Fahrverhaltensbeobachtung bei der MPU: Ablauf, Bewertung und Kosten
Fahrverhaltensbeobachtung auf einen Blick
Nach der Leistungsdiagnostik bestehen noch begründete Zweifel an der ausreichenden Leistungsfähigkeit. Eine Überprüfung im Straßenverkehr erscheint fachlich sinnvoll.
Die Fahrt ergänzt die Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Ein günstiges Ergebnis allein bedeutet noch keine insgesamt positive MPU.
Bei einer MPU wird unter anderem untersucht, ob die für das Fahren erforderliche psychische Leistungsfähigkeit ausreicht. Fallen einzelne Testergebnisse schwach aus, kann eine verkehrspsychologische Fahrverhaltensbeobachtung zusätzliche Erkenntnisse liefern. Die Abkürzung dafür lautet FVB.
Dabei wird das Fahrverhalten auf einer festgelegten Strecke im realen Straßenverkehr beobachtet und fachlich ausgewertet. Entscheidend ist, ob die festgestellten Schwierigkeiten auch beim Fahren auftreten oder ausreichend ausgeglichen werden. Die FVB verbindet damit die Ergebnisse der Leistungstests mit einer konkreten Fahrsituation.
Fachliche Grundlage: Beurteilungskriterien, 5. Auflage (im Folgenden: BK 5), insbesondere Kapitel C.4.6 und C.4.7 sowie Kriterium PTV 6.
Inhalt
Was ist eine Fahrverhaltensbeobachtung?
Die FVB ist eine standardisierte psychologische Untersuchungsmethode. Sie ergänzt die Leistungstests, wenn deren Ergebnisse eine ausreichend sichere Verkehrsteilnahme noch nicht hinreichend erkennen lassen. Untersucht wird, ob eine Kompensation der festgestellten Leistungsschwächen möglich ist.
Einzelne Fähigkeiten erfassen
Testverfahren untersuchen beispielsweise Aufmerksamkeit, Orientierung, Konzentration, Reaktion und Belastbarkeit unter vergleichbaren Bedingungen.
Das Zusammenspiel prüfen
Im Straßenverkehr zeigt sich, wie Wahrnehmung, Entscheidungen, Fahrzeugbedienung und Erfahrung zusammenwirken. Die zuvor festgestellten Schwierigkeiten geben die Fragestellung vor.
Alle Befunde einordnen
Das Ergebnis wird zusammen mit den übrigen Untersuchungsergebnissen bewertet. Medizinische Fragen und die verkehrspsychologische Prognose bleiben eigenständige Bestandteile der MPU.
Eine gute Fahrt beantwortet eine bestimmte Eignungsfrage. Sie kann eine ausreichende Leistungsfähigkeit trotz schwächerer Testwerte stützen. Sie ersetzt aber weder notwendige medizinische Befunde noch die Auseinandersetzung mit früherem Alkohol- oder Drogenkonsum oder Verkehrsverstößen.
Fachliche Grundlage: BK 5, Kapitel C.4.6–C.4.7, S. 467–471; PTV 6, insbesondere Indikatoren 1, 2 und 24, S. 477–480.
Wann kommt eine FVB infrage?
Ein schwacher Testwert führt nicht automatisch zu einer Beobachtungsfahrt. Zunächst muss geklärt werden, wie der Befund zustande gekommen ist und welche Bedeutung er für die betreffende Fahrerlaubnisklasse hat.
Testbedingungen klären
Wurden die Aufgaben verstanden? Gab es relevante Störeinflüsse? Ein auffälliges Ergebnis muss zunächst mit der untersuchten Person besprochen und fachlich eingeordnet werden.
Das Leistungsprofil ansehen
Ein isolierter schwacher Wert hat eine andere Bedeutung als ausgeprägte Schwierigkeiten in mehreren Bereichen. Gute Leistungen in anderen Funktionen können für eine Kompensation sprechen.
