Abstinenznachweis für die MPU: Dauer und Möglichkeiten
Nach einer Auffälligkeit mit Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen tauchen meist dieselben Fragen auf:
Muss ich Abstinenz nachweisen?
Wie lange muss der Nachweis dauern?
Sind sechs Monate genug oder brauche ich zwölf oder fünfzehn Monate?
Und diese Fragen sollten beantwortet werden, bevor das böse Erwachen in der MPU groß ist. Nur der Gutachter der MPU wird entscheiden, ob und wie lange ein verlangter Abstinenznachweis sein muss.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Frage | Kurze Antwort |
|---|---|
| Muss bei jeder MPU Abstinenz nachgewiesen werden? | Nein. Das hängt vom Stoff und von der Konsumgeschichte ab. |
| Wie lange dauert ein Abstinenznachweis? | Häufig 6, 12 oder 15 Monate. |
| Gibt es feste Regeln für jede Substanz? | Nein. Die Dauer muss zum Einzelfall passen. |
| Wie kann Abstinenz nachgewiesen werden? | Mit Urin, Haaren oder bei Alkohol auch mit PEth im Blut. |
| Wann muss Abstinenz nachgewiesen werden? | Generell bei Abhängigkeit oder dem Konsum illegaler Drogen |
| Reicht der Abstinenznachweis für eine positive MPU? | Nein. Er ist die Grundvoraussetzung um zu bestehen. |
Die ernüchternde Antwort ist, dass das vom Einzelfall von vielen Faktoren abhängt. Hier wird jedoch versucht, eine grobe Einordnung zu geben. Die passende Dauer hängt vor allem von der früheren Konsumgeschichte ab. Ein einmaliger Vorfall mit sofortiger Einstellung des Konsums wird anders bewertet als eine Abhängigkeit oder jahrelanger und intensiver Konsum.
Was ist ein Abstinenznachweis?
Abstinenz bedeutet vollständigen Verzicht.
Ein Alkoholabstinenznachweis soll beweisen, dass etwas auch wirklich nicht wurde.
Der Nachweis erfolgt durch Laboruntersuchungen und muss die CTU-Kriterien erfüllen. Dafür werden Urin, Haare oder Blut untersucht.
Ein Abstinenzbeleg allein reicht für ein positives Gutachten nicht aus. Bei entsprechender Konsumgeschichte ist der Nachweis als Grundvoraussetzung zu verstehen, weil die Begutachtungskriterien es so vorgeben. Der Gutachter kann Sie bei nicht ausreichender Abstinenz gar nicht bestehen lassen.
Wann wird ein Abstinenznachweis bei der MPU benötigt?
Die Antwort hängt zuerst von der Substanz ab.
| Substanz | Ist Abstinenz immer erforderlich? | Weitere Informationen |
|---|---|---|
| Alkohol | Nein | [Alkoholabstinenz bei der MPU] |
| Cannabis | Nein | [Cannabisabstinenz bei der MPU] |
| Gängige Drogen wie MDMA, Kokain, Benzodiazepine etc. | Ja | [Drogenabstinenz bei der MPU] |
| Mischkonsum (Alkohol/Cannabis) | Nein | [Mischkonsum bei der MPU] |
| Legal Highs, Psychedelika, Ketamin spezielle Opioide oder Sonstige | Ja | [Erweitertes Drogenscreening bei der MPU] |
Abstinenznachweis bei einer Alkohol-MPU
Bei einer Alkohol-MPU muss nicht immer auf Alkohol verzichtet werden.
In manchen Fällen kann ein klar begrenzter und stabiler Alkoholkonsum ausreichen. Das wird oft als kontrolliertes Trinken bezeichnet.
Abstinenz wird eher erforderlich, wenn der Umgang mit Alkohol nicht mehr sicher kontrolliert werden könnte. Hinweise dafür können sein:
| Möglicher Hinweis | Bedeutung für die MPU |
|---|---|
| Alkoholabhängigkeit | Abstinenz ist erforderlich |
| Vorliegendes Gutachten mit Abstinenzempfehlung | Abstinenz ist erforderlich |
| Sehr hohe Alkoholgewöhnung (z.B. hoher Promillewert und fehlende Ausfallerscheinungen) | Kontrollierter Konsum nur schwer begründbar |
| Mehrere Alkoholfahrten / Entzüge der Fahrerlaubnis | Mögliche fehlende Anpassungsfähigkeit / -bereitschaft |
| Früherer Versuch mit kontrolliertem Trinken ist gescheitert | Freiwilliger Verzicht kann die passendere Lösung sein |
Eine feste Promillegrenze, ab der immer Abstinenz verlangt wird, gibt es nicht. Mit steigender Blutalkoholkonzentration wird eine starke Alkoholgewöhnung jedoch wahrscheinlicher. Dadurch kann die Annahme eines künftig sicheren kontrollierten Konsums schwerer begründbar werden.
