Erneute MPU nach bereits bestandener MPU: Was jetzt wichtig ist
Erneute MPU auf einen Blick
Frühere positive MPU, erneute Auffälligkeit, damalige Veränderung, Rückfallentwicklung und erneute Stabilisierung.
Erneute Auffälligkeit nach bereits bestandener MPU, zweite oder weitere MPU oder eine neue Fragestellung aus einem anderen Problembereich.
Inhalt
Eine bereits bestandene MPU fühlt sich für viele zunächst wie ein abgeschlossenes Kapitel an. Das Gutachten war positiv, die Zweifel an der Fahreignung konnten ausgeräumt werden und die Fahrerlaubnis wurde wieder erteilt.
Was bedeutet es dann, wenn Jahre später erneut eine Auffälligkeit passiert?
Eine frühere positive MPU ist keine lebenslange Garantie für die Fahreignung. Sie bedeutet, dass auf Grundlage der damaligen Befunde und der damals dargestellten Veränderung eine günstige Prognose getroffen werden konnte. Kommt später eine neue relevante Auffälligkeit hinzu, muss die aktuelle Situation deshalb erneut beurteilt werden.
Dabei ist besonders wichtig, was genau erneut passiert ist. Eine zweite MPU bedeutet nicht automatisch, dass dieselbe Problematik wieder vorliegt oder die Person nun in jedem Fall als „Wiederholungstäter“ einzuordnen ist.
Was ist passiert?
Wer schon einmal eine MPU bestanden hat und später erneut auffällig wird, ist nicht automatisch im selben Problembereich ein „Wiederholungstäter“. Entscheidend ist, worum es bei der früheren und bei der neuen Auffälligkeit tatsächlich geht.
Eine frühere MPU wegen Alkohol wurde bestanden. Später kommt es erneut zu einer alkoholbezogenen Auffälligkeit.
Eine frühere MPU hatte bereits eine Cannabisproblematik zum Gegenstand. Danach kommt es erneut zu einer cannabisbezogenen Auffälligkeit.
Beispielsweise wurde früher eine MPU wegen Kokain bestanden. Jahre später erfolgt erstmals eine alkoholbezogene Auffälligkeit.
Eine frühere MPU wurde wegen wiederholter Verkehrsverstöße bestanden. Später kommt es beispielsweise zu einer Trunkenheitsfahrt.
Eine zweite oder dritte MPU ist deshalb nicht automatisch eine „Wiederholungs-MPU“ im selben Bereich. Maßgeblich sind die konkreten früheren und aktuellen Auffälligkeiten sowie die daraus abgeleitete Fragestellung. Auch eine Vorgeschichte aus einem anderen Bereich kann für die Gesamtbeurteilung dennoch Bedeutung haben.
Schon einmal bestanden – was bedeutet das für die neue MPU?
Mit einem positiven Gutachten wurde die damalige Fragestellung günstig beantwortet. Auf Grundlage der damaligen Befunde wurde angenommen, dass die Veränderungen ausreichend stabil sind und eine erneute einschlägige Auffälligkeit künftig nicht mehr zu erwarten ist.
Kommt es später trotzdem zu einer neuen Auffälligkeit, muss deshalb nicht einfach nur die neue Tat erklärt werden. Zusätzlich wird bedeutsam, was nach der früheren MPU passiert ist und warum die damals erfolgreiche Veränderung später nicht mehr ausgereicht hat.
Eine erneute MPU ist damit keine grundsätzlich andere Untersuchung. Die Vorgeschichte erweitert aber die zu erklärende Entwicklung: Zwischen der früheren positiven Prognose und der neuen Auffälligkeit liegt ein Zeitraum, der für die heutige Beurteilung besonders aufschlussreich sein kann.
Genau dieser Zeitraum wird jetzt wichtig. Es muss nachvollziehbar werden, wie lange die damalige Veränderung funktioniert hat, wann erste Schwierigkeiten entstanden und an welcher Stelle frühere Schutzmechanismen oder Vorsätze ihre Wirkung verloren haben.
Wie kam es erneut dazu?