Weitere Diagnostik abwägen
Je nach Befund kommen ergänzende Tests oder eine begründete Testwiederholung infrage. Eine bloße Verbesserung durch Übung darf nicht mit einer tatsächlich ausreichenden Leistungsfähigkeit verwechselt werden.
Eignung der FVB prüfen
Bleiben Zweifel bestehen, kann bei vorhandener Fahrerfahrung eine standardisierte Fahrt sinnvoll sein. Sehr ausgeprägte Defizite können gegen eine erfolgversprechende Kompensationsprüfung sprechen.
Es geht um den konkreten Befund, nicht um ein bestimmtes Alter
Eine FVB kann auch bei jüngeren Menschen erforderlich werden. Umgekehrt ist sie nicht allein wegen eines höheren Lebensalters notwendig. Weitere Anlässe können sich aus medizinischen Fragestellungen oder aus besonderen Anforderungen an die berufliche Personenbeförderung ergeben. Eine ergänzende FVB zu einem ärztlichen Gutachten erfordert ebenfalls eine qualifizierte verkehrspsychologische Durchführung und Auswertung.
Was bedeutet ein Prozentrang im Leistungstest?
Ein Prozentrang beschreibt die Position eines Ergebnisses innerhalb einer Vergleichsgruppe. Ein Prozentrang von 16 bedeutet nicht, dass nur 16 Prozent der Aufgaben richtig beantwortet wurden.
Für die Fahrerlaubnisgruppe 1, zu der unter anderem die Klasse B gehört, wird in den Beurteilungskriterien ein Prozentrang von mindestens 16 als reguläre Anforderung genannt. Eine Unterschreitung muss im Gesamtprofil beurteilt werden. Für die Gruppe 2 und die Personenbeförderung bestehen weitergehende Anforderungen. Solche Grenzwerte sind deshalb keine Anleitung, ein einzelnes Testergebnis selbst als „bestanden“ oder „durchgefallen“ zu bewerten.
BK 5, Kriterien A 6.1 N und A 6.2 N, S. 157–158.
Fachliche Grundlage: BK 5, A 6.2 N, S. 157–158; PTV 5 und PTV 6, S. 477–481. Besondere Anforderungen: Anlage 5 Nr. 2 FeV für die dort genannten Busklassen und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Was bedeutet es, eine Leistungsschwäche auszugleichen?
Kompensation bedeutet, dass eine vorhandene Schwäche durch andere Fähigkeiten, Erfahrung oder angepasstes Verhalten ausreichend ausgeglichen wird. Maßgeblich ist, ob dadurch ein verkehrsgerechtes und sicheres Fahren möglich bleibt.
Mehr Zeit gewinnen, bevor eine schnelle Reaktion nötig wird
In einer Testsituation wird für Reaktionen mehr Zeit benötigt. Im Straßenverkehr kann daraus ein Risiko entstehen, wenn eine Situation erst spät erkannt wird.
Vorausschauendes Beobachten, ein ausreichender Abstand und eine frühzeitige Geschwindigkeitsanpassung können Handlungsspielraum schaffen. Ob dieser Ausgleich tatsächlich ausreicht, muss sich in unterschiedlichen Fahrsituationen zeigen.
Erfahrung hilft nur, wenn sie sich im Verhalten zeigt
Viele gefahrene Kilometer oder eine lange Zeit ohne Unfall reichen als Nachweis allein nicht aus. Beobachtet wird, ob Informationen rechtzeitig aufgenommen, Situationen zutreffend eingeschätzt und passende Entscheidungen getroffen werden. Auch die eigenen Grenzen müssen angemessen eingeschätzt werden.
Eine besonders langsame Fahrt ist deshalb nicht automatisch eine sichere Fahrt. Geschwindigkeit, Abstand und Entscheidungen müssen zur jeweiligen Situation passen. Entscheidend ist die Qualität des gesamten Fahrverhaltens.
Auch eine Beobachtungsfahrt hat Grenzen. Eine festgelegte Strecke bildet nicht jede Alltagssituation ab. Wie zuverlässig jemand etwa Fahrten bei schwierigen Bedingungen vermeidet, lässt sich darin nur eingeschränkt erkennen. Deshalb werden Fahrt, Testergebnisse, Vorgeschichte und Selbsteinschätzung gemeinsam beurteilt.
