MPU wegen Punkten oder Straftaten: Ablauf, Fragen und Vorbereitung
Punkte- und Straftaten-MPU auf einen Blick
Psychologisches Gespräch, Punktestand, Verkehrsverstöße, Straftaten, Regelverhalten, Verantwortung, Veränderung und zukünftige Risikovermeidung.
Acht Punkte im Fahreignungsregister, wiederholte Verstöße, erhebliche Verkehrsauffälligkeiten oder Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr oder zur Kraftfahreignung.
Inhalt
Eine MPU wegen Punkten oder Straftaten wird häufig unterschätzt. Es gibt keinen Alkoholwert, keinen THC-Wert und keinen Abstinenznachweis. Trotzdem kann die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung prüfen.
Für Betroffene wirkt das oft ungerecht: Wenn die Bußgelder bezahlt wurden, warum kommt dann noch eine MPU?
Der Grund liegt im Fahrerlaubnisrecht. Dort geht es nicht darum, den einzelnen Bußgeldbescheid noch einmal zu bestrafen. Geprüft wird, ob künftig eine sichere, regelgebundene und verantwortliche Verkehrsteilnahme zu erwarten ist. Eine MPU wegen Punkten oder Straftaten ist deshalb eine Prognoseprüfung der Fahreignung.
Wann droht eine MPU wegen Punkten oder Straftaten?
Eine MPU wegen Punkten oder Straftaten kann aus unterschiedlichen Gründen angeordnet werden. Entscheidend ist, ob die Auffälligkeiten Zweifel an Regelakzeptanz, Selbstkontrolle, Verantwortung oder künftiger Verkehrssicherheit begründen.
| Situation | Was kann folgen? |
|---|---|
| Acht Punkte oder mehr im Fahreignungsregister | Entziehung + MPU bei Neuerteilung nach § 4 Abs. 10 StVG in der Regel |
| Vier oder fünf Punkte im Fahreignungsregister | Ermahnung noch keine automatische MPU |
| Sechs oder sieben Punkte im Fahreignungsregister | Verwarnung mit Hinweis auf Entziehung bei acht Punkten |
| Erheblicher Verkehrsverstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften | MPU möglich nach § 11 Abs. 3 FeV |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren trotz Fahrverbot oder wiederholtes Ignorieren behördlicher Grenzen | MPU möglich vor allem bei Wiederholung oder deutlichem Regelproblem |
| Unfallflucht, Nötigung, gefährlicher Eingriff, verbotenes Kraftfahrzeugrennen oder andere erhebliche Straftat im Straßenverkehr | MPU möglich abhängig von Tat, Akte und Eignungszweifeln |
| Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs mit Bezug zur Kraftfahreignung, etwa bei hohem Aggressionspotenzial | MPU möglich auch ohne direkten Verkehrsverstoß |
| Probezeit: erneute schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen nach vorheriger Entziehung und Neuerteilung | MPU in der Regel nach § 2a Abs. 5 StVG |
Bei acht Punkten ist die Rechtsfolge besonders klar. Daneben kann eine MPU aber auch ohne acht Punkte relevant werden, wenn einzelne Taten oder wiederholte Auffälligkeiten bereits erhebliche Zweifel an der Fahreignung begründen.
Bei Punktefällen steht zunächst das Fahreignungs-Bewertungssystem im Vordergrund. Ein bis drei Punkte bedeuten Vormerkung, vier bis fünf Punkte führen zur Ermahnung, sechs bis sieben Punkte zur Verwarnung und ab acht Punkten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Bei Straftaten oder erheblichen Einzelauffälligkeiten ist der Punktestand nicht allein entscheidend. Auch ein einzelnes schweres Delikt kann Eignungszweifel auslösen, zum Beispiel bei Fahrerflucht, Nötigung, verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder aggressionsbezogenen Straftaten.
Entscheidend bleibt eine Einzelfallprüfung. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob das Verhalten Rückschlüsse auf die künftige Verkehrssicherheit zulässt. Dabei geht es vor allem um Regelakzeptanz, Verantwortung, Selbstkontrolle, Rücksichtnahme und den Umgang mit Grenzen.
Punkte-MPU oder Straftaten-MPU?
Bei Punkten und Straftaten gibt es keinen Wechsel zwischen ärztlichem Gutachten und MPU wie bei manchen Substanzfragen. Es geht vielmehr darum, auf welchem Weg die Zweifel an der Fahreignung entstanden sind.
Es geht nicht darum, ob eine frühere Kontrolle ärgerlich war oder ob einzelne Regeln subjektiv sinnvoll erschienen. Entscheidend ist, ob künftig zu erwarten ist, dass Verkehrsregeln auch unter Druck, Ärger, Zeitnot oder Ablenkung zuverlässig eingehalten werden.
MPU wegen Punkten
Bei einer Punkte-MPU geht es um den Verlauf der Auffälligkeiten: Welche Verstöße haben sich wiederholt? Welche Warnungen gab es? Warum wurde trotzdem weiter riskant, zu schnell, unaufmerksam oder regelwidrig gefahren?
Viele Betroffene erklären Punkte mit hoher Fahrleistung, Zeitdruck oder Pech. Für die MPU reicht das nicht aus. Viele Kilometer können die Belastung erhöhen, rechtfertigen aber keine wiederholten Regelverstöße.
MPU wegen Straftaten
Eine Straftaten-MPU kann bei Delikten im Straßenverkehr entstehen, zum Beispiel bei Unfallflucht, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder verbotenen Kraftfahrzeugrennen.
Auch Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs können relevant werden, wenn sie Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulassen. Besonders wichtig sind Hinweise auf hohes Aggressionspotenzial, ausgeprägte Impulsivität oder die rücksichtslose Durchsetzung eigener Interessen.