Bei einer erneuten Auffälligkeit ist nicht nur der neue Vorfall interessant. Ebenso wichtig ist die Zeit zwischen der früheren positiven MPU und der neuen Auffälligkeit.
Dabei sollte rekonstruiert werden, wie die damalige Veränderung zunächst funktioniert hat und ob sich später schrittweise wieder frühere Gewohnheiten, Einstellungen oder Verhaltensweisen entwickelt haben.
Was ist nach der ersten MPU passiert?
Die Entwicklung sollte möglichst als Verlauf betrachtet werden. Nicht jeder Wiederholungsfall verläuft gleich und nicht immer beginnt die erneute Problematik unmittelbar nach der MPU.
Wie wurde das damals festgelegte Verhalten zunächst umgesetzt?
Wie lange funktionierte die damalige Veränderung tatsächlich?
Gab es später eine schleichende Veränderung des Verhaltens?
Wann wurden frühere Gewohnheiten oder Verhaltensweisen wieder aufgenommen?
Welche ersten Warnzeichen waren rückblickend erkennbar?
Wann wurden frühere Regeln oder persönliche Vorsätze erstmals aufgeweicht?
War die neue Tat tatsächlich das erste Problem – oder lediglich der Zeitpunkt, an dem die erneute Entwicklung erstmals aktenkundig wurde?
Eine erneute Trunkenheitsfahrt, Drogenauffälligkeit oder erhebliche Regelverletzung kann am Ende einer längeren Entwicklung stehen. Deshalb sollte nicht nur gefragt werden, „Warum ist es an diesem Tag passiert?“, sondern auch, was sich bereits in den Wochen, Monaten oder Jahren davor verändert hatte.
Die zweite Trunkenheitsfahrt kann das Ende einer längeren Entwicklung sein
Ein möglicher Verlauf könnte beispielsweise so aussehen:
Der konkrete Verlauf kann völlig anders aussehen. Entscheidend ist nicht, ein solches Muster zu konstruieren, sondern die tatsächliche Entwicklung nachvollziehbar zu rekonstruieren.
Warum ist es wieder passiert?
Bei der ersten MPU stand bereits die Frage im Mittelpunkt, warum sich das damalige problematische Verhalten entwickelt hatte. Bei einer erneuten einschlägigen Auffälligkeit reicht diese Erklärung allein nicht mehr aus.
Zusätzlich muss verstanden werden, weshalb die nach der ersten MPU vorgenommene Veränderung später nicht dauerhaft getragen hat.
Welche persönlichen Hintergründe, Einstellungen, Konsumfunktionen oder Verhaltensmuster führten zur ersten Auffälligkeit?
Welche Schwachstelle blieb bestehen oder entwickelte sich später erneut, obwohl die erste MPU positiv ausgefallen war?
Die erneute Auffälligkeit vollständig erklären
Warum entstand das Verhalten damals?
Warum wurde beispielsweise problematisch getrunken, konsumiert oder wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen?
Was wurde nach der ersten MPU verändert?
Welche neuen Regeln, Verhaltensweisen, Schutzmaßnahmen oder persönlichen Veränderungen wurden damals umgesetzt?
Warum reichte diese Veränderung später nicht mehr aus?
Hier liegt die zusätzliche Aufgabe einer erneuten MPU: Die Bruchstelle zwischen früherer positiver Entwicklung und neuer Auffälligkeit muss verstanden werden.
Bei der Fahreignungsbegutachtung wird unter anderem betrachtet, ob eine Veränderung ausreichend verstanden, selbst motiviert, tatsächlich eingeübt und über Erfahrungen stabilisiert wurde. Ebenso wichtig ist, ob zukünftige Risikosituationen erkannt und wirksame Strategien für den Umgang damit entwickelt wurden.
Wo ist die frühere Veränderung gescheitert?
„Gescheitert“ bedeutet dabei nicht zwingend, dass nach der ersten MPU überhaupt keine echte Veränderung stattgefunden hat. Eine Strategie kann über Jahre funktioniert haben und unter später veränderten Bedingungen trotzdem an ihre Grenzen geraten.