Fachliche Grundlage: BK 5, A 6.2 N, S. 157–158, und Kapitel C.4.6–C.4.7, S. 467–471. Zu Möglichkeiten und Grenzen der Methode: DGVP-Positionspapier zur Fahrverhaltensbeobachtung (2019). Das Beispiel dient der Erläuterung und ist kein Bewertungsschema.
Fahrverhaltensbeobachtung, Fahrprobe oder Führerscheinprüfung?
Im Alltag werden die Begriffe häufig vermischt. Für das weitere Vorgehen ist jedoch entscheidend, welche Frage untersucht wird, wer dafür zuständig ist und welchen Nachweis die Fahrerlaubnisbehörde benötigt.
| Verfahren | Im Mittelpunkt | Einordnung |
|---|---|---|
| Verkehrspsychologische FVB | Können festgestellte Leistungsschwächen beim Fahren ausreichend kompensiert werden? | Psychologische Ergänzung der Fahreignungsdiagnostik mit standardisierter Beobachtung und Auswertung. |
| Praktische Fahrerlaubnisprüfung | Sind die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Führen eines Fahrzeugs vorhanden? | Prüfung der Befähigung im Fahrerlaubniserwerb. Eine FVB ist keine Wiederholung der üblichen Führerscheinprüfung. |
| Fahrprobe durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer | Je nach Auftrag etwa das sichere Führen mit technischen Hilfsmitteln bei körperlichen Einschränkungen. | Anderer fachlicher Auftrag. Rechtlicher Anknüpfungspunkt kann § 11 Abs. 4 FeV sein. |
| Freiwilliger Fahrcheck | Rückmeldung zum eigenen Fahrverhalten und zu möglichen Verbesserungen. | Zweck und Umfang hängen vom Angebot ab. Ein freiwilliger Check erfüllt nicht automatisch die Anforderungen einer angeordneten Begutachtung. |
Auch ein Kurs nach § 70 FeV hat eine andere Aufgabe: Er dient unter bestimmten Voraussetzungen der Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Die FVB ist dagegen eine Untersuchung, mit der eine noch offene Frage zur Leistungsfähigkeit geklärt werden soll.
Grundlagen: BK 5, Kapitel C.4.7 und PTV 6, S. 468–471 und 477–481; DGVP-Positionspapier (2019); § 17 FeV zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung und § 11 Abs. 4 FeV.
Wie läuft eine Fahrverhaltensbeobachtung ab?
Die Organisation erfolgt in Abstimmung mit der begutachtenden Stelle. Ausgangspunkt sind die bereits vorliegenden Befunde und die Frage, welche Schwierigkeiten während der Fahrt genauer überprüft werden sollen.
- Fragestellung klären
Testbefunde und Anlass der Fahrt besprechen.
- Termin abstimmen
Fahrzeug, Unterlagen und Kosten klären.
- Vertraut machen
Fahrzeug kennenlernen und Hinweise erhalten.
- Fahrt durchführen
Unterschiedliche Verkehrssituationen bewältigen.
- Befund auswerten
Beobachtungen besprechen und einordnen.
Beobachten und bewerten
Ein entsprechend qualifizierter psychologischer Gutachter erfasst und bewertet das Verhalten anhand festgelegter Kriterien. Die Auswertung wird auf die konkreten Leistungsbefunde bezogen und in das Gutachten aufgenommen.
Die Durchführung absichern
Üblicherweise wird ein dafür zugelassenes Fahrschulfahrzeug der Klasse B mit Doppelbedienung eingesetzt. Der Fahrlehrer begleitet die Fahrt und kann bei einer Gefahr eingreifen. Die psychologische Bewertung liegt beim Gutachter.