Die Anlage 4a FeV begrenzt die MPU auf Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung Bedeutung haben. Bei Punkten und Straftaten geht es deshalb um die Prognose, ob künftig erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Verkehrsregeln oder Strafgesetze zu erwarten sind.
Bußgeldverfahren, Strafverfahren und Fahrerlaubnisverfahren sind nicht dasselbe
Viele Betroffene wundern sich, wenn nach Bußgeld, Strafbefehl, Fahrverbot oder Gerichtsverfahren später noch Post von der Fahrerlaubnisbehörde kommt. Das kann sich wie eine zweite Reaktion auf denselben Vorfall anfühlen.
Rechtlich verfolgen die Verfahren jedoch unterschiedliche Fragen.
Bußgeld- oder Strafverfahren
Fahrerlaubnisverfahren
Bei acht Punkten gilt der Inhaber der Fahrerlaubnis nach § 4 StVG als ungeeignet; bei Neuerteilung wird in der Regel eine MPU angeordnet. Eine MPU kann außerdem nach § 11 FeV bei erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen sowie bei Straftaten mit Bezug zur Kraftfahreignung verlangt werden.
Wie läuft eine MPU wegen Punkten oder Straftaten ab?
Praktisch begegnen Ihnen bei der MPU drei Bereiche. Bei Punkten und Straftaten liegt der Schwerpunkt meist klar im psychologischen Gespräch.
Medizinische Untersuchung
Hier geht es um gesundheitliche Angaben, Medikamente, relevante Erkrankungen und mögliche Hinweise, die für die Fahreignung Bedeutung haben können.
Leistungstest
Mit standardisierten Testverfahren werden für das Fahren relevante Leistungsbereiche wie Reaktion, Aufmerksamkeit und Konzentration untersucht.
Psychologisches Gespräch
Hier werden die Auffälligkeiten, der Verlauf, persönliche Hintergründe, Regelverhalten, Verantwortung, Veränderungen und die zukünftige Risikovermeidung aufgearbeitet.
Die organisatorische Reihenfolge kann je nach Begutachtungsstelle variieren. Entscheidend ist die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde: Sind die bestehenden Zweifel an der Fahreignung ausgeräumt und ist künftig eine ausreichend sichere, regelgebundene und verantwortliche Verkehrsteilnahme zu erwarten?
Auf dieser Seite konzentrieren wir uns deshalb vor allem auf das psychologische Gespräch. Den vollständigen organisatorischen Ablauf einer MPU erklären wir gesondert unter MPU-Ablauf .
Die 7 Schritte der Punkte- und Straftaten-MPU
Von der Akte bis zur zukünftigen Risikovermeidung: Diese sieben Bereiche bilden den roten Faden der persönlichen Aufarbeitung.
Verstöße,
Punkte und Akte
Entwicklung
über die Zeit
Persönliche
Hintergründe
Wofür wurde
so gefahren?
Konkrete heutige
Veränderungen
Wendepunkt
und Umsetzung
Warnzeichen
und Strategien
Punkte- und Straftaten-MPU: Was ist passiert?
Der erste Teil des psychologischen Gesprächs beschäftigt sich mit der aktenkundigen Auffälligkeit. Der Gutachter möchte nachvollziehen können, was passiert ist, wie es zu dem Verkehrsverstoß oder der Straftat kam und wie die Situation heute eingeordnet wird.
Dazu gehören der Ablauf des Tages, die konkrete Fahrt, die damalige Entscheidung, die Kontrolle oder Feststellung, der Bußgeldbescheid oder das Urteil und die Frage, welche Folgen oder Gefahren durch das Verhalten entstanden sind.
Besonders wichtig ist die Frage, welcher eigene Anteil an der Auffälligkeit bestand und was heute anders gemacht würde. Eine reine Beschreibung der Kontrolle oder des Bußgeldbescheids reicht deshalb nicht aus.
Bei Straftaten kommt hinzu, dass nicht nur der äußere Ablauf zählt. Der Gutachter möchte auch verstehen, wie Verantwortung, Rücksicht, Regelakzeptanz, Impulskontrolle und der Umgang mit Konsequenzen heute bewertet werden.
Welche Auffälligkeiten können eine Rolle spielen?
Wiederholte Geschwindigkeitsverstöße oder Blitzer
Handy am Steuer oder andere Ablenkung beim Fahren
Abstandsverstöße, Drängeln, Nötigung oder aggressives Fahren
Straßenverkehrsgefährdung, gefährliches Überholen oder Rotlichtverstöße
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, oft Fahrerflucht genannt
Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Fahren trotz Fahrverbot
Verbotene Kraftfahrzeugrennen, Raser- oder Poser-Verhalten
Wiederholte Auffälligkeiten in der Probezeit oder nach früheren Maßnahmen
Der Vorfall sollte korrekt und ohne Bagatellisierung beschrieben werden. Zeitangaben, Akteninhalt, eigene Darstellung und heutige Bewertung sollten sich nicht offensichtlich widersprechen.
Die MPU ist nicht dafür da, einen Bußgeldbescheid oder ein Urteil neu zu verhandeln. Der Gutachter orientiert sich an der Akte. Wer den aktenkundigen Sachverhalt im Gespräch grundsätzlich bestreitet, ohne dass dies fachlich oder rechtlich geklärt ist, erschwert die Aufarbeitung.
Was zählt bei Punkten und Straftaten wirklich?
Bei einer MPU wegen Punkten oder Straftaten wird nicht nur gefragt, welches Delikt in der Akte steht. Entscheidend ist, ob die frühere Auffälligkeit heute realistisch, verantwortlich und verkehrssicher eingeordnet wird.
Was ist offiziell festgestellt?
Maßgeblich sind Bußgeldbescheide, Urteile, Eintragungen im Fahreignungsregister, frühere Maßnahmen der Behörde und die konkrete Fragestellung.