Entscheidend ist deshalb, welcher Teil der früheren Veränderung tragfähig war und an welcher Stelle die damalige Lösung nicht ausgereicht hat.
Problem nicht vollständig verstanden
Die damalige Erklärung erfasste möglicherweise einen Teil der Problematik, ließ aber wichtige persönliche Hintergründe, Motive oder wiederkehrende Muster unberücksichtigt.
Veränderung nur äußerlich umgesetzt
Bestimmte Situationen wurden vermieden oder neue Regeln eingehalten, während zugrunde liegende Einstellungen, Bedürfnisse oder Verhaltensmuster weitgehend bestehen blieben.
Schutzmaßnahmen wurden aufgegeben
Mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur ersten MPU wurde die eigene Gefährdung möglicherweise geringer eingeschätzt. Frühere Regeln oder Schutzmaßnahmen verloren dadurch an Bedeutung.
Neue Belastungen – alte Bewältigung
Neue Lebensbedingungen, Konflikte oder Belastungen können frühere problematische Verhaltensweisen erneut aktiviert haben, wenn alternative Bewältigungsstrategien nicht ausreichend verfügbar oder stabil waren.
Frühwarnzeichen wurden nicht ernst genommen
Oft lohnt sich die Prüfung, ob es bereits vor der neuen aktenkundigen Auffälligkeit kleinere Grenzverschiebungen, Rückfälle, riskante Situationen oder aufgeweichte Vorsätze gab. Entscheidend ist dann, weshalb darauf nicht rechtzeitig reagiert wurde.
Aus einer späteren Wiederauffälligkeit folgt nicht automatisch, dass bei der ersten MPU „nur etwas vorgespielt“ wurde. Möglich ist auch, dass eine echte Veränderung zunächst stabil war, später aber Schwächen sichtbar wurden. Für die erneute Begutachtung muss deshalb nachvollziehbar werden, was damals tatsächlich funktioniert hat und weshalb es später trotzdem zu einer erneuten Problementwicklung kam.
Was muss diesmal anders sein?
Bei einer erneuten MPU reicht es nicht aus, die frühere Lösung einfach noch einmal zu beschreiben. Gerade weil später erneut eine Auffälligkeit eingetreten ist, muss geprüft werden, welche Schwachstelle des damaligen Veränderungskonzepts heute zusätzlich berücksichtigt wird.
| Damalige Strategie | Zusätzliche Frage heute |
|---|---|
| „Ich trinke kontrolliert.“ | Warum wurde das kontrollierte Trinken später aufgegeben oder zunehmend weniger konsequent umgesetzt? |
| „Ich konsumiere nicht mehr.“ | Wie kam es zur erneuten Annäherung an den Konsum und welche Entwicklung ging der Wiederaufnahme voraus? |
| „Ich fahre nach Alkohol nicht.“ | Wie konnte eine zuvor klare Grenze später wieder aufgeweicht oder überschritten werden? |
| „Bei Stress mache ich Sport.“ | Warum reichte diese Strategie in der späteren Belastungssituation nicht aus – und welche weiteren Möglichkeiten bestehen heute? |
| „Ich kenne meine Auslöser.“ | Welche Warnzeichen wurden im späteren Verlauf dennoch übersehen, unterschätzt oder ignoriert? |
Eine tragfähige erneute Veränderung sollte deshalb nicht nur das ursprüngliche Problem berücksichtigen. Sie muss auch die Schwachstelle einbeziehen, die nach der ersten positiven MPU zur erneuten Auffälligkeit beigetragen hat.
Eine zweite oder dritte MPU kann wieder positiv ausfallen
Es gibt keine festgelegte Höchstzahl an MPUs, nach der eine Fahreignung grundsätzlich nicht mehr positiv beurteilt werden könnte. Auch nach mehreren früheren Begutachtungen kann erneut ein positives Gutachten möglich sein.