Eine festgelegte Strecke im normalen Straßenverkehr
Die Strecke muss unterschiedliche Anforderungen enthalten und einer standardisierten Durchführung folgen. Gleichzeitig bleiben Verkehrslage, Wetter oder Baustellen veränderlich. Relevante Abweichungen werden dokumentiert. Eine vollkommen identische Verkehrssituation für alle Teilnehmenden lässt sich im öffentlichen Straßenverkehr nicht herstellen.
Vor Beginn gehören eine Identitätskontrolle, eine angemessene Vertrautheit mit dem Fahrzeug und standardisierte Hinweise zur Durchführung dazu. Nach der Fahrt werden die Beobachtungen ausgewertet; auch die eigene Wahrnehmung der Fahrt kann zur Einordnung beitragen.
Fachliche Grundlage: BK 5, PTV 6, insbesondere Indikatoren 3–18 und 23–24, S. 477–480. Beispiel einer praktischen Durchführung: AVUS – Fahrverhaltensbeobachtungen.
Was wird bei der FVB beobachtet?
Bewertet wird nicht nur die Bedienung des Fahrzeugs. Im Mittelpunkt steht, wie Verkehrsinformationen wahrgenommen, eingeordnet und in angemessenes Handeln umgesetzt werden. Die Beobachtung muss die zuvor festgestellten Leistungsschwächen berücksichtigen.
| Bereich | Typische Situation | Worauf die Beobachtung zielt |
|---|---|---|
| Verkehrsbeobachtung | Kreuzungen, Einmündungen, Fuß- und Radverkehr. | Werden relevante Personen, Fahrzeuge und Signale rechtzeitig bemerkt und weiter beachtet? |
| Orientierung und Entscheidungen | Abbiegen, Wegweisung oder unübersichtliche Straßenführung. | Gelingt es, Informationen zu ordnen, die Situation zu verstehen und eine passende Handlung zu wählen? |
| Tempo und Abstand | Wechselnde Geschwindigkeiten, dichter Verkehr, Annäherung an Konfliktstellen. | Werden genügend Sicherheitsreserven geschaffen und rechtzeitig Anpassungen vorgenommen? |
| Aufmerksamkeit bei mehreren Anforderungen | Spurwechsel, Einordnen oder eine komplexere Verkehrslage. | Bleiben die wesentlichen Informationen im Blick, wenn mehrere Aufgaben gleichzeitig anfallen? |
| Regelanwendung und Fahrzeugbedienung | Vorfahrt, Lichtzeichen, Fahrstreifenwahl und Bedienabläufe. | Werden Regeln zuverlässig angewendet? Lassen sich mögliche Fehler auf Leistungsprobleme oder auf fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten zurückführen? |
Es gibt keinen allgemein gültigen Vorrat an „erlaubten Fehlern“. Bedeutung, Häufigkeit, Zusammenhang und mögliche Gefährdung sind entscheidend. Ein einzelner schwerwiegender Vorfall kann deutlich mehr aussagen als mehrere kleinere Unsicherheiten.
Fachliche Grundlage: BK 5, Kapitel C.4.7 und PTV 6, S. 468–471 und 477–481. Beispiele für Streckenanforderungen: AVUS.
Wie lange dauert eine FVB und was kostet sie?
Die Dauer der eigentlichen Beobachtungsfahrt und der gesamte Zeitbedarf für den Termin müssen auseinandergehalten werden. Hinzu kommen je nach Organisation die Fahrzeugvorbereitung, die Einweisung und die Nachbesprechung.
Die Beurteilungskriterien nennen für die standardisierte FVB eine verkehrslageabhängige Fahrzeit von mindestens 50 bis höchstens 70 Minuten. Das ist eine fachliche Vorgabe zur Beobachtungsdauer, keine gesetzliche Pauschaldauer für den gesamten Termin.