Was war mein eigener Fehler?
Hier geht es um die damalige Entscheidung: zu schnell gefahren, zu dicht aufgefahren, aufs Handy geschaut, weitergefahren, obwohl eine Grenze klar war, oder Verantwortung vermieden.
Was hätte passieren können?
Bei Verkehrsdelikten zählt auch, welche Gefahr für andere entstanden ist: Unfallrisiko, Verletzungsgefahr, Unsicherheit, Druck auf andere Verkehrsteilnehmer oder Flucht vor Verantwortung.
Für die MPU zählt das gesamte Muster: Welche Verstöße gab es? Wie haben Sie auf frühere Sanktionen reagiert? Welche Risiken wurden damals ausgeblendet? Welche Regeln und Routinen verhindern heute, dass sich das Verhalten wiederholt?
Wie haben sich die Regelverstöße entwickelt?
Für die MPU sollte der eigene Auffälligkeitsverlauf über die Jahre nachvollziehbar beschrieben werden können. Dabei geht es nicht darum, jeden einzelnen Verstoß auswendig zu können, sondern die wesentlichen Entwicklungsphasen des eigenen Verkehrs- und Regelverhaltens zu verstehen.
Wann gab es die ersten Auffälligkeiten und in welchen Situationen wurden Verkehrsregeln erstmals lockerer genommen?
Welche Verstöße wiederholten sich und wann wurde aus einzelnen Fehlern ein wiederkehrendes Muster?
Wann häuften sich Blitzer, Punkte, Fahrverbote, Konflikte, Unfälle oder andere Regelverstöße?
Wie wurde auf Bußgelder, Punkte, Verwarnungen, Fahrverbote oder andere Warnsignale reagiert?
Was hat sich im Verhalten, im Umgang mit Regeln und bei Entscheidungen konkret verändert?
Welche Infos sollte ich über die Auffälligkeiten wissen?
Was bedeuten 58 km/h bei erlaubten 30 km/h?
Verändern Sie die beiden Geschwindigkeiten. Reaktionsweg, Bremsweg, Anhalteweg und Energievergleich werden automatisch neu berechnet.
entspricht rechnerisch ungefähr 1,4 Stockwerken
entspricht rechnerisch ungefähr 5,1 Stockwerken
Der rechnerische Anhalteweg ist rund 33 Meter länger und fast dreimal so groß.
Die Bewegungsenergie steigt mit dem Quadrat der Geschwindigkeit. Eine Verdopplung der Geschwindigkeit bedeutet deshalb ungefähr die vierfache Bewegungsenergie.
Reaktionsweg und Bremsweg werden hier mit den bekannten Fahrschul-Faustformeln berechnet. Der tatsächliche Anhalteweg hängt unter anderem von Reaktionszeit, Fahrbahn, Reifen, Witterung und Bremsleistung ab.
Der Energievergleich setzt die Bewegungsenergie vereinfacht mit der potenziellen Energie eines freien Falls gleich. Für die Stockwerksangabe werden 2,6 Meter pro Stockwerk angenommen.
Entscheidend ist nicht nur der einzelne Verkehrsverstoß
In der MPU geht es auch darum, wie die damalige Einstellung zu Regeln aussah. Wurden Geschwindigkeitsbegrenzungen oder andere Vorgaben grundsätzlich als verbindlich angesehen – oder eher dann eingehalten, wenn es gerade passte?
Wiederholte Auffälligkeiten können zum Beispiel mit Nachlässigkeit, Zeitdruck, Ungeduld, Bequemlichkeit, einem eigenen Regelverständnis oder dem Gefühl zusammenhängen, die Situation trotzdem unter Kontrolle zu haben.
Das muss nicht bei jedem Fall so gewesen sein. Entscheidend ist, die eigene tatsächliche Entwicklung zu erkennen und nicht nach einer vermeintlich „richtigen“ MPU-Geschichte zu suchen.
Welche Folgen hatte das frühere Muster hinter den Regelverstößen?
Zur Aufarbeitung gehört nicht nur die Frage, wie früher gefahren wurde. Ebenso wichtig ist, welche Auswirkungen die dahinterliegenden Einstellungen und Verhaltensweisen im eigenen Leben und im Umgang mit anderen hatten.
Dazu können zum Beispiel Nachlässigkeit gegenüber Regeln, ein starkes „Ich mache mein eigenes Ding“, Verheimlichung, Aussitzen, Rechtfertigungen oder ein „Kopf durch die Wand“ gehört haben.
Dadurch wird sichtbar, welche problematischen Muster damals vorhanden waren und was sich inzwischen nicht nur beim Fahren, sondern auch in Haltung, Kommunikation und Verantwortungsübernahme verändert hat.