Entscheidend ist deshalb nicht, ob es sich um MPU Nummer zwei, drei oder vier handelt. Bei einer erneuten einschlägigen Auffälligkeit wächst jedoch der Erklärungsbedarf: Warum hat die frühere Veränderung nicht dauerhaft getragen und weshalb ist die heutige Veränderung tragfähiger?
Bewertet wird die aktuelle Fahreignung anhand der konkreten Fragestellung und Vorgeschichte. Eine erneute einschlägige Auffälligkeit macht allerdings zusätzlich erklärungsbedürftig, weshalb eine bereits früher angenommene stabile Veränderung später nicht ausgereicht hat.
Alkohol: erstmalige und wiederholte Auffälligkeit
Ergebnisse der MPU-Gutachten in zwei Anlassgruppen
Alkohol erstmalig
21.984 BegutachtungenAlkohol wiederholt
6.611 BegutachtungenUntersuchungen entfielen auf die Anlassgruppe „Alkohol wiederholt“ – das waren 9,4 % aller 70.135 MPUs.
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (2026). Begutachtung der Fahreignung 2025.
Die 47 % bedeuten nicht, dass 47 % aller Personen ihre „zweite MPU“ bestehen. Die BASt erfasst hier den Untersuchungsanlass „Alkohol wiederholt“. Aus dieser Statistik geht nicht hervor, ob zuvor bereits eine MPU stattgefunden hat, ob diese positiv ausgefallen war oder um die wievielte Begutachtung es sich handelt.
Wie häufig werden Menschen nach einer positiven MPU wieder auffällig?
Genau hierzu liefert die EVA-MPU-Untersuchung einen interessanten Anhaltspunkt. Untersucht wurde, ob alkoholauffällige Kraftfahrer innerhalb von drei Jahren erneut mit einer alkoholbezogenen Tat registriert wurden.
Das galt sowohl für positiv begutachtete erstmals alkoholauffällige als auch für positiv begutachtete wiederholt auffällige Kraftfahrer.
Erstmalig alkoholauffällig
Wiederholt alkoholauffällig
Hilger, N. et al. (2012). EVA-MPU – Zur Legalbewährung alkoholauffälliger Kraftfahrer nach einer medizinisch-psychologischen Fahreignungsbegutachtung. Wiedergegeben in den Beurteilungskriterien, 5. Auflage.
Gemessen wurde eine erneute aktenkundige alkoholbezogene Auffälligkeit. Daraus lässt sich nicht ableiten, wie sich der Alkoholkonsum jeder einzelnen Person innerhalb dieser drei Jahre entwickelt hat.
Was ist mit dem alten MPU-Gutachten?
Bei einer erneuten MPU kann das frühere positive Gutachten besonders wichtig werden. Dort wurde dokumentiert, wie die damalige Problematik eingeordnet wurde, welche Veränderungen dargestellt wurden und weshalb damals eine günstige Prognose gestellt werden konnte.
Ob und in welchem Umfang alte Unterlagen heute noch verwendet werden dürfen, richtet sich allerdings nach den gesetzlichen Aufbewahrungs-, Tilgungs- und Verwertungsregeln.
Ist das alte Gutachten noch in der Fahrerlaubnisakte?
Das kann der Fall sein. Gutachten und andere Unterlagen dürfen jedoch nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Für sie gelten eigene Löschungs- und Vernichtungsregelungen.
Kann die Begutachtungsstelle das alte Gutachten sehen?
Soweit frühere Unterlagen noch vorhanden und rechtlich verwertbar sind, können sie Bestandteil der von der Fahrerlaubnisbehörde übersandten Unterlagen sein. Die Untersuchung erfolgt anlassbezogen auf Grundlage dieser Unterlagen.
Sollte das alte Gutachten für die Vorbereitung genutzt werden?
Wenn es noch vorliegt, kann es sehr hilfreich sein. Dadurch lässt sich rekonstruieren, welche Ursachen, Veränderungen und Rückfallstrategien bei der früheren MPU dargestellt wurden und was davon später tatsächlich getragen hat.
Was passiert, wenn heutige Aussagen davon abweichen?