Auch AVUS beschreibt die eigene standardisierte Fahrt mit einer Dauer von etwa einer Stunde. Abweichende Zeitangaben auf anderen Websites sollten deshalb mit der begutachtenden Stelle geklärt werden: Beziehen sie sich auf eine FVB nach den Beurteilungskriterien, auf eine andere Fahrprobe oder nur auf einen Teil des Termins?
| Kostenbestandteil | Vor der Buchung klären |
|---|---|
| Psychologische Leistung | Sind Beobachtung, Auswertung, Nachbesprechung und schriftliche Dokumentation im genannten Preis enthalten? |
| Fahrschule und Fahrzeug | Werden Fahrlehrer, Fahrzeugbereitstellung und Terminzeit gesondert berechnet? Wer organisiert diese Leistungen? |
| Zusätzliche Vorbereitung | Welche Vertrautmachung mit dem Fahrzeug ist vorgesehen? Werden darüber hinaus freiwillig gebuchte Fahrstunden separat abgerechnet? |
Ein veröffentlichtes Preisbeispiel richtig einordnen
Die Fahrschule DIE 3 nennt für ihr als „MPU-Fahrtest / Fahrverhaltensbeobachtung“ bezeichnetes Angebot 235 Euro sowie 75 Euro je 45 Minuten für eine Vorbereitungsfahrstunde. Abruf: 9. September 2026.
Ob die psychologische Begutachtung in den 235 Euro enthalten ist, geht aus der Preisangabe nicht hervor. Der Betrag lässt sich deshalb nicht als verlässlicher Gesamtpreis einer FVB verwenden. Vor einer Buchung sollte ein vollständiges Angebot der beteiligten Stellen vorliegen. Das Beispiel ist keine Anbieterempfehlung.
Die Kosten einer zusätzlich erforderlichen FVB sollten bei der Planung des gesamten Verfahrens berücksichtigt werden. Eine Übersicht weiterer Ausgaben bietet die Seite MPU-Kosten.
Beobachtungsdauer: BK 5, PTV 6, Indikator 4, S. 477–478. Anbieterangaben: AVUS und Fahrschule DIE 3, jeweils abgerufen am 9. September 2026.
Was hilft vor der Fahrverhaltensbeobachtung?
Die Vorbereitung soll dafür sorgen, dass die Fahrt unter geeigneten Bedingungen stattfinden kann. Dazu gehören Klarheit über den Termin und eine sichere Vertrautheit mit dem eingesetzten Fahrzeug.
- Untersuchungsauftrag verstehenMit der begutachtenden Stelle besprechen, welche Testbefunde Anlass für die FVB sind und welche Frage damit geklärt werden soll.
- Unterlagen abstimmenEin gültiges Ausweisdokument bereithalten. Bei bestehender Fahrerlaubnis ist auch der gültige Führerschein erforderlich. Weitere benötigte Unterlagen nennt die begutachtende Stelle.
- Fahrzeug kennenlernenSitzposition, Spiegel, Bedienelemente und das Fahrverhalten des Fahrzeugs müssen ausreichend vertraut sein. Der Umfang dieser Vorbereitung wird dokumentiert.
- Kenntnisse und Fahrpraxis einordnenBei Unsicherheiten können eine Auffrischung der Verkehrsregeln und eine fachliche Einschätzung der Fahrfertigkeiten sinnvoll sein. Größere Bedienungs- oder Kenntnislücken erschweren eine aussagekräftige Kompensationsprüfung.
- Untersuchungsbedingungen klärenBenötigte Sehhilfen und relevante Einschränkungen ansprechen. Akute Beschwerden oder andere Umstände, die eine sichere Durchführung beeinträchtigen könnten, vorab mit der Stelle klären.
- Organisation vollständig besprechenKosten, Treffpunkt, Zeitbedarf und Anreise abstimmen. Ohne entsprechende Fahrerlaubnis darf die eigenständige Anfahrt mit dem Auto nicht vorausgesetzt werden.
Die konkrete Prüfstrecke einzuüben verfälscht die Aussage. Die Beurteilungskriterien unterscheiden eine angemessene Fahrzeuggewöhnung von einem gezielten Training der standardisierten Beobachtungsstrecke. Die Fahrt soll zeigen, wie Verkehrssituationen bewältigt werden; ein auswendig gelernter Ablauf ist dafür keine belastbare Grundlage.
