Was prüft der Gutachter bei der MPU?
Geprüft werden nicht einzelne „richtige Antworten“. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Akte, eigenen Angaben, medizinischen und psychologischen Befunden sowie möglichen Nachweisen. Dabei spielen insbesondere Offenheit, Nachvollziehbarkeit und Widerspruchsfreiheit eine Rolle.
Fragestellung → Aktenanalyse → Verwertbarkeit der Angaben → Problemausprägung und Ursachen → Veränderungen und deren Stabilität → Fahreignungsprognose.
Inhalt
Was prüft der Gutachter bei der MPU überhaupt?
Bei einer MPU wird nicht allgemein beurteilt, ob jemand ein „guter Mensch“ ist oder einen sympathischen Eindruck macht. Ausgangspunkt ist eine konkrete Frage der Fahrerlaubnisbehörde zur Fahreignung. Genau diese Frage soll durch die Untersuchung fachlich beantwortet werden.
Die Behörde gibt die Frage vor
Die Fahrerlaubnisbehörde legt fest, welche Zweifel an der Fahreignung geklärt werden sollen. An dieser Fragestellung orientiert sich anschließend die gesamte Untersuchung.
Es wird nur geprüft, was für den Anlass relevant ist
Die MPU ist keine allgemeine psychologische Untersuchung. Erhoben werden diejenigen Informationen und Befunde, die zur Beantwortung der konkreten Fahreignungsfrage benötigt werden.
Nicht der gesamte Mensch wird beurteilt
Persönliche Eigenschaften, biografische Erfahrungen oder Einstellungen werden nur insoweit relevant, wie sie etwas mit der Fahreignung und dem zugrunde liegenden Problem zu tun haben.
Entscheidend ist das zukünftige Verhalten
Eine MPU beschäftigt sich zwar ausführlich mit der Vergangenheit. Das eigentliche Ziel ist jedoch eine Prognose: Wie wahrscheinlich ist es, dass sich ein fahreignungsrelevantes Problem künftig wieder zeigt?
Eine MPU ist keine Sympathieentscheidung
Entscheidend ist nicht, ob eine Person besonders sympathisch, selbstbewusst oder rhetorisch überzeugend wirkt. Die Beurteilung muss sich aus anlassbezogen erhobenen Befunden und fachlichen Beurteilungskriterien ableiten lassen.
Die MPU arbeitet mit Hypothesen
Die Begutachtung erfolgt nicht nach frei gewählten Fragen oder persönlichen Vorstellungen des Gutachters. Aus der Akte, der behördlichen Fragestellung und den erhobenen Befunden werden fachlich begründete diagnostische Hypothesen abgeleitet und überprüft.
Welche Problemausprägung oder Voraussetzung muss überprüft werden?
Welche Voraussetzungen müssen für eine günstige Beurteilung erfüllt sein?
Welche Informationen aus Gespräch, Akte, Medizin und Tests liegen tatsächlich vor?
Reichen die Befunde aus, um die behördliche Fragestellung zu beantworten?
Unterschiedliche Hypothesen werden geprüft
Können die notwendigen Informationen erhoben und fachlich verwertet werden?
Hypothesen zur Ausprägung und Bewältigung einer Alkoholproblematik.
Hypothesen zu Drogen- und Cannabisproblematiken und deren Bewältigung.
Hypothesen zu wiederholten Verkehrsverstößen, Regelproblemen und relevanten Straftaten.
Hypothesen zu Dauermedikation und Medikamentenmissbrauch.
Nicht bei jeder MPU werden alle Hypothesen geprüft. Welche Hypothesen relevant sind, ergibt sich aus dem konkreten Untersuchungsanlass, der Aktenlage und den Befunden. Die Beurteilungskriterien enthalten darüber hinaus weitere Anlassgruppen und methodische Anforderungen.
H0: Sind die Angaben und Befunde verwertbar?
Noch bevor einzelne Alkohol-, Drogen- oder Verkehrsauffälligkeits- hypothesen abschließend bewertet werden können, muss eine grundlegende Voraussetzung erfüllt sein: Die notwendigen Informationen müssen erhoben worden und für die gutachterliche Entscheidung ausreichend verwertbar sein.