Mehr dazu steht im Artikel [Kontrolliertes Trinken oder Alkoholabstinenz?].
Abstinenznachweis bei einer Cannabis-MPU
Bei einer Cannabis-MPU ist die Lage seit den Änderungen im Cannabisrecht stärker vom Einzelfall abhängig.
Cannabisabstinenz wird vor allem relevant, wenn eine Abhängigkeit, eine fortgeschrittene Cannabisproblematik, fehlende Kontrolle oder wiederholte Auffälligkeiten vorliegen. In weniger schweren Fällen kann geprüft werden, ob ein risikoarmer Cannabiskonsum und eine sichere Trennung vom Straßenverkehr möglich sind.
| Möglicher Hinweis | Bedeutung für die MPU |
|---|---|
| Cannabisabhängigkeit | Abstinenz ist erforderlich; häufig längere Stabilisierung nötig |
| Vorliegendes Gutachten mit Abstinenzempfehlung | Abstinenz liegt nahe; je nach Verlauf häufig 12 oder 15 Monate relevant |
| Sehr hohe Cannabisgewöhnung (z.B. hoher THC-Wert und fehlende Ausfallerscheinungen) | Kontrollierter Konsum ist schwer begründbar |
| Chronischer Konsum | Abstinenz ist erforderlich |
| Sehr hohe THC-COOH-Werte | Hinweis auf kritischen Konsum, Abstinenz liegt sehr nahe |
| Hinweis auf gewohnheitsmäßigen Konsum |
Diese Prüfung gehört nicht vollständig auf diese Seite. Hier wird vor allem erklärt, wie eine vollständige Cannabisabstinenz nachgewiesen wird.
Wichtig ist: Ein Abstinenznachweis zeigt nur, dass kein Cannabis konsumiert wurde. Er erklärt noch nicht, warum früher konsumiert wurde, warum trotzdem gefahren wurde und warum das heute nicht mehr passiert.
Weitere Informationen stehen im Artikel [Cannabiskonsum oder Abstinenz bei der MPU?].
Abstinenznachweis bei einer Drogen-MPU
Bei anderen Drogen als Cannabis wird in der MPU grundsätzlich ein vollständiger Drogenverzicht erwartet.
Das betrifft zum Beispiel Kokain, Amphetamine, MDMA, Crystal Meth, Heroin, Opioide, neue psychoaktive Stoffe oder vergleichbare Substanzen. Ein kontrollierter Konsum ist hier in der Regel keine tragfähige Lösung.
Die Dauer des Abstinenznachweises hängt von der Schwere der Drogenproblematik ab.
| Möglicher Hinweis | Bedeutung für die MPU |
|---|---|
| Sehr sporadischer Konsum ohne weitere Problematik | Abstinenznachweis kann im Einzelfall kürzer ausfallen, häufig mindestens 6 Monate |
| Wiederholter Drogenkonsum | Vollständiger Drogenverzicht wird erwartet |
| Längere oder häufigere Konsumphase | Häufig eher 12 Monate Abstinenznachweis |
| Fortgeschrittene Drogenproblematik | Häufig 12 bis 15 Monate Abstinenznachweis |
| Drogenabhängigkeit | Abstinenz ist erforderlich; häufig längere Stabilisierung und therapeutische Aufarbeitung nötig |
| Abstinenz ohne therapeutische Unterstützung bei schwerer Problematik | Häufig mindestens 15 Monate nötig |
| Therapie oder Rehabilitation wurde durchgeführt | Dauer hängt davon ab, wann Abstinenz begann und wann die Maßnahme abgeschlossen wurde |
| Letzter Konsum liegt viele Jahre zurück | Kürzerer aktueller Nachweis kann ausreichen, wenn die abstinente Lebensweise glaubhaft stabil ist |
| Mischkonsum mit Alkohol | Zusätzlich kann Alkoholverzicht oder ein gesonderter Alkoholnachweis erforderlich werden |
Bei einer Drogen-MPU reicht es daher nicht, nur „saubere“ Urin- oder Haaranalysen vorzulegen. Die MPU prüft auch, ob die frühere Drogenproblematik verstanden wurde und ob der heutige Verzicht stabil ist.