Ein Unterschied ist nicht automatisch problematisch. Neue Erkenntnisse können gerade nach einem Rückfall plausibel sein. Widersprüche sollten aber erklärt werden können. Unaufgelöste Gegensätze zwischen Aktenlage und heutiger Darstellung können die Nachvollziehbarkeit beeinträchtigen.
Wie lange dürfen frühere Auffälligkeiten berücksichtigt werden?
Dafür gibt es keine einfache Regel „nach zehn Jahren ist alles weg“. Eintragungen im Fahreignungsregister unterliegen je nach Entscheidung unterschiedlichen Tilgungsfristen. Für Gutachten und Unterlagen der Fahrerlaubnisbehörde gelten wiederum eigene Aufbewahrungsregeln. Außerdem können Beginn der Fristen, Löschung, Überliegefristen und gesetzliche Ausnahmen eine Rolle spielen.
Nach § 11 Abs. 6 FeV übersendet die Fahrerlaubnisbehörde der untersuchenden Stelle die vollständigen Unterlagen, soweit sie unter Beachtung gesetzlicher Verwertungsverbote verwendet werden dürfen. Die Aufbewahrung von Gutachten regelt insbesondere § 2 Abs. 9 StVG ; für Tilgung und Verwertung von Registereintragungen ist insbesondere § 29 StVG relevant.
Interessant ist gerade der Vergleich: Was wurde damals verstanden und verändert? Was hat tatsächlich funktioniert? Wo zeigte sich später eine Schwachstelle? Und welche zusätzliche Erkenntnis ist aus der erneuten Auffälligkeit entstanden?
Gerade bei einer erneuten MPU: Ist eine Vorbereitung sinnvoll?
Eine MPU-Vorbereitung ist auch bei einem Wiederholungsfall nicht vorgeschrieben. Der Aufarbeitungsumfang ist jedoch häufig größer: Neben der neuen Auffälligkeit müssen die frühere Problematik, die damalige positive MPU, die anschließende Entwicklung und das spätere Scheitern der damaligen Veränderung zusammenpassen.
Forschung zur MPU-Vorbereitung liegt insbesondere für Personen vor ihrer ersten MPU vor. Im BASt-Forschungsbericht M 226 erhielten von Personen ohne vorherige Beratungsmaßnahme 37,1 % ein positives Gutachten. In der Teilgruppe, die frühzeitig relevante Informationen erhalten und zusätzlich vor der ersten MPU eine Schulungsmaßnahme genutzt hatte, waren es 81 %.
MPU-Vorbereitung und Begutachtungsergebnis
Anteil positiver Gutachten in zwei Gruppen der Untersuchung
Glitsch, E., Bornewasser, M. & Dünkel, F. (2012). Rehabilitationsverlauf verkehrsauffälliger Kraftfahrer. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M 226.
Die 81 % beziehen sich auf eine frühzeitig informierte Teilgruppe, die zusätzlich vor ihrer ersten MPU eine Schulungsmaßnahme besucht hatte. Die Untersuchung ist keine Studie speziell zu zweiten oder dritten MPUs. Aus ihr folgt deshalb weder eine Bestehensgarantie noch eine konkrete Erfolgsquote für Wiederholungsfälle.
Die frühere und die heutige Aufarbeitung müssen zusammenpassen
Rekonstruieren, welche Ursachen, Veränderungen und Schutzstrategien bei der früheren MPU dargestellt wurden.
Herausarbeiten, was zunächst funktioniert hat, wann erste Warnzeichen entstanden und wo die frühere Veränderung an Stabilität verlor.
Die erneute Auffälligkeit verlangt keine „bessere Geschichte“, sondern eine nachvollziehbare Erklärung der tatsächlichen Entwicklung und der daraus gezogenen Konsequenzen.
Die Vorgeschichte erzeugt aber zusätzliche Fragen. Gerade das Verhältnis zwischen früherer positiver Prognose, späterer Wiederauffälligkeit und heutiger Veränderung muss nachvollziehbar erklärt werden können.