Fachliche Grundlage: BK 5, Kapitel C.4.7, insbesondere S. 470, sowie PTV 6, Indikatoren 13–15, S. 478–479.
Was bedeutet das Ergebnis für die MPU?
Der psychologische Gutachter bewertet die Beobachtungen anhand des festgelegten Verfahrens und der ursprünglichen Leistungsbefunde. Dabei werden Art, Häufigkeit und Zusammenhang der Auffälligkeiten berücksichtigt.
Kompensation erkennbar
Die Fahrt zeigt, dass die festgestellten Leistungsschwächen unter den untersuchten Anforderungen ausreichend ausgeglichen werden können. Das stützt eine günstige Beurteilung dieses Eignungsbereichs.
Kompensation reicht nicht aus
Die beobachteten Probleme lassen eine ausreichend sichere Verkehrsteilnahme nicht erwarten. Ein günstiges Ergebnis zur Leistungsfähigkeit lässt sich dann auf dieser Grundlage nicht begründen.
Weitere Einordnung nötig
Es kann zu klären sein, ob fehlende Fahrfertigkeiten eine Rolle spielen oder ob unter bestimmten Beschränkungen eine bedingte Eignung in Betracht kommt. Das erfordert eine begründete Einzelfallbeurteilung.
Die Fahrt wird Teil der fachlichen Begründung
Der Bericht dokumentiert unter anderem Vorbereitung, Bedingungen, wesentliche Beobachtungen und Schlussfolgerungen. Im Rahmen einer MPU wird er in das Gutachten eingearbeitet oder als Anlage beigefügt. Ein günstiger Fahrbefund ersetzt keine noch offene medizinische oder psychologische Eignungsfrage.
Das Gutachten liefert die fachliche Grundlage für das Fahrerlaubnisverfahren. Über die Fahrerlaubnis entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Aus einer günstig verlaufenen FVB entsteht daher noch keine eigenständige Erlaubnis zum Fahren.
Fachliche Grundlage: BK 5, PTV 6, Indikatoren 18 und 20–25, S. 479–481. Anforderungen an die Gutachtenbegründung: Anlage 4a Nr. 2 FeV.
Kann eine FVB abgebrochen oder wiederholt werden?
Eine Beobachtungsfahrt muss nicht bis zum vorgesehenen Ende fortgesetzt werden. Die Beurteilungskriterien nennen Situationen, in denen ein vorzeitiger Abbruch erforderlich ist.
Gründe für einen Abbruch
Dazu gehören beispielsweise ein erheblicher Verkehrsverstoß, der ein grundlegendes Verkennen der Situation zeigt, ein Eingriff zur Gefahrenabwehr, eine Gefährdung anderer oder eine frühzeitige Häufung von Fehlern, die bereits gegen eine ausreichende Kompensation spricht.
Keine beliebige Wiederholung
Eine weitere Fahrt muss fachlich begründet und unter geeigneten Bedingungen durchführbar sein. Die Beurteilungskriterien schließen eine kurzfristige Wiederholung am selben Standort aus, wenn dort keine alternative Teststrecke verfügbar ist.
Nach einem ungünstigen Ergebnis ist deshalb zunächst zu klären, welches Problem festgestellt wurde. Fehlende Fahrfertigkeiten, unzureichende Kompensation und ungeeignete Untersuchungsbedingungen sind unterschiedlich zu beurteilen. Eine erneute Buchung allein löst die zugrunde liegende Frage nicht.
Fachliche Grundlage: BK 5, PTV 6, Indikator 3, S. 477, sowie Indikatoren 19–24, S. 479–480.
Welche Vorschriften sind für die FVB wichtig?