Ein Abstinenznachweis belegt den Verzicht. Die psychologische Aufarbeitung muss erklären, warum dieser Verzicht heute stabil ist.
Die Frage nach der Dauer
Viele Betroffene suchen zuerst nach einer einfachen Zahl:
Brauche ich sechs, zwölf oder fünfzehn Monate?
Diese Frage ist verständlich. Sie greift aber zu kurz.
Die Dauer wird nicht allein durch die konsumierte Substanz bestimmt. Sie hängt von mehreren Punkten ab.
Sechs, zwölf oder fünfzehn Monate Abstinenznachweis für die MPU?
Die Dauer kann nicht frei gewählt werden. Sie richtet sich nach der früheren Konsumproblematik, einer möglichen Abhängigkeit, einer Behandlung und der bisherigen Dauer der Veränderung.
Die Zahlen sechs, zwölf und fünfzehn Monate sind deshalb keine einfachen Pakete. Jede Dauer gehört zu bestimmten Voraussetzungen.
| Dauer | Wann kann sie infrage kommen? | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| 6 Monate | Bei einer weniger ausgeprägten Problematik oder bei sehr besonderen Ausnahmefällen | Eine Erstauffälligkeit oder ein niedriger Blutwert reichen als Begründung nicht aus |
| 12 Monate | Bei fortgeschrittenen Alkoholproblematiken, selten bei fortgeschrittenen Cannabisproblematiken | Bei einer fortgeschrittenen Drogenproblematik reichen zwölf Monate in der Regel nicht aus |
| 15 Monate | Bei Abhängigkeit, einer fortgeschrittenen Drogenproblematik oder besonderen Verläufen | Dieser Zeitraum ist bei schweren Alkohol- und Drogenproblemen häufig maßgeblich |
| 15 Monate+ | Sehr besondere Umstände, z.B. sofortiger / häufige Rückfälle nach bestandenen MPUs |
Sechs Monate
Ein sechsmonatiger Abstinenznachweis kann bei einer weniger ausgeprägten Problematik ausreichen. Die Veränderung muss trotzdem bereits stabil sein und zur früheren Konsumgeschichte passen.
Bei Drogen wird ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten zum Beispiel bei einer Gefährdung ohne fortgeschrittene Drogenproblematik genannt. Hat der regelmäßige oder häufige Konsum jedoch über Jahre bestanden, wird meist ein längerer Zeitraum verlangt.
Sechs Monate können außerdem in besonderen Ausnahmefällen ausreichen. Dazu gehören etwa sehr günstige Verläufe nach einer abgeschlossenen Entwöhnungsbehandlung oder ein Konsum, der bereits viele Jahre zurückliegt. Solche Fälle dürfen nicht mit einem gewöhnlichen sechsmonatigen Kontrollprogramm gleichgesetzt werden.
Die folgenden Punkte reichen allein nicht aus, um sechs Monate zu begründen:
- erste Auffälligkeit
- geringer Blutwert
- gelegentlicher Konsum
- kurze Zeit seit dem Konsumstopp
- Selbsteinschätzung, der Konsum sei nicht schwerwiegend gewesen
Entscheidend ist die gesamte Vorgeschichte.
Zwölf Monate
Zwölf Monate können bei einem Alkohol- oder Cannabismissbrauch oder bei einer weniger schweren Cannabisproblematik erforderlich sein.
Bei Drogen gilt dieser Zeitraum vor allem dann, wenn noch keine fortgeschrittene Drogenproblematik vorlag, der Konsum aber über längere Zeit regelmäßig oder häufig stattgefunden hat. Die Beurteilungskriterien nennen in solchen Fällen in der Regel ein Jahr als günstige Voraussetzung für eine stabile Veränderung.