H0 ist kein Lügendetektor
Es wird nicht anhand einzelner Gesten oder eines subjektiven Eindrucks entschieden, ob jemand „die Wahrheit sagt“. Entscheidend ist vielmehr, ob aus Gespräch, Akte, Untersuchungsbefunden und gegebenenfalls weiteren Belegen ein ausreichend belastbares Gesamtbild gewonnen werden kann.
Ist eine sinnvolle Befunderhebung möglich?
Relevante Fragen müssen beantwortet werden können. Dazu gehört auch, der Gesprächsführung zu folgen und an den für die Fragestellung erforderlichen Untersuchungen mitzuwirken.
wiederholt bewusst auszuweichen, ständig auf andere Themen umzulenken oder sich grundsätzlich einer relevanten Befragung zu verweigern.
Werden die relevanten Hintergründe zugänglich?
Für die Verhaltensanalyse müssen genügend Informationen über Motive, Einstellungen, Situationen und gegebenenfalls biografische Hintergründe vorliegen.
das gesamte Privatleben offenzulegen. Entscheidend sind nur Hintergründe, die für die konkrete Problematik und Fahreignungsfrage relevant sind.
Passen die Angaben untereinander zusammen?
Die Aussagen sollen in sich schlüssig sein. Frühere und spätere Angaben dürfen nicht in erheblichen, nicht auflösbaren Widerspruch zueinander geraten.
müssen Angaben zu Konsum, Delikt, Ursachen und späteren Veränderungen zusammen ein nachvollziehbares Bild ergeben.
Stimmen die Angaben mit anderen Befunden überein?
Aussagen werden auch mit objektiven Informationen abgeglichen. Dazu können Akteninhalte, medizinische oder toxikologische Befunde, Leistungstests und vorgelegte Belege gehören.
Ein Widerspruch ist nicht automatisch das Ende der MPU. Er muss jedoch nachvollziehbar aufgeklärt werden können.
Bei Unklarheiten oder Widersprüchen soll zunächst nachgefragt, konkretisiert und aufgeklärt werden. Entscheidend ist anschließend, ob insgesamt genügend verwertbare Befunde für die Beantwortung der Fragestellung vorliegen.
Wie werden Widersprüche in der MPU geprüft?
Ein Widerspruch führt nicht automatisch dazu, dass die Angaben insgesamt unverwertbar sind. Zunächst wird geprüft, worin der Widerspruch genau besteht, ob er durch Nachfragen aufgeklärt werden kann und welche Bedeutung er für die gutachterliche Bewertung tatsächlich hat.
Die Angaben passen nicht vollständig zusammen oder stehen im Spannungsverhältnis zur Akte, zu Befunden oder zu anderen Aussagen im Gespräch.
Unklare, ungenaue oder widersprüchliche Angaben sollen konkretisiert und – soweit möglich – aufgeklärt werden.
Wenn der Widerspruch plausibel erklärt werden kann, bleiben die Angaben grundsätzlich verwertbar und können in den Gesamtbefund eingehen.
Dann wird bewertet, wie schwer der Widerspruch wiegt, welchen Bereich er betrifft und ob er das Gesamtbild wesentlich beeinträchtigt.
Nicht jeder Widerspruch ist gleich schwer
Kleine Erinnerungsungenauigkeiten sind anders zu bewerten als deutliche Widersprüche bei Konsumumfang, Deliktverlauf, Abstinenzangaben oder Rückfallrisiken.
Entscheidend ist die fachliche Bedeutung
Relevant ist, ob der Widerspruch einen für die Fragestellung zentralen Bereich betrifft und dadurch die Beurteilung der Fahreignung unsicher wird.
Die Gesamtschau bleibt maßgeblich
Einzelangaben werden nicht isoliert betrachtet. Erst in der Zusammenschau mit Akte, Untersuchungsbefunden und übrigen Angaben entscheidet sich, ob der Gesamtbefund tragfähig ist.
Ein Widerspruch wird nicht einfach „abgehakt“. Fachlich erforderlich ist zunächst eine Rückfrage. Erst wenn Unklarheiten trotz Konkretisierung bestehen bleiben, wird geprüft, ob die Angaben noch ausreichend belastbar und für die Begutachtung verwertbar sind.
Welche Angaben werden bei der MPU miteinander verglichen?
Eine Aussage aus dem psychologischen Gespräch steht nicht für sich allein. Für die gutachterliche Bewertung werden unterschiedliche Informationsquellen zusammengeführt und daraufhin geprüft, ob sie miteinander vereinbar sind und ein nachvollziehbares Gesamtbild ergeben.
