fremdbefunde müssen die formalen Anforderungen erfüllen.
Präparat, Dosierung und Einnahmeschema sollten zuverlässig angegeben werden können.
Medizinische Berichte und andere beigebrachte Befunde sollten tatsächlich für die Fragestellung relevant sein. Sollen sie gutachterlich berücksichtigt werden, gelten zudem formale Anforderungen – insbesondere an Herkunft, Nachvollziehbarkeit, Original und Unterschrift.
Was beim MPU-Ablauf häufig schiefgeht
Die eigene Akte und Fragestellung vor dem Termin nicht genau kennen.
Notwendige Abstinenz- oder andere Nachweise zu spät planen.
Abstinenzbelege mit einer vollständigen inhaltlichen Aufarbeitung verwechseln.
Eine vorbereitete Geschichte oder Antworten auswendig lernen.
Widersprüche zwischen Akte, Fragebogen, medizinischer Anamnese und psychologischem Gespräch.
Nur äußere Auslöser wie Stress, Pech oder andere Personen nennen, ohne die eigenen Ursachen zu erklären.
Veränderungen erst kurz vor der MPU beginnen, ohne ihre Stabilität im Alltag zeigen zu können.
Davon ausgehen, dass ein §-70-Kurs nach jeder negativen MPU einfach gebucht werden kann.
Eine gute MPU-Darstellung passt zur Akte, beantwortet die tatsächliche Fragestellung und verbindet frühere Auffälligkeiten mit Ursachen, konkreten Veränderungen und einer belastbaren Zukunftsprognose.
FAQ zum Ablauf der MPU
Die wichtigsten Fragen zum Untersuchungstag, zum Gutachten und zu den nächsten Schritten.
01 Wie lange dauert eine MPU?
Für den Untersuchungstag sollten mehrere Stunden eingeplant werden. Die tatsächliche Dauer hängt unter anderem von der Fragestellung, dem Untersuchungsumfang und möglichen Wartezeiten zwischen den einzelnen Untersuchungsteilen ab.
02 Ist die Reihenfolge der MPU immer gleich?
Nein. Medizinische Untersuchung, Leistungstests und psychologisches Gespräch müssen nicht überall in derselben Reihenfolge stattfinden. Für das Ergebnis ist nicht die Reihenfolge entscheidend, sondern die Gesamtbewertung.
03 Muss bei jeder MPU derselbe Reaktionstest gemacht werden?
Nein. Die Auswahl und der Umfang psychologischer Leistungstests richten sich nach Anlass, Fragestellung und Befundlage.
In bestimmten Fällen ohne Substanzbezug und ohne Hinweise auf leistungsbedingtes Fehlverhalten kann auf eine Leistungstestung sogar verzichtet werden.
04 Brauche ich für jede MPU einen Abstinenznachweis?
Nein. Ob Abstinenz fachlich erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Vorgeschichte und der konkreten Problematik ab.
Bei reinen Punkte- oder Straftatenfragestellungen ist ein Abstinenznachweis grundsätzlich kein typischer Bestandteil. Auch bei Alkohol und Cannabis muss der Einzelfall betrachtet werden.
05 Erfahre ich direkt nach der MPU, ob ich bestanden habe?
Häufig kann am Untersuchungstag bereits eine vorläufige Einschätzung gegeben werden. Entscheidend ist jedoch das anschließend fertiggestellte schriftliche Gutachten, nachdem alle erforderlichen Befunde ausgewertet wurden.
06 Was passiert bei einer positiven MPU?
Die zuvor bestehenden Fahreignungszweifel konnten aus gutachterlicher Sicht ausgeräumt werden. Das Gutachten wird der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt.
Die endgültige Entscheidung über die Fahrerlaubnis trifft anschließend die Behörde.
07 Was passiert bei einer negativen MPU?
Die Zweifel an der Fahreignung konnten nicht ausreichend ausgeräumt werden. Das Gutachten sollte erkennen lassen, welche Punkte einer günstigen Prognose entgegenstehen.
Vor einer erneuten MPU ist deshalb sinnvoll, zunächst genau diese Defizite aufzuarbeiten, statt die Untersuchung lediglich unverändert zu wiederholen.
08 Was bedeutet eine §-70-Kursempfehlung?
Es bestehen noch Eignungsbedenken, die nach fachlicher Einschätzung jedoch durch einen geeigneten anerkannten Kurs bearbeitet werden können.
Die Empfehlung muss im MPU-Gutachten stehen. Außerdem muss die Fahrerlaubnisbehörde dem Kurs vor Beginn zustimmen.
Mehr zum §70-Kurs →09 Gibt es einen §-70-Kurs auch bei einer Punkte- oder Straftaten-MPU?
Für typische MPU-Anordnungen wegen erheblicher oder wiederholter Verkehrsverstöße beziehungsweise einschlägiger Straftaten ist der Ersatz einer erneuten MPU durch einen §-70-Kurs gesetzlich ausgeschlossen.
§-70-Kurse spielen vor allem bei geeigneten alkohol- und drogenbezogenen Fallgruppen eine Rolle.
10 Wird mein MPU-Gutachten automatisch an die Führerscheinstelle geschickt?
Nicht automatisch. Auftraggeber der Untersuchung ist grundsätzlich die untersuchte Person. Eine direkte Weitergabe an die Fahrerlaubnisbehörde setzt eine entsprechende Zustimmung voraus.
Wurde das Gutachten allerdings behördlich mit einer Vorlagefrist verlangt, kann eine Nichtvorlage fahrerlaubnisrechtliche Folgen haben.
11 Bekomme ich mit einem positiven Gutachten automatisch meinen Führerschein zurück?
Nein – jedenfalls nicht automatisch durch die Begutachtungsstelle. Das positive Gutachten ist eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung, die Fahrerlaubnis wird aber von der Fahrerlaubnisbehörde erteilt.
12 Kann ich die Begutachtungsstelle selbst auswählen?
Grundsätzlich ja. Die Fahrerlaubnisbehörde legt fest, welche Art von Gutachten benötigt wird. Die konkrete amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung kann die betroffene Person auswählen.
Wird ein Dolmetscher benötigt, sollte dies bereits vor der Terminvereinbarung mit der Begutachtungsstelle geklärt werden. Bei der MPU muss ein von der Begutachtungsstelle zugelassener qualifizierter Dolmetscher eingesetzt werden.