Zwölf Monate dürfen jedoch nicht als allgemeine Dauer für jede Drogenabstinenz dargestellt werden. Bei einer Abhängigkeit oder einer fortgeschrittenen Drogenproblematik gelten strengere Anforderungen. Dort werden häufig mindestens fünfzehn Monate verlangt.
Auch nach einer abgeschlossenen suchtspezifischen Rehabilitation kann ein Jahr Abstinenz nach dem Ende der Behandlung gefordert werden. Dabei geht es um die Stabilisierung nach der Therapie. Dies ist etwas anderes als ein pauschales zwölfmonatiges Kontrollprogramm.
Fünfzehn Monate
Bei einer Abhängigkeit oder einer fortgeschrittenen Drogenproblematik sind häufig mindestens fünfzehn Monate Abstinenz erforderlich.
Das gilt zum Beispiel in folgenden Fällen:
| Fall | Übliche Anforderung |
|---|---|
| Drogenmissbrauch ohne therapeutische Unterstützung | mindestens 15 Monate belegte Abstinenz |
| Abstinenz begann bereits vor einer stationären oder teilstationären Rehabilitation | insgesamt mindestens 15 Monate, davon mindestens 6 Monate nach der Behandlung |
| Ambulante suchtspezifische Rehabilitation | insgesamt mindestens 15 Monate, davon mindestens 3 Monate nach Abschluss |
| Fortgeschrittene Drogenproblematik ohne therapeutische Aufarbeitung | deutlich länger als ein Jahr, mindestens 15 Monate |
| Abhängigkeit ohne vorherige Entwöhnungsbehandlung | mindestens 15 Monate |
Bei einer Drogenabhängigkeit werden nach einer stationären oder teilstationären Behandlung mindestens sechs Monate Abstinenz nach Abschluss der Maßnahme verlangt. Der gesamte Zeitraum muss mindestens fünfzehn Monate betragen, wenn bereits vor der Behandlung eine längere Abstinenz bestand. Bei einer ambulanten Rehabilitation werden ebenfalls mindestens fünfzehn Monate Gesamtzeit genannt.
Auch bei einer fortgeschrittenen Drogenproblematik ohne therapeutische Unterstützung wird ein belegter Zeitraum von deutlich mehr als einem Jahr, mindestens jedoch fünfzehn Monaten, vorausgesetzt.
Welche Nachweismethode passt?
Es gibt drei wichtige Möglichkeiten:
| Methode | Alkohol | Cannabis und andere Drogen | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| Urinkontrollprogramm | Ja | Ja | Ab Beginn des Programms |
| Haaranalyse | Ja | Ja | Rückwirkend |
| PEth-Blutkontrollprogramm | Ja | Nein | Ab Beginn des Programms |
Urinkontrollprogramm
Bei einem Urinkontrollprogramm wird zuerst ein Vertrag abgeschlossen. Darin stehen der Zeitraum, die untersuchten Stoffe und die Zahl der Kontrollen.
Die Termine werden kurzfristig und unvorhersehbar mitgeteilt. Bei TÜV Hessen erfolgt die Einladung zur Urinabgabe innerhalb von 24 Stunden. Die Abgabe findet unter Sicht statt.
Typischer Ablauf
Vertrag abschließen
↓
Programm beginnt
↓
Kurzfristige Einladung
↓
Urinabgabe unter Sicht
↓
Laboruntersuchung
↓
Weitere zufällige Termine
↓
Abschlussbescheinigung
Wie viele Urinproben werden benötigt?
Die genaue Zahl wird vor dem Start festgelegt. Anbieter und Fallgruppe können sich unterscheiden.
| Programmdauer | Häufige Zahl der Kontrollen |
|---|---|
| 6 Monate | meist mindestens 4 |
| 12 Monate | meist mindestens 6 |
| 15 Monate | häufig 7 bis 8 |
TÜV Hessen nennt mindestens vier Urinproben für sechs Monate und mindestens sechs Urinproben für zwölf Monate. Die aktuellen Beurteilungskriterien verlangen eine ausreichende Kontrolldichte und unvorhersehbare Termine. Die genaue Mindestzahl muss im Vertrag stehen.
Zusätzliche Kontrollen sind möglich. Deshalb sollte nicht davon ausgegangen werden, dass das Programm nach der vermeintlich letzten Pflichtprobe sicher beendet ist. Die Unvorhersehbarkeit muss bis zum Programmende erhalten bleiben.