Eigene Aussagen untereinander
Angaben zu Delikten, Konsum, persönlichen Hintergründen, Veränderungen und heutiger Lebensweise werden miteinander verglichen.
Wer zunächst einen sehr seltenen Konsum beschreibt, später aber von regelmäßig hohen Mengen berichtet, erzeugt einen erklärungsbedürftigen Widerspruch.
Akte und dokumentierte Delikte
Die Schilderungen werden mit den Informationen abgeglichen, die der Begutachtungsstelle aus der Fahrerlaubnisakte zur Verfügung stehen.
Besonders relevant sind Unterschiede beim Tathergang, bei Zeitabläufen oder bei objektiv dokumentierten Umständen.
Medizinische und toxikologische Befunde
Bei entsprechenden MPU-Anlässen können Angaben zum Konsum mit körperlichen Befunden und laborchemischen Ergebnissen verglichen werden.
Eine behauptete Abstinenz muss beispielsweise mit vorhandenen verwertbaren Abstinenz- und Laborbefunden vereinbar sein.
Reaktions- und Leistungstests
Soweit ein psychologischer Leistungstest Bestandteil der Untersuchung ist, wird auch dieses Ergebnis in die Gesamtbefundlage eingeordnet.
Auffällige Leistungsmängel können bei bestimmten Fragestellungen einen zusätzlichen Klärungsbedarf auslösen.
Nachweise und beigebrachte Unterlagen
Auch Unterlagen, die zur Unterstützung bestimmter Angaben vorgelegt werden, müssen inhaltlich zu den eigenen Schilderungen passen.
Nicht bei jeder MPU liegen alle fünf Datenquellen vor. Welche Befunde erhoben werden, hängt von der konkreten Fragestellung und dem Untersuchungsanlass ab.
Muss man sich bei der MPU an alles exakt erinnern?
Nein. Eine MPU ist keine Gedächtnisprüfung. Gerade bei einer langen Vorgeschichte kann nicht erwartet werden, dass jedes Datum, jede Uhrzeit oder jeder einzelne Verkehrsverstoß aus dem Gedächtnis wortgenau reproduziert wird. Die für das Problemverständnis wichtigen Ereignisse, Mengen, Muster und Entwicklungen sollten jedoch ausreichend rekonstruiert werden können.
Eine einzelne Randinformation fehlt
Bei einer langen Punkte- oder Deliktvorgeschichte kann beispielsweise ein einzelner älterer Geschwindigkeitsverstoß nicht mehr genau erinnert werden.
„Bei einem der älteren Blitzer weiß ich heute nicht mehr genau, auf welcher Straße das war.“
Zentrale Fakten der eigenen Vorgeschichte
Bei wesentlichen Delikten, Konsumphasen oder typischen Verhaltensmustern reicht ein pauschales „weiß ich nicht mehr“ dagegen häufig nicht aus.
„Die exakte Zahl weiß ich nach der langen Zeit nicht mehr. Anhand der damaligen Getränke, der Glasgrößen und des Zeitraums müssten es ungefähr vier bis fünf Bier gewesen sein.“
Zentrale Bereiche bleiben völlig unklar
Wenn gerade die Ereignisse, die zur MPU geführt haben, kaum beschrieben werden können, stellt sich die Frage, wie intensiv diese Vorgeschichte tatsächlich aufgearbeitet wurde.
„Wie viel ich damals getrunken habe, wie oft und warum ich danach gefahren bin, weiß ich alles nicht mehr.“
Nicht auswendig wissen – sondern nachvollziehbar rekonstruieren
Akteninhalt, Messwerte, Zeitraum und objektiv dokumentierte Umstände.
Beispielsweise typische Mengen, Konsumeinheiten, Abläufe oder wiederkehrende Verhaltensmuster.
Unsicherheit darf ausdrücklich benannt werden, statt eine scheinbar exakte Zahl zu erfinden.
Die Grenze der eigenen Erinnerung wird transparent benannt und anschließend möglichst anhand der vorhandenen Informationen rekonstruiert.
Wird beispielsweise eine konkrete Trinkmenge angegeben, die mit dem rechtsmedizinischen Befund nicht vereinbar ist, muss dieser Unterschied aufgeklärt werden.