| Bereich | Mögliche Folgen früher | Veränderung heute |
|---|---|---|
| Regelumgang | Regeln wurden teilweise als unnötig, übertrieben oder situationsabhängig betrachtet; eigene Entscheidungen standen im Vordergrund | Regeln werden als verbindlicher Rahmen und als Schutz für sich selbst und andere verstanden |
| Verantwortung | Fehlverhalten wurde relativiert, erklärt oder äußeren Umständen zugeschrieben | eigener Anteil wird klar benannt und Verantwortung ohne Rechtfertigungen übernommen |
| Offenheit | Probleme, Fehler oder Konsequenzen wurden teilweise verheimlicht, heruntergespielt oder nicht angesprochen | Schwierigkeiten werden frühzeitig angesprochen und notwendige Unterstützung wird eher angenommen |
| Konflikte | eigenes Ding durchziehen, Recht behalten wollen, geringe Kompromissbereitschaft oder „Kopf durch die Wand“ | andere Perspektiven berücksichtigen, Grenzen akzeptieren und Konflikte ruhiger lösen |
| Umgang mit Konsequenzen | Warnungen, Briefe, Fristen oder Probleme wurden teilweise verdrängt, ausgesessen oder erst spät bearbeitet | unangenehme Themen werden früh geklärt, Fristen eingehalten und Probleme aktiv bearbeitet |
| Selbstkontrolle | Ungeduld, Ärger, Trotz, Bequemlichkeit oder spontane Entscheidungen beeinflussten das Verhalten zu stark | bewusster innehalten, Konsequenzen vorausdenken und Entscheidungen kontrollierter treffen |
| Verlässlichkeit | Konflikte, Enttäuschung oder Vertrauensverlust, wenn Regeln und Absprachen wiederholt nicht eingehalten wurden | verbindlicher handeln, Absprachen einhalten und gegenüber anderen nachvollziehbarer sein |
| Sicherheit | erhöhtes Unfallrisiko und mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | defensiver fahren, Risiken früher erkennen und Sicherheit höher gewichten als Zeitgewinn oder Bequemlichkeit |
Gerade an dieser Frage lässt sich häufig erkennen, welche Bedeutung das eigene Regelverständnis, Nachlässigkeit, Verdrängung, Trotz, Bequemlichkeit oder fehlende Offenheit früher tatsächlich hatten.
MPU wegen Punkten oder Straftaten: Warum ist es passiert?
Die eigentliche psychologische Aufarbeitung beginnt nicht bei der Frage, warum ausgerechnet an einem bestimmten Tag zu schnell gefahren, eine Regel missachtet oder eine andere Fehlentscheidung getroffen wurde.
Entscheidend ist vielmehr, warum sich das Verhalten wiederholt oder in besonderem Ausmaß entwickeln konnte.
Äußere Umstände können einen Regelverstoß begünstigt haben. Zeitdruck, beruflicher Stress, eine Provokation, Freunde im Auto, schlechte Planung oder eine belastende Lebensphase erklären aber noch nicht vollständig, warum gerade daraus ein regelwidriges Verhalten entstanden ist.
Die Aussage „Ich war zu spät dran“ beschreibt beispielsweise zunächst nur die Situation. Die wichtigere Frage lautet: Warum wurde in dieser Situation schneller gefahren, anstatt die Verspätung zu akzeptieren?
Eine Ursachenklärung muss dabei nicht zwangsläufig zu einem tiefgreifenden psychischen Konflikt oder einer besonders belastenden Kindheit führen. Problematische Verkehrsauffälligkeiten können auch durch Regelhaltungen, Gewohnheiten, Selbstüberschätzung, mangelnde Risikowahrnehmung oder bestimmte Lernprozesse entstanden sein.
Entscheidend ist, dass die eigene Entwicklung nachvollziehbar erklärt werden kann und nicht nur äußere Umstände für das frühere Verhalten verantwortlich gemacht werden.
Was war damals los?
Zum Beispiel Zeitdruck, Ärger, Stress, schlechte Planung, berufliche Anforderungen, Freunde oder eine Konfliktsituation.
Was brachte mir das Verhalten?
Zum Beispiel Zeitgewinn, Bequemlichkeit, Fahrspaß, Kontrolle, Anerkennung, Spannungsabbau oder das Gefühl, mein eigenes Ding machen zu können.
Warum war mir das wichtiger als die Regel?
Hier geht es um Regelakzeptanz, Risikoeinschätzung, Selbstkontrolle, Verantwortungsbewusstsein, persönliche Einstellungen und wiederkehrende Verhaltensmuster.
„Ich war unter Zeitdruck“ beschreibt zunächst, in welcher Situation der Verstoß passiert ist. Die Ursachenklärung beginnt dort, wo anschließend gefragt wird: Warum habe ich auf Zeitdruck ausgerechnet mit einem Regelverstoß reagiert – und warum wiederholte sich dieses Muster?
Welche Fragen sollten beantwortet werden können?
In welchen Situationen wurden Regeln besonders häufig oder besonders deutlich missachtet?
Welchen kurzfristigen Vorteil hatte das Verhalten damals für mich?
Welche Einstellung hatte ich damals zu Regeln und Vorschriften?
Habe ich Risiken unterschätzt oder meine eigenen Fähigkeiten überschätzt?
Welche Rolle spielten Zeitdruck, Ärger, Ungeduld, Bequemlichkeit oder spontane Impulse?
Welche Rolle spielten Freunde, berufliche Erwartungen oder Schwierigkeiten, mich gegenüber anderen durchzusetzen?
Gab es ähnliche Muster auch außerhalb des Straßenverkehrs – etwa bei Regeln, Konflikten, Absprachen oder Verantwortung?
Warum führten Bußgelder, Punkte, Fahrverbote oder andere Konsequenzen nicht schon früher zu einer dauerhaften Veränderung?
„Ich bin zu schnell gefahren, weil ich spät dran war.“
Hinter Regelverstößen können sehr unterschiedliche persönliche Bedingungen stehen. Dazu können zum Beispiel eine geringe Regelakzeptanz, Selbstüberschätzung, Ungeduld, geringe Frustrationstoleranz, ein starkes Leistungsdenken, Schwierigkeiten Grenzen zu akzeptieren, ein Bedürfnis nach Anerkennung oder Nervenkitzel oder eine geringe Durchsetzungsfähigkeit gegenüber anderen gehören.
Bei manchen Betroffenen entwickelte sich das Verhalten eher durch Gewöhnung: Regeln wurden immer wieder überschritten, ohne dass unmittelbar etwas passierte. Das konnte den Eindruck verstärken, die Situation unter Kontrolle zu haben oder bestimmte Regeln nicht so genau nehmen zu müssen.