Haaranalyse
Eine Haaranalyse blickt in die Vergangenheit.
Kopfhaar wächst im Durchschnitt etwa einen Zentimeter pro Monat. Das Labor untersucht den Bereich direkt an der Kopfhaut.
Welche Haarlänge darf untersucht werden?
| Fragestellung | Maximale Haarlänge | Belegter Zeitraum |
|---|---|---|
| Alkoholabstinenz | 3 cm | etwa 3 Monate |
| Drogenabstinenz | 6 cm | etwa 6 Monate |
Für zwölf Monate Alkoholabstinenz werden daher meist vier Haaranalysen mit jeweils drei Zentimetern benötigt.
Für zwölf Monate Drogenabstinenz werden meist zwei Haaranalysen mit jeweils sechs Zentimetern benötigt.
Beispiel: zwölf Monate mit Haaranalysen
| Nachweis | Alkohol | Drogen |
|---|---|---|
| Erste Analyse | 3 cm | 6 cm |
| Zweite Analyse | 3 cm | 6 cm |
| Dritte Analyse | 3 cm | entfällt |
| Vierte Analyse | 3 cm | entfällt |
| Gesamt | 12 Monate | 12 Monate |
Probleme bei gefärbten oder gebleichten Haaren
Gefärbte, getönte oder gebleichte Haare können für eine Haaranalyse ungeeignet sein. Die Behandlung kann das Ergebnis verändern. DEKRA und SYNLAB weisen darauf hin, dass für den Nachweis in der Regel unbehandeltes Haar benötigt wird.
Auch die Haarlänge allein reicht nicht aus. Nach dem letzten Konsum kann ein Sicherheitsabstand nötig sein. Sonst können ältere Rückstände noch im untersuchten Haarabschnitt liegen.
PEth-Blutkontrollen bei Alkohol
PEth ist ein direkter Alkoholmarker im Blut.
Ein PEth-Kontrollprogramm kann für den Nachweis eines Alkoholverzichts genutzt werden. Es kann unter bestimmten Bedingungen auch einen kontrollierten Alkoholkonsum begleiten. Für Cannabis oder andere Drogen ist PEth nicht geeignet.
Beim TÜV Hessen erfolgt die Einbestellung bis zu zwei Tage vor der Blutentnahme. Eine Urinabgabe unter Sicht entfällt.
Ein einzelner PEth-Wert belegt keinen längeren Abstinenzzeitraum. Für einen Verlauf wird ein Kontrollprogramm mit mehreren Blutentnahmen benötigt.
Urin, Haare oder Blut?
| Frage | Urin | Haare | PEth-Blut |
|---|---|---|---|
| Rückwirkender Nachweis möglich? | Nein | Ja | Nein |
| Kurz nach Beginn der Abstinenz möglich? | Ja | Erst nach ausreichendem Haarwachstum | Ja |
| Kurzfristige Termine? | Ja | Meist frei planbar | Ja |
| Abgabe unter Sicht? | Ja | Nein | Nein |
| Für Alkohol geeignet? | Ja | Ja | Ja |
| Für Drogen geeignet? | Ja | Ja | Nein |
| Zeit bis zur Einbestellung? | 24 Stunden | Frei planbar | 48 Stunden |
| Sehr viel Trinken vor der Probe problematisch? | Kann die Probe verdünnen | Nein | Nein |
Was bedeutet CTU-konform?
Für eine MPU reicht ein beliebiger Drogentest aus dem Internet oder aus einer Arztpraxis meist nicht aus.
Die Untersuchungen müssen bestimmte fachliche Regeln erfüllen. Diese Regeln werden als CTU-Kriterien bezeichnet.
Ein anerkanntes Programm muss unter anderem folgende Punkte erfüllen:
| Anforderung | Warum ist sie wichtig? |
|---|---|
| Vertrag vor Programmbeginn | Zeitraum und Umfang müssen vorher feststehen |
| Eindeutige Identitätskontrolle | Die Probe muss sicher einer Person zugeordnet werden |
| Unvorhersehbare Termine | Gezielte Konsumpausen vor bekannten Terminen sollen verhindert werden |
| Kontrollierte Probenentnahme | Manipulationen sollen ausgeschlossen werden |
| Geeignetes Labor | Die Untersuchung muss forensisch verwertbar sein |
| Vollständige Dokumentation | Jeder Termin und jeder Befund muss nachvollziehbar sein |
| Abschlussbescheinigung | Der gesamte Zeitraum muss bestätigt werden |
Was wird bei einem Drogenscreening untersucht?