Gleichartige Auffälligkeiten können zusammenfassend betrachtet werden. Entscheidend ist jedoch, dass anhand repräsentativer Ereignisse die damaligen Motive, Einstellungen, Situationen und wiederkehrenden Verhaltensmuster nachvollziehbar werden.
Warum helfen auswendig gelernte MPU-Antworten wenig?
Gute Vorbereitung ist sinnvoll. Sie besteht jedoch nicht darin, für jede mögliche Frage einen perfekten Satz vorzubereiten. In der MPU wird eine Antwort nicht isoliert bewertet: Sie muss zum übrigen Gespräch, zur Vorgeschichte und zu den vorhandenen Befunden passen.
Die eigene Geschichte verstehen
- Delikte und Konsumverlauf rekonstruieren
- Mengen, Häufigkeiten und Zeiträume nachvollziehen
- eigene Motive und damalige Einstellungen verstehen
- Entwicklung des Problems erklären können
- konkrete Veränderungen und Erfahrungen benennen
- persönliche Risikosituationen und Gegenstrategien kennen
Eine fertige Geschichte auswendig lernen
- vorgefertigte Mustersätze übernehmen
- einen kompletten Fragenkatalog auswendig lernen
- „richtige“ Einsichtsformulierungen reproduzieren
- Antworten nur auf bekannte Fragen vorbereiten
- fremde Erklärungen übernehmen, ohne sie selbst zu verstehen
- an perfekten Formulierungen statt an Inhalten arbeiten
Der Gutachter kann eine Aussage von mehreren Seiten prüfen
Eine allgemeine Aussage ist häufig nur der Ausgangspunkt. Durch konkrete Nachfragen wird geprüft, welche persönlichen Erfahrungen und Überlegungen tatsächlich dahinterstehen.
Was war die frühere Einstellung?
Wann hat sich diese verändert?
Was hat den Veränderungsprozess ausgelöst?
Woran zeigt sich die Veränderung heute konkret?
Welche Situation wäre heute noch schwierig?
Problematisch wird es erst, wenn vorbereitete Unterlagen oder eine eingeübte Geschichte die eigene Auseinandersetzung ersetzen. Eine Chronologie oder vorherige Rekonstruktion kann dagegen helfen, die tatsächlich erlebte Vorgeschichte sachlich und konkret darstellen zu können.
Was der MPU-Gutachter nicht prüft
Rund um das psychologische Gespräch haben sich zahlreiche Vorstellungen entwickelt, die mit der eigentlichen Begutachtungslogik wenig zu tun haben. Bewertet werden die für die Fahreignung relevanten Befunde – nicht eine allgemeine persönliche Wirkung.
„Ob jemand ein guter Mensch ist“
Eine MPU ist keine moralische Gesamtbewertung der Person. Relevant sind Eigenschaften, Einstellungen und Verhaltensweisen nur soweit sie für die konkrete Fahreignungsfrage bedeutsam sind.
„Ob jemand perfekt sprechen kann“
Rhetorische Stärke, komplizierte Fachbegriffe oder besonders elegante Formulierungen sind kein Ziel der Untersuchung. Entscheidend ist, ob relevante Gedanken und Erfahrungen ausreichend verständlich erhoben werden können.
„Ob jede Zahl auswendig gewusst wird“
Nicht jedes Datum und jeder einzelne alte Verstoß muss wortgetreu erinnert werden. Zentral relevante Mengen, Zeiträume und Verhaltensmuster sollten jedoch ausreichend konkret rekonstruiert werden können.
„Ob jemand nervös ist“
Eine anfängliche situationsbedingte Unsicherheit oder Nervosität ist für sich genommen kein negativer MPU-Befund. Relevant wird das Kommunikationsverhalten erst dann, wenn notwendige Befunde dadurch dauerhaft nicht erhoben werden können.
„Ob die MPU als gerecht empfunden wird“
Die behördlichen Zweifel müssen persönlich nicht geteilt werden. Für eine Untersuchung muss jedoch akzeptiert werden können, dass diese Zweifel Gegenstand der Begutachtung sind.
„Ob ein bestimmter Mustersatz gesagt wird“
Es gibt keinen einzelnen Satz, der eine MPU positiv macht. Entscheidend ist, ob sich Problemerkenntnis, Veränderung und Stabilität aus dem gesamten Befund nachvollziehbar ableiten lassen.