Typische Fehler bei einer erneuten MPU
Bei Wiederholungsfällen entstehen viele Schwachstellen nicht bei der Beschreibung der neuen Tat, sondern beim Übergang zwischen früherer positiver MPU, späterer Entwicklung und heutiger Veränderung.
Wenn später erneut dasselbe Problem auftritt, muss erklärt werden, welcher Teil der damaligen Aufarbeitung trotzdem nicht ausreichend tragfähig war.
Damit wird die neue Tat beschrieben, aber noch nicht erklärt, warum frühere Schutzmechanismen in dieser Situation nicht funktioniert haben.
Die damalige Erklärung kann weiterhin richtig sein. Neu hinzugekommen ist aber die Frage, warum die darauf aufgebaute Veränderung später nicht dauerhaft getragen hat.
Frühere Aussagen können für die heutige Entwicklung relevant sein. Widersprüche sollten erkannt und nachvollziehbar erklärt werden.
Neue Belastungen können einen Rückfall begünstigen. Sie erklären aber noch nicht, warum darauf wieder mit dem früher problematischen Verhalten reagiert wurde.
Abstinenz kann erforderlich und wichtig sein. Sie beantwortet allein jedoch nicht, weshalb die frühere Veränderung gescheitert ist und was heute anders geworden ist.
Motivation ist wichtig, ersetzt aber keine bereits erprobte Veränderung. Entscheidend ist, wie sich die neue Strategie im Alltag und in schwierigen Situationen bewährt hat.
Gelockerte Regeln, steigende Mengen, erste Rückfälle oder riskante Situationen können wichtige Teile der erneuten Entwicklung sein.
Gerade nach einer früher bereits positiven MPU reicht eine absolute Zusicherung nicht aus. Entscheidend sind erkannte Rückfallbedingungen, Frühwarnzeichen und konkrete Strategien, mit denen künftig rechtzeitig reagiert werden kann.
FAQ zur erneuten MPU nach bereits bestandener MPU
Eine zweite oder weitere MPU wirft andere Fragen auf als die erste. Entscheidend ist vor allem, ob erneut derselbe Problembereich betroffen ist, was seit der früheren positiven MPU passiert ist und wie die damalige Veränderung heute einzuordnen ist.
01 Kann ich eine zweite, dritte oder vierte MPU noch bestehen? +
Ja. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchstzahl an MPUs, nach der grundsätzlich kein positives Gutachten mehr möglich wäre.
Entscheidend ist nicht die Zahl der früheren Untersuchungen, sondern ob die aktuellen Zweifel an der Fahreignung nachvollziehbar ausgeräumt werden können. Bei mehreren einschlägigen Wiederauffälligkeiten steigt allerdings der Erklärungsbedarf.
02 Ist die zweite MPU automatisch schwieriger? +
Es gibt keinen eigenen „strengeren Prüfmaßstab“ nur deshalb, weil bereits früher eine MPU stattgefunden hat.
Nach einer erneuten einschlägigen Auffälligkeit entsteht aber eine zusätzliche Frage: Warum hat die Veränderung, die bei der früheren MPU noch ausreichend stabil erschien, später nicht dauerhaft getragen?
03 Bin ich Wiederholungstäter, wenn meine erste MPU wegen Drogen und die neue wegen Alkohol ist? +
Nicht allein deshalb. Eine frühere Drogen-MPU macht eine spätere Alkoholauffälligkeit nicht automatisch zu einer wiederholten Alkoholauffälligkeit.
Maßgeblich sind die konkreten früheren und aktuellen Tatsachen sowie die daraus von der Fahrerlaubnisbehörde formulierte Fragestellung. Die frühere Vorgeschichte kann für die Gesamtbeurteilung trotzdem relevant sein.
04 Kennt der Gutachter meine frühere MPU? +
Das kann der Fall sein. Die Begutachtungsstelle erhält von der Fahrerlaubnisbehörde die Unterlagen, die für die aktuelle Fragestellung relevant und rechtlich verwertbar sind.
Ob ein früheres MPU-Gutachten noch Bestandteil der Akte ist, hängt unter anderem von den geltenden Aufbewahrungs-, Tilgungs- und Verwertungsregeln ab.