Auch Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs können relevant sein. Wer beispielsweise Probleme eher aussitzt, Fehler verheimlicht, eigene Interessen stark durchsetzt, unangenehme Konsequenzen verdrängt oder Regeln nur dann akzeptiert, wenn er selbst ihren Sinn unmittelbar erkennt, sollte prüfen, ob sich darin ein übergreifendes Muster zeigt.
Dabei muss keine spektakuläre Lebensgeschichte gefunden werden. Entscheidend ist die tatsächliche persönliche Entwicklung und die Frage, warum das frühere Verhalten für die eigene Person sinnvoll, attraktiv oder zumindest akzeptabel erschien.
Von „Zeitdruck“ zu einer nachvollziehbaren Ursachenklärung
Erst diese Verbindung erklärt, warum aus Zeitdruck nicht nur eine unangenehme Situation, sondern wiederholt ein Regelverstoß wurde.
Welche Funktion hatte das regelwidrige Verhalten?
Regelverstöße entstehen nicht immer aus einem bewussten „Ich will Regeln brechen“. Häufig hatte das Verhalten kurzfristig einen subjektiven Vorteil.
Genau dieser Vorteil ist wichtig, denn er erklärt, warum das Verhalten trotz möglicher Nachteile immer wieder attraktiv oder akzeptabel geblieben ist.
| Das Verhalten brachte kurzfristig … | Dahinter kann die Frage stehen … |
|---|---|
| Zeitgewinn | Warum war eine Verspätung oder langsamere Fahrt für mich so schwer auszuhalten? |
| Bequemlichkeit | Warum wurden eigene Bequemlichkeit oder kurzfristige Vorteile höher gewichtet als bestehende Regeln? |
| Handlungsfreiheit | Warum wurden Regeln als unnötige Einschränkung oder Fremdbestimmung erlebt? |
| Kontrolle und Kompetenzerleben | Warum bestand die Überzeugung, Risiken aufgrund der eigenen Erfahrung beherrschen zu können? |
| Ärger oder Spannung abbauen | Warum beeinflussten Wut, Frust oder Ungeduld das Verhalten so stark? |
| Fahrspaß und Nervenkitzel | Warum hatten Geschwindigkeit, Grenzerfahrungen oder Stimulation einen so hohen Stellenwert? |
| Anerkennung und Zugehörigkeit | Warum war die Anerkennung anderer wichtiger als die eigene Regelentscheidung? |
| Fremderwartungen erfüllen | Warum fiel es schwer, gegenüber Arbeitgebern, Freunden oder anderen Personen Grenzen zu setzen? |
| Eigene Ziele leichter durchsetzen | Warum wurden eigene Interessen höher gewichtet als Regeln oder die Interessen anderer? |
Die Ursachenklärung bildet deshalb die Grundlage für den nächsten Schritt: Welche Einstellungen, Gewohnheiten und Strategien haben sich heute so verändert, dass Regeln auch unter Zeitdruck, Ärger, Bequemlichkeit oder äußeren Erwartungen zuverlässig eingehalten werden können?
MPU wegen Punkten oder Straftaten: Warum passiert es nicht wieder?
Zu wissen, warum die früheren Regelverstöße entstanden sind, reicht für eine positive MPU noch nicht aus. Entscheidend ist die nächste Frage:
Genau hier geht es um die Stabilität der Einstellungs- und Verhaltensänderung. Gute Vorsätze wie „Ich passe jetzt besser auf“ oder „Ich fahre künftig vorsichtiger“ reichen dafür nicht aus.
Entscheidend ist, ob sich die früher problematischen Einstellungen und Verhaltensmuster tatsächlich verändert haben und ob die neuen Strategien im Alltag bereits praktisch funktionieren.
Die Veränderungen sollten deshalb zu den zuvor erkannten persönlichen Hintergründen und Ursachen der Regelverstöße passen.
| Früher | Problematisches Muster | Veränderung heute |
|---|---|---|
| Termine wurden knapp geplant und Verspätungen sollten durch schnelleres Fahren aufgeholt werden | Zeitdruck wichtiger als Regelbefolgung | Zeitpuffer einplanen, früher losfahren und Verspätungen akzeptieren statt sie im Straßenverkehr auszugleichen |
| Regeln wurden vor allem dann akzeptiert, wenn sie persönlich sinnvoll erschienen | eigenes Regelverständnis | Regeln werden als verbindlicher Rahmen verstanden, der nicht von der eigenen spontanen Bewertung abhängt |
| Ärger, Provokationen oder Ungeduld führten schnell zu impulsiven Entscheidungen | emotionale und impulsive Steuerung | Reizsituationen früher erkennen, Abstand herstellen und bewusst nicht unmittelbar auf Impulse reagieren |
| Das eigene Können wurde hoch eingeschätzt und Risiken wurden deshalb teilweise unterschätzt | Selbstüberschätzung | Fehler anderer einkalkulieren, Sicherheitsreserven lassen und die Perspektive anderer Verkehrsteilnehmer berücksichtigen |
| Probleme, Briefe oder unangenehme Konsequenzen wurden teilweise verdrängt oder erst spät bearbeitet | Aussitzen und Vermeidung | unangenehme Themen früh ansprechen, Fristen bearbeiten und bei Bedarf Unterstützung einholen |
| Erwartungen von Freunden, Mitfahrern oder im Beruf beeinflussten eigene Entscheidungen | unzureichende Abgrenzung | Grenzen klarer setzen und Anforderungen ablehnen, wenn sie nur durch Regelverstöße erfüllt werden könnten |
Ein Tempowarner, ein schwächeres Auto oder ein neuer Arbeitsplatz können hilfreich sein. Überzeugender wird die Veränderung aber erst, wenn auch deutlich wird, was sich an Regelakzeptanz, Selbstkontrolle, Planung und persönlicher Haltung verändert hat.