Was der Gutachter nicht prüft
Das psychologische Gespräch ist keine Prüfung von Sympathie, Rhetorik oder persönlicher Perfektion. Entscheidend ist, ob die für die Fahreignung relevanten Befunde erhoben und nachvollziehbar bewertet werden können.
„Ob jemand ein guter Mensch ist“
Die MPU ist keine moralische Gesamtbewertung einer Person. Untersucht werden nur Eigenschaften, Einstellungen und Verhaltensweisen, die für die konkrete Fahreignungsfrage relevant sind.
„Ob jemand perfekt sprechen kann“
Besonders gewählte Worte oder psychologische Fachbegriffe sind nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass relevante Erfahrungen, Motive und Veränderungen verständlich und ausreichend konkret erhoben werden können.
„Ob jede Zahl auswendig gewusst wird“
Nicht jedes alte Datum oder jede einzelne Zahl muss wortgenau erinnert werden. Zentrale Mengen, Zeiträume, Delikte und Verhaltensmuster sollten jedoch ausreichend rekonstruiert werden können.
„Ob jemand nervös ist“
Nervosität oder anfängliche Unsicherheit sind für sich genommen kein negativer Befund. Kommunikationsverhalten wird zwar beobachtet, entscheidend ist aber, ob eine verwertbare Untersuchung möglich bleibt.
„Ob die MPU als gerecht empfunden wird“
Die behördlichen Bedenken müssen persönlich nicht geteilt werden. Für die Begutachtung muss jedoch akzeptiert werden können, dass diese Bedenken Gegenstand der Untersuchung sind.
„Ob ein bestimmter Satz gesagt wird“
Es gibt keine einzelne Formulierung, mit der eine MPU bestanden wird. Antworten werden nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem gesamten Befundbild bewertet.
Können einzelne Widersprüche die MPU negativ machen?
Ein einzelner Widerspruch bedeutet nicht automatisch ein negatives Gutachten. Entscheidend ist, worauf sich der Widerspruch bezieht, wie bedeutsam er für die Fragestellung ist und ob er durch Rückfragen nachvollziehbar geklärt werden kann.
Widersprüche sollen zunächst angesprochen und aufgeklärt werden. Anschließend wird abgewogen, welche Befunde noch berücksichtigt werden können und ob sie für die gutachterliche Entscheidung insgesamt ausreichen.
Einzelne Unstimmigkeit
Eine Randinformation wird anders erinnert oder eine frühere Aussage muss einmal korrigiert werden.
Erklärungsbedürftiger Widerspruch
Eine Aussage passt zunächst nicht zur Akte, zu einer früheren Angabe oder zu einem anderen Befund.
Zentraler unaufgelöster Widerspruch
Wesentliche Angaben werden wiederholt verändert oder widersprechen objektiven Befunden und bleiben trotz Rückfragen nicht nachvollziehbar.
Problematisch wird es insbesondere dann, wenn zentrale Aussagen zur Vorgeschichte, zum Konsum, zum Delikt oder zur Veränderung nicht mit objektiven Befunden vereinbar sind und auch nach Rückmeldung keine nachvollziehbare Klärung möglich ist. Fehlen dadurch ausreichend belastbare Befunde, kann eine günstige Prognose nicht ausreichend begründet werden.
Nicht jeder Widerspruch hat dieselbe Bedeutung
Wie stark eine Unstimmigkeit ins Gewicht fällt, lässt sich am einfachsten an drei typischen Situationen verdeutlichen.
Eine Einzelheit ist nicht mehr exakt bekannt
„Ich weiß heute nicht mehr genau, ob das Ende 2019 oder Anfang 2020 gewesen ist.“
Erinnerung und Akte weichen zunächst voneinander ab
Die eigene Erinnerung an einen Ablauf unterscheidet sich zunächst von einer Angabe in der Fahrerlaubnisakte.
Aussage und objektiver Befund passen nicht zusammen
Es wird Abstinenz angegeben. Ein verwertbarer toxikologischer Befund weist jedoch auf einen Konsum hin, ohne dass sich hierfür eine nachvollziehbare andere Erklärung ergibt.
FAQ: Was prüft der MPU-Gutachter?
Erkennt ein MPU-Gutachter, wenn gelogen wird?