Die FVB ist ein fachliches Untersuchungsverfahren innerhalb der Fahreignungsdiagnostik. Ihre konkrete Ausgestaltung ergibt sich vor allem aus den fachlichen Standards. Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt den Rahmen der Begutachtung.
| Grundlage | Bedeutung für die Einordnung |
|---|---|
| § 11 Abs. 5 und 6 FeV | Verweist auf die Grundsätze der Begutachtung. Die Behörde legt die zu klärenden Fragen fest; die Untersuchung wird im vorgesehenen Verfahren und auf Kosten der betroffenen Person durchgeführt. |
| Anlage 4, Vorbemerkung 3 FeV | Berücksichtigt, dass Eignungsmängel im Einzelfall kompensiert werden können, etwa durch besondere Verhaltenssteuerung und Verhaltensumstellungen. |
| Anlage 4a FeV | Enthält Anforderungen an eine anlassbezogene Untersuchung und an ein nachvollziehbares, nachprüfbares und vollständiges Gutachten. |
| Anlage 5 Nr. 2 FeV | Nennt besondere Leistungsanforderungen für die dort aufgeführten Busklassen und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Sie ist nicht die allgemeine Testvorschrift für jede MPU der Klasse B. |
Ist eine FVB ohne gültige Fahrerlaubnis möglich?
Eine zur Begutachtung organisierte Fahrt kann auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis stattfinden. § 2 Abs. 15 StVG regelt dafür die Begleitung durch einen Fahrlehrer oder Fahrlehreranwärter. Unter den dort genannten Voraussetzungen gilt dieser im Sinne des StVG als Fahrzeugführer.
Das erlaubt keine eigenständigen Übungsfahrten oder eine unbegleitete Anfahrt. Ein laufendes Fahrverbot ist außerdem gesondert zu berücksichtigen: Die Beurteilungskriterien sehen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis vor, dass eine Fahrt während eines bestehenden Fahrverbots ausgeschlossen wird. Der rechtliche Status muss daher vor dem Termin geklärt sein.
Rechtsgrundlagen jeweils in der am 9. September 2026 abgerufenen Fassung. Zum Führerscheinnachweis und Fahrverbot: BK 5, PTV 6, Indikator 14, S. 479.
Häufige Fragen zur Fahrverhaltensbeobachtung
Ist die MPU nach einer erfolgreichen FVB bestanden?
Die FVB kann eine noch offene Frage zur Leistungsfähigkeit günstig beantworten. Für eine insgesamt positive MPU müssen auch die übrigen Eignungsfragen günstig beurteilt werden. Eine geeignete Kompensation schwacher Testwerte ersetzt insbesondere keine tragfähige Veränderungsprognose im psychologischen Gespräch.
Bedeutet Nervosität automatisch, dass eine FVB nötig wird?
Nein. Nervosität allein begründet weder eine FVB noch erklärt sie automatisch einen schwachen Testwert. Relevant sind die konkreten Ergebnisse und die Untersuchungsbedingungen. Verständnisprobleme oder Störeinflüsse müssen fachlich geprüft werden, bevor über ergänzende Verfahren entschieden wird.
Muss die Fahrt zwingend im eigenen Auto stattfinden?
Üblicherweise wird ein entsprechend ausgestattetes Fahrschulfahrzeug der Klasse B verwendet. Fahrzeug, Getriebeart und mögliche Besonderheiten sollten vorab mit der begutachtenden Stelle geklärt werden. Eine ausreichende Vertrautheit mit dem eingesetzten Fahrzeug gehört zu den Voraussetzungen.
Dürfen während der Fahrt Assistenzsysteme verwendet werden?
Die Beurteilungskriterien unterscheiden nach der Funktion des Systems. Assistenz, die die zu untersuchende eigene Leistung verdecken würde, soll während der FVB nicht aktiv sein; als Beispiele werden Abstandsregelung und Spurhalteassistenz genannt. Ein Notbremsassistent bleibt dagegen zur Sicherheit eingeschaltet. Die geeignete Fahrzeugeinstellung wird im Rahmen der professionellen Durchführung festgelegt.
Wird bei einer Lkw- oder Busfragestellung immer mit einem solchen Fahrzeug gefahren?