Von „Ich achte jetzt mehr auf die Geschwindigkeit“ zu einer echten Veränderung
Termine wurden häufig knapp geplant. Bei Verspätungen entstand schnell das Gefühl, die verlorene Zeit beim Fahren wieder aufholen zu müssen. Geschwindigkeitsbegrenzungen wurden dabei eher als störende Vorgabe angesehen und das eigene fahrerische Können überschätzt.
Termine werden mit zusätzlichem Zeitpuffer geplant. Entsteht trotzdem eine Verspätung, wird sie akzeptiert und gegebenenfalls frühzeitig mitgeteilt. Zeitdruck ist kein Grund mehr, Verkehrsregeln zu relativieren. Tempomat oder Geschwindigkeitsbegrenzer können zusätzlich unterstützen, ersetzen aber nicht die eigene Entscheidung zur Regelbefolgung.
Entscheidend ist die Verbindung: Nicht nur das Tempo wurde verändert, sondern die frühere Haltung zu Zeitdruck, Regeln und eigener Verantwortung.
Regeln sollten heute nicht mehr gegen die eigenen Interessen abgewogen werden
Neue Einsichten können schnell entstehen. Für eine günstige Prognose ist jedoch wichtig, dass die neuen Einstellungen und Strategien nicht nur theoretisch vorhanden sind, sondern bereits im Alltag umgesetzt wurden.
Besonders aussagekräftig sind Erfahrungen in Situationen, die früher problematisch gewesen wären: Zeitdruck, Provokation, beruflicher Stress, Ablenkung, Gruppendruck oder andere typische Risikosituationen.
Entscheidend ist deshalb weniger eine starre Anzahl von Monaten, sondern wie nachvollziehbar, stabil und praktisch erprobt die Veränderung inzwischen ist.
Der Entschluss zur Veränderung
Nach dem Verlust der Fahrerlaubnis entsteht der erste Veränderungsdruck häufig von außen: Punkte, Fahrverbote, Kosten, berufliche Probleme oder die MPU.
Für eine langfristig stabile Veränderung sollte daraus zunehmend ein eigenes Problembewusstsein und eine tragfähige persönliche Motivation entstehen.
„Ich muss etwas ändern, weil ich meinen Führerschein zurückhaben möchte.“
„Ich erkenne, warum ich Regeln früher wiederholt relativiert oder nicht ernst genug genommen habe.“
„Die Veränderung ist für mich sinnvoll – unabhängig davon, ob gerade eine Kontrolle oder MPU bevorsteht.“
Wann entstand erstmals der Wunsch, das eigene Verhalten wirklich zu verändern?
Was war der konkrete Wendepunkt?
Welche frühere Einstellung oder Denkweise musste besonders verändert werden?
Was fiel bei der Umsetzung im Alltag zunächst schwer?
Welche positiven Erfahrungen wurden mit dem neuen Verhalten gemacht?
Woran merken auch andere Menschen, dass sich das Verhalten verändert hat?
Überzeugend wird die Entwicklung, wenn beschrieben werden kann, was konkret erkannt, verändert, ausprobiert und inzwischen als sinnvoll erlebt wurde.
„Das passiert mir nie wieder“ ist keine gute Rückfallvorsorge
Auch nach einer stabilen Veränderung können Situationen entstehen, in denen alte Denk- oder Verhaltensmuster wieder attraktiver werden. Eine gute Rückfallvorsorge besteht deshalb nicht aus absoluter Sicherheit, sondern aus einem realistischen Umgang mit den eigenen Risikosituationen.
Mit „Rückfall“ ist hier nicht zwingend eine Suchterkrankung gemeint, sondern das Zurückfallen in frühere Regel-, Denk- oder Verhaltensmuster.
| Frühwarnzeichen | Kritische Situation | Konkrete Reaktion |
|---|---|---|
| zunehmende Hektik und Ungeduld | Zeitdruck oder drohende Verspätung | Zeitpuffer nutzen, Verspätung mitteilen und keinen Zeitgewinn durch Regelverstöße suchen |
| Ärger und das Gefühl, sich nichts gefallen lassen zu wollen | Provokation oder Fehler anderer Verkehrsteilnehmer | Abstand vergrößern, Tempo reduzieren und nicht auf das Verhalten anderer reagieren |
| Gedanken wie „Hier macht die Regel doch keinen Sinn“ | wenig Verkehr, übersichtliche Straße oder scheinbar unnötige Beschränkung | eigene Bewertung von der Regelbefolgung trennen und die Vorgabe trotzdem einhalten |
| zunehmende Ablenkung oder ständige Erreichbarkeit | berufliche Nachrichten, Anrufe oder Zeitdruck während der Fahrt | Fahrmodus aktivieren, Smartphone außer Reichweite legen und Kommunikation auf Fahrpausen verschieben |
| unangenehme Themen werden wieder aufgeschoben | Briefe, Fristen, Konflikte oder drohende Konsequenzen | Thema zeitnah bearbeiten, offen ansprechen und bei Bedarf Unterstützung hinzunehmen |
| Schwierigkeiten, gegenüber anderen Grenzen zu setzen | Druck durch Arbeitgeber, Freunde, Mitfahrer oder Termine | Erwartungen klar zurückweisen, wenn sie nur durch einen Regelverstoß erfüllt werden könnten |
Wer die eigenen Frühwarnzeichen kennt und konkrete Verhaltensalternativen bereits eingeübt hat, muss nicht darauf vertrauen, dass schwierige Situationen künftig einfach nicht mehr auftreten.
Was muss sich bei einer MPU wegen Punkten oder Straftaten verändert haben?
Am Ende der MPU geht es nicht darum, ob jemand versprechen kann, künftig keine Fehler mehr zu machen.