05 Sollte ich mein altes positives MPU-Gutachten noch einmal lesen? +
Wenn es noch vorliegt, kann das sehr hilfreich sein. Dort lässt sich nachvollziehen, welche Ursachen, Veränderungen und Schutzstrategien bei der früheren MPU beschrieben wurden.
Für die erneute Aufarbeitung ist anschließend besonders interessant: Was davon hat tatsächlich funktioniert, wann begann sich etwas zu verändern und wo lag rückblickend die Schwachstelle?
06 Was passiert, wenn ich heute etwas anderes sage als bei der ersten MPU? +
Unterschiedliche Aussagen sind nicht automatisch problematisch. Gerade eine erneute Auffälligkeit kann zu neuen Erkenntnissen über die frühere Problematik geführt haben.
Erklärungsbedürftig werden jedoch deutliche Widersprüche. Wenn beispielsweise früher eine Ursache oder Veränderung völlig anders beschrieben wurde, sollte nachvollziehbar werden, weshalb die heutige Einschätzung davon abweicht.
07 Muss ich bei der zweiten MPU automatisch länger Abstinenz nachweisen? +
Nein. Die erforderliche Abstinenzdauer richtet sich nicht einfach danach, ob es die erste oder zweite MPU ist.
Entscheidend sind unter anderem Art und Schwere der früheren Problematik, Konsumentwicklung, Diagnose beziehungsweise Hypothese und die Stabilität der heutigen Veränderung. Eine erneute einschlägige Auffälligkeit kann allerdings Einfluss auf die fachliche Einordnung haben.
08 Bedeutet eine erneute Alkohol- oder Drogenauffälligkeit automatisch Abhängigkeit? +
Nein. Eine erneute Auffälligkeit ist für sich genommen keine Diagnose einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit.
Die Problematik muss erneut fachlich eingeordnet werden. Eine Wiederauffälligkeit kann auf eine schwerwiegendere oder unzureichend veränderte Problematik hinweisen, ersetzt aber keine diagnostische Einzelfallprüfung.
09 Was ist, wenn ich nach der ersten MPU viele Jahre unauffällig war? +
Eine lange unauffällige Zeit spricht zunächst dafür, dass bestimmte Veränderungen über einen erheblichen Zeitraum funktioniert haben. Sie beweist aber nicht automatisch, dass sämtliche früheren Risikofaktoren dauerhaft überwunden waren.
Gerade dann wird interessant, was sich gegen Ende dieser stabilen Phase verändert hat und weshalb frühere Schutzmechanismen anschließend nicht mehr ausreichend funktioniert haben.
10 Sind alte MPU-Unterlagen nach zehn Jahren automatisch irrelevant? +
Nein. Die häufig verwendete Aussage „nach zehn Jahren ist alles weg“ ist zu pauschal.
Je nach Art der früheren Entscheidung gelten unterschiedliche Tilgungs-, Aufbewahrungs- und Verwertungsregelungen. Auch Beginn und Ablauf von Fristen können unterschiedlich sein. Deshalb sollte die konkrete Aktenlage geprüft werden.
11 Bedeutet „47 % geeignet bei Alkohol wiederholt“, dass fast jeder Zweite seine zweite MPU besteht? +
Nein. Die BASt-Kategorie „Alkohol wiederholt“ bezeichnet den Untersuchungsanlass.
Aus den 47 % positiv beurteilten Fällen lässt sich nicht erkennen, ob die untersuchten Personen zuvor überhaupt eine MPU absolviert hatten, ob diese positiv war oder um die wievielte Begutachtung es sich handelte.
12 Ist bei einer erneuten MPU eine professionelle Vorbereitung vorgeschrieben? +
Nein. Eine professionelle MPU-Vorbereitung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Gerade nach einer bereits bestandenen MPU kann eine fachliche Begleitung aber sinnvoll sein, weil mehrere Entwicklungsschritte zusammengeführt werden müssen: frühere Problematik, damalige Veränderung, positive MPU, spätere Wiederauffälligkeit und heutige Veränderung.