Nach den Beurteilungskriterien kann auch bei Fragestellungen zur Gruppe 2 eine standardisierte FVB im Fahrzeug der Klasse B eingesetzt werden, sofern die behördliche Fragestellung keine andere Durchführung verlangt. Die höheren Eignungsanforderungen werden dadurch nicht herabgesetzt. Der konkrete Auftrag und die Eignung des Verfahrens müssen vorab geklärt werden.
Ergänzend: Eignung zur Fahrgastbeförderung.
Kann eine FVB auch bei einer medizinischen Fragestellung helfen?
Ja, sie kann eine ärztliche Begutachtung ergänzen, wenn eine geeignete Frage zu Leistung und Kompensation offen ist. Dafür ist eine qualifizierte verkehrspsychologische Durchführung mit eigenständig dokumentiertem Befund erforderlich. Eine Beobachtungsfahrt ersetzt keine notwendige medizinische Untersuchung und hebt medizinische Eignungsausschlüsse nicht auf.
Ergänzend: Facharztgutachten zur Fahreignung.
Kann die FVB fehlende Fahrpraxis ersetzen?
Nein. Die Untersuchung setzt voraus, dass keine erheblichen Defizite in Fahrzeugbedienung und Regelkenntnis zu erwarten sind. Nach einer längeren Fahrpause kann deshalb zunächst eine Einschätzung oder Auffrischung der Fahrfertigkeiten sinnvoll sein. Die Beobachtungsfahrt selbst ist keine Fahrstunde und keine Maßnahme zum Wiedererlernen des Fahrens.
Gibt es eine sichere Methode, die FVB zu bestehen?
Eine Bestehensgarantie lässt sich daraus nicht ableiten. Maßgeblich ist ein ausreichend sicheres Fahrverhalten unter den untersuchten Anforderungen. Sinnvoll sind die Klärung der Befunde, geeignete Rahmenbedingungen und Vertrautheit mit dem Fahrzeug. Das Einüben der konkreten Beobachtungsstrecke beeinträchtigt dagegen die Aussagekraft.
Fachliche Grundlage: BK 5, Kapitel C.4.6–C.4.7, S. 467–471; PTV 5–6, S. 477–481, insbesondere Indikator 10 zu Assistenzsystemen und Indikator 25 zur Ergänzung ärztlicher Gutachten.
Quellen und fachliche Grundlagen
Die Darstellung verbindet die fachlichen Beurteilungsmaßstäbe mit den rechtlichen Grundlagen. Anbieterinformationen ergänzen den organisatorischen Einblick; sie werden nicht mit verbindlichen fachlichen Vorgaben gleichgesetzt.
- Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM), Hrsg. Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien. 5. Auflage, Kirschbaum Verlag, 2026. Ausgewertet: A 6.1 N/A 6.2 N, S. 157–158; Kapitel C.4.6–C.4.7, S. 467–471; PTV 5–7, insbesondere PTV 6, S. 477–481. Fachliche Hauptquelle dieser Seite.
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). § 11, § 17, Anlage 4, Vorbemerkung 3, Anlage 4a und Anlage 5. Rechtsrahmen, Begutachtungsgrundsätze und besondere Leistungsanforderungen. Abruf: 9. September 2026.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG). § 2 Abs. 15. Begleitung bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Begutachtungsfahrten. Abruf: 9. September 2026.
- Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP). Fahrverhaltensbeobachtung als „Gold-Standard“ der Leistungsüberprüfung? Positionspapier von Wolfgang Fastenmeier und Peter Strohbeck-Kühner, Juni 2019. Methodische Einordnung, Abgrenzungen und Grenzen. Abruf: 9. September 2026.
- AVUS. Fahrverhaltensbeobachtungen. Anbieterinformationen zu standardisierter Strecke, Fahrzeug und Organisation. Abruf: 9. September 2026.
- Fahrschule DIE 3. MPU Fahrprobe. Konkretes Fahrschulpreisbeispiel; der Umfang der eingeschlossenen psychologischen Leistungen wird dort nicht ausgewiesen. Abruf: 9. September 2026.