Entscheidend ist, ob aufgrund der bisherigen Entwicklung erhebliche oder wiederholte Regelverstöße künftig deutlich weniger wahrscheinlich geworden sind.
Bei entsprechenden MPU-Anlässen wird geprüft, ob künftig zu erwarten ist, dass nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder relevante Strafgesetze verstoßen wird.
Nur äußere Anpassung
Das Verhalten wird hauptsächlich verändert, um weitere Sanktionen zu vermeiden.
Stabile Regel- und Verhaltensänderung
Die frühere Problematik wurde verstanden und im Alltag konkret verändert.
Dabei geht es nicht darum, jede einzelne Verkehrsvorschrift persönlich großartig finden zu müssen. Entscheidend ist, dass ihre Verbindlichkeit nicht mehr von der eigenen spontanen Bewertung, Bequemlichkeit oder Kontrollwahrscheinlichkeit abhängig gemacht wird.
Besonders bei Regeln, die der Verkehrssicherheit dienen, ist eine nachvollziehbare Regelakzeptanz wichtig. Auch wenn eine vollständige innere Zustimmung nicht in jedem Fall erreicht wurde, muss zumindest eine stabile und glaubhafte Anpassungsbereitschaft erkennbar sein.
Sechs Bereiche einer stabilen Veränderung
Regeln werden nicht mehr nur dann eingehalten, wenn sie bequem oder persönlich nachvollziehbar erscheinen.
Frühere Verstöße werden nicht hauptsächlich mit Pech, anderen Menschen oder äußeren Umständen erklärt.
Ärger, Ungeduld, Zeitdruck oder spontane Impulse bestimmen Entscheidungen nicht mehr unmittelbar.
Andere Verkehrsteilnehmer und ihre Sicherheitsinteressen werden stärker in eigene Entscheidungen einbezogen.
Für frühere Risikosituationen bestehen konkrete und tatsächlich umsetzbare Alternativen.
Die neuen Einstellungen und Verhaltensweisen wurden bereits praktisch erprobt und als sinnvoll erlebt.
Entscheidend ist vielmehr, ob die Veränderung zur früheren Problematik passt und bereits ausreichend praktisch erprobt wurde. Bei zusätzlichen Begutachtungsanlässen, etwa Alkohol oder Drogen, können natürlich weitere zeitliche oder medizinische Anforderungen hinzukommen.
Sollte ich eine MPU-Vorbereitung in Anspruch nehmen?
Eine gute Vorbereitung besteht nicht darin, fertige Antworten oder vermeintlich richtige MPU-Sätze auswendig zu lernen.
Sie soll helfen, die eigene Vorgeschichte zu verstehen, die persönlichen Ursachen und wiederkehrenden Muster zu erkennen und daraus konkrete Veränderungen und Rückfallstrategien zu entwickeln.
Wie deutlich frühzeitige Information und Vorbereitung mit dem Begutachtungsergebnis zusammenhängen können, zeigt eine Untersuchung zum Rehabilitationsverlauf verkehrsauffälliger Kraftfahrer.
Vorbereitung und Begutachtungsergebnis
Anteil positiver Gutachten in zwei Gruppen der Untersuchung
Glitsch, E., Bornewasser, M. & Dünkel, F. (2012). Rehabilitationsverlauf verkehrsauffälliger Kraftfahrer. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M 226.
Die Untersuchung umfasste unterschiedliche MPU-Anlässe und ist keine reine Punkte- oder Straftatenstudie. Außerdem unterscheiden sich die verglichenen Gruppen nicht nur hinsichtlich der Vorbereitung. Die Werte zeigen deshalb einen Zusammenhang, aber keine individuelle Bestehensgarantie und keinen sicheren Kausalnachweis.
Vorbereitung sollte individuell und fachlich fundiert sein
Zunächst sollte klar sein, welche Auffälligkeiten und welche konkrete Eignungsfrage Gegenstand der MPU sind.
Entscheidend sind fachliche Ausbildung, verkehrspsychologische Kenntnisse und eine transparente Arbeitsweise.
Seriöse Vorbereitung entwickelt die persönliche Aufarbeitung und verspricht weder fertige Antworten noch garantiertes Bestehen.
Achten Sie auf nachvollziehbare Qualifikation, eine transparente Methodik und Angebote ohne Bestehensgarantie.
Was passiert bei einer negativen MPU?
Ein negatives MPU-Gutachten bedeutet, dass die Zweifel an der Fahreignung aus Sicht der Begutachtungsstelle noch nicht ausreichend ausgeräumt werden konnten.
Entscheidend ist dann nicht, dieselbe MPU möglichst schnell noch einmal zu versuchen, sondern zunächst zu verstehen, welche Zweifel konkret bestehen geblieben sind.
Auffälligkeitsverlauf bleibt unvollständig oder widersprüchlich
Ursachen werden hauptsächlich mit äußeren Umständen erklärt
eigene Einstellungen zu Regeln bleiben unklar
Verantwortung wird relativiert oder auf andere verschoben
Veränderungen bleiben allgemein oder wurden noch kaum erprobt
Vermeidungsstrategien bestehen nur aus „besser aufpassen“
Perspektive und Sicherheitsinteressen anderer werden kaum berücksichtigt
zukünftige Risikosituationen und Gegenmaßnahmen bleiben unklar
Das negative Gutachten systematisch auswerten
Welche Zweifel sind konkret bestehen geblieben?
Welche Teile der Aufarbeitung waren nicht nachvollziehbar?
Was muss vor einer erneuten MPU tatsächlich verändert werden?
Die wesentlichen Befunde und Schlussfolgerungen müssen so dargestellt werden, dass nachvollziehbar wird, wie die Beurteilung zustande gekommen ist. Vor einer erneuten MPU sollte deshalb genau herausgearbeitet werden, welche konkreten Zweifel noch bestanden.