Es gibt keinen psychologischen „Lügendetektor“. Geprüft wird, ob Angaben konkret, in sich stimmig und mit Akte, wissenschaftlichem Erfahrungswissen sowie vorhandenen objektiven Befunden vereinbar sind. Eine falsche Angabe kann unterschiedliche Ursachen haben – von einer Erinnerungslücke bis zu einer bewussten Täuschung.
Muss man bei der MPU alles aus seinem Privatleben erzählen?
Nein. Die MPU ist anlassbezogen. Nach Anlage 4a FeV ist ausdrücklich nicht die gesamte Persönlichkeit Gegenstand der Untersuchung. Persönliche oder biografische Themen werden relevant, wenn sie für die Entstehung des früheren Verhaltens oder für die heutige Fahreignungsprognose bedeutsam sind.
Ist ein Widerspruch bei der MPU automatisch negativ?
Nein. Einzelne nicht verwertbare Aussagen stellen nach den Beurteilungskriterien noch nicht automatisch den gesamten Gesprächsbefund infrage. Widersprüche sollen zunächst durch Rückmeldungen und Rückfragen geklärt werden. Entscheidend ist ihre Bedeutung für das Gesamtbild.
Was passiert, wenn etwas nicht mehr genau erinnert wird?
Eine Erinnerungslücke führt nicht automatisch zu einem negativen Gutachten. Gerade länger zurückliegende Einzelheiten können vergessen werden. Bei zentralen Delikten, Konsummengen oder Verhaltensmustern sollte der relevante Verlauf jedoch möglichst nachvollziehbar rekonstruiert werden.
Darf der Gutachter Angaben aus der Fahrerlaubnisakte ansprechen?
Ja. Die MPU wird unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde übersandten verwertbaren Unterlagen durchgeführt. Fallen Unterschiede zwischen den eigenen Angaben und der Aktenlage auf, können und sollen diese im Gespräch angesprochen und geklärt werden.
Werden Arztgespräch und psychologisches Gespräch miteinander verglichen?
Ja, soweit die jeweiligen Angaben für die Fragestellung relevant und bei der Bewertung verfügbar sind. Die Beurteilungskriterien sehen ausdrücklich vor, Widersprüche zwischen dem psychologischen Gespräch und bereits dokumentierten Angaben etwa aus ärztlicher Anamnese oder Fragebögen anzusprechen.
Erkennt der Gutachter auswendig gelernte Antworten?
Dafür gibt es keinen eigenen „Erkennungstest“. Vorgefertigte Antworten helfen diagnostisch jedoch wenig, weil einzelne Aussagen nicht isoliert bewertet werden. Sie werden durch Nachfragen konkretisiert und mit weiteren Angaben und Befunden in Beziehung gesetzt. Die Beurteilungskriterien bezeichnen das Auswendiglernen vorgefertigter Angaben ausdrücklich als nicht zielführend.
Muss bei der MPU die Schuld am Delikt eingeräumt werden?
Ein formelles Schuldbekenntnis ist nicht Gegenstand der MPU. Die Begutachtung ist keine erneute strafrechtliche Verhandlung. Es muss jedoch möglich sein, mit der aktenkundigen Vorgeschichte psychologisch zu arbeiten. Wenn sich das Gespräch ausschließlich darauf konzentriert, Fehler von Polizei, Behörden oder Gerichten zu beweisen, können relevante Befunde zu Eigenanteilen, Motiven und Veränderungen fehlen.
Spielt Körpersprache bei der MPU eine Rolle?
Kommunikationsverhalten kann berücksichtigt werden; die Beurteilungskriterien nennen beispielsweise Antwortverhalten, Körperhaltung und Blickverhalten. Daraus folgt jedoch kein einfacher Rückschluss auf Wahrheit oder Fahreignung. Auch anfängliche situationsbedingte Ängstlichkeit wird ausdrücklich berücksichtigt.
Kann eine MPU wegen mangelnder Offenheit negativ ausfallen?
Ja, wenn die für die Fragestellung erforderlichen Informationen trotz Rückfragen und gutachterlicher Bemühungen nicht in ausreichendem Umfang erhoben werden können. Dann kann die Befundlage für eine belastbare positive Entscheidung unzureichend sein. Eine einzelne zurückhaltende oder unklare Antwort genügt dafür jedoch nicht automatisch.