Bei einem Drogenabstinenznachweis wird meist nach mehreren Stoffgruppen gesucht.
Dazu gehören:
| Stoffgruppe | Beispiele |
|---|---|
| Cannabinoide | Cannabis, Haschisch |
| Kokain | Kokain und Abbauprodukte |
| Amphetamine | Amphetamin, Methamphetamin |
| Designer-Amphetamine | zum Beispiel MDMA |
| Opiate | zum Beispiel Heroin oder Morphin |
| Benzodiazepine | Zum Beispiel Valium |
Bei gewissen Medikamenten, synthetischen Cannabinoiden oder Neuen Psychoaktiven Substanzen ist ein erweitertes Screening erforderlich.
Ein Standardprogramm deckt nicht automatisch jede mögliche Substanz ab.
Weitere Informationen stehen unter [Erweitertes Drogenscreening und Medikamente bei der MPU].
Warum sollte das Programm früh geplant werden?
Ein falsch gewähltes Programm kann viel Zeit und Geld kosten.
Typische Fehler
| Fehler | Mögliche Folge |
|---|---|
| Sechs Monate werden gebucht, obwohl zwölf oder fünfzehn Monate benötigt werden | MPU muss verschoben werden |
| Nur Cannabis wird untersucht, obwohl ein breites Drogenscreening nötig wäre | Nachweis kann unvollständig sein |
| Haare werden während des Programms gefärbt | Haaranalyse kann unbrauchbar werden |
| Ein kurzfristiger Termin wird versäumt | Programm kann abgebrochen werden |
| Urlaub wird nicht rechtzeitig gemeldet | Termin kann als versäumt gelten |
| Zwischen Programmende und MPU liegt eine lange Lücke | Zusätzliche Nachweise können nötig werden |
| MPU wird vor Abschluss des Programms gebucht | Erforderliche Bescheinigung fehlt |
Wie groß darf die „Lücke“ des Abstinenznachweis bis zur MPU sein?
Der Abstinenznachweis sollte möglichst nah an den MPU-Termin heranreichen.
Bei einer bereits belegten einjährigen Abstinenz wird in den Beurteilungskriterien eine Lücke von höchstens vier Monaten bis zur Untersuchung genannt. Ist die Lücke größer, kann ein zusätzlicher aktueller Nachweis nötig sein. Bei Alkohol kann dies zum Beispiel durch drei Urin- oder PEth-Kontrollen innerhalb von vier Monaten oder durch eine aktuelle Haaranalyse erfolgen.
Das bedeutet nicht, dass jede Lücke bis vier Monate automatisch unproblematisch ist. Der gesamte Verlauf muss schlüssig bleiben.
Was passiert bei einer positiven Probe?
Wird Alkohol oder eine untersuchte Droge nachgewiesen, kann das Kontrollprogramm beendet werden.
Auch eine verweigerte Probe, ein unentschuldigtes Fehlen oder ein Manipulationsverdacht kann zum Abbruch führen. Die genauen Regeln stehen im Vertrag.
Bei SYNLAB führt ein positiver Befund zum Abbruch des Programms. Danach kann ein neues Programm begonnen werden.
Weiterführende Seiten
| Thema | Inhalt |
|---|---|
| [Kontrollierter Konsum oder Abstinenz?] | Wann kontrolliertes Trinken oder risikoarmer Cannabiskonsum noch infrage kommen kann |
| [Alkoholabstinenz bei der MPU] | EtG, PEth, Haaranalysen und Dauer |
| [Cannabisabstinenz bei der MPU] | THC-COOH, Urinscreening, Haaranalyse und aktuelle Regeln |
| [Drogenabstinenz bei der MPU] | Polytoxikologisches Screening und Nachweise für verschiedene Drogen |
| [Erweitertes Screening und Medikamente] | Medikamente, synthetische Cannabinoide und besondere Substanzen |
| [Abstinenznachweis unterbrochen: Was jetzt?] | Lücken, positive Proben und abgebrochene Programme |