Mehr zur Arbeit der Gutachter →Fahreignungsseminar, §70-Kurs und MPU-Vorbereitung sind nicht dasselbe
Rund um Punkte und MPU werden verschiedene Maßnahmen häufig miteinander verwechselt. Sie haben jedoch unterschiedliche rechtliche Funktionen.
Fahreignungsseminar
Das freiwillige Fahreignungsseminar dient dazu, das Verkehrsverhalten zu verbessern. Bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Punkt abgezogen werden.
Es ersetzt keine angeordnete MPU.Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
Die derzeit nach §70 FeV anerkannten Kurse betreffen alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer. Bei einer reinen Punkte- oder Straftaten-MPU nach den entsprechenden Vorschriften ist ein solcher Kurs kein Ersatz für die MPU.
Mehr zum §70-Kurs →MPU-Vorbereitung
Eine fachkundige Vorbereitung ist keine behördliche Maßnahme. Sie dient dazu, die Vorgeschichte, Ursachen, Veränderung und Rückfallvorsorge fachlich aufzuarbeiten.
Sie unterstützt die Aufarbeitung, ersetzt aber nicht die Begutachtung.Was muss am Ende nachvollziehbar erkennbar sein?
Die MPU ist keine allgemeine Persönlichkeitsprüfung. Untersucht werden diejenigen Eigenschaften, Einstellungen und Verhaltensweisen, die für die Fahreignung und die konkrete Fragestellung relevant sind.
Entscheidend ist, ob die persönliche Entwicklung eine ausreichend günstige Prognose für das zukünftige Verkehrs- und Regelverhalten erlaubt.
Können die Auffälligkeiten und ihre Entwicklung realistisch und widerspruchsfrei beschrieben werden?
Wurde verstanden, warum sich gerade bei dieser Person wiederholt problematisches Verhalten entwickeln konnte?
Hat sich die frühere Haltung gegenüber Regeln und ihrer Verbindlichkeit nachvollziehbar verändert?
Wird der eigene Anteil erkannt, ohne das Verhalten hauptsächlich zu entschuldigen?
Gibt es konkrete und bereits erprobte Strategien für typische Risikosituationen?
Sind Frühwarnzeichen bekannt und bestehen konkrete Maßnahmen, wenn alte Muster wieder auftreten?
Die Erklärung sollte deshalb einen nachvollziehbaren roten Faden bilden: Was war früher problematisch, warum war es so, was wurde verändert und warum funktioniert es heute anders?
Typische Fehler bei einer MPU wegen Punkten oder Straftaten
Viele Aussagen klingen zunächst vernünftig. Bei konkreten Nachfragen zeigt sich jedoch schnell, ob die eigene Entwicklung wirklich verstanden wurde oder nur eine passende MPU-Antwort gefunden werden sollte.
Unfallfreiheit oder viel Fahrerfahrung widerlegen wiederholte Regelverstöße nicht.
Kontrollen erklären, warum Verstöße entdeckt wurden, aber nicht, warum sie begangen wurden.
Wer Regeln weiterhin von der eigenen spontanen Bewertung abhängig macht, hat das frühere Problem möglicherweise nicht verändert.
Äußere Bedingungen können Auslöser sein. Entscheidend bleibt, warum darauf mit einem Regelverstoß reagiert wurde.
Allgemeine Vorsätze ersetzen keine konkreten Strategien für frühere Risikosituationen.
Tempomat, Warnsysteme oder ein anderes Auto können unterstützen, ersetzen aber keine Einstellungs- und Verhaltensänderung.
Eine Sanktion kann Veränderung anstoßen, erklärt aber nicht automatisch, warum das Verhalten künftig stabil anders ist.
Der Vergleich mit anderen relativiert das eigene Verhalten und hilft bei der persönlichen Ursachenklärung nicht weiter.
Wenn hinter den Delikten allgemeinere Muster wie Ungeduld, Verdrängung oder eigenes Regelverständnis standen, sollte auch dort eine Entwicklung erkennbar sein.
Verkehrssicherheit betrifft nicht nur den eigenen Führerschein, sondern auch die Interessen und Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Dann fehlt häufig die praktische Erfahrung, ob die neuen Strategien auch unter realem Zeitdruck, Ärger oder Stress funktionieren.
Individuelle Nachfragen zeigen schnell, ob eine Aussage aus eigener Erfahrung entstanden ist oder nur gelernt wurde.
Absolute Sicherheit ist keine Rückfallvorsorge. Entscheidend sind bekannte Risikosituationen, Frühwarnzeichen und konkrete Gegenmaßnahmen.
FAQ zur MPU wegen Punkten oder Straftaten
Rund um Punkte, Verkehrsverstöße und Straftaten entstehen schnell Missverständnisse. Besonders häufig werden das Fahreignungs-Bewertungssystem, die MPU und die straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen miteinander vermischt. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen kurz beantwortet.
01 Muss ich acht Punkte haben, bevor eine MPU angeordnet werden kann?
Nein. Eine MPU wegen Verkehrsauffälligkeiten kann auch unterhalb von acht Punkten angeordnet werden.
§ 11 Abs. 3 FeV nennt unter anderem einen erheblichen Verkehrsverstoß, wiederholte Verstöße sowie bestimmte Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr oder zur Kraftfahreignung als mögliche Begutachtungsanlässe.
Die Acht-Punkte-Grenze gehört dagegen zum Fahreignungs-Bewertungssystem des § 4 StVG.
02 Was passiert bei vier, sechs oder acht Punkten?
Das Fahreignungs-Bewertungssystem arbeitet stufenweise:
Bei acht oder mehr Punkten gilt der Fahrerlaubnisinhaber nach § 4 Abs. 5 StVG als ungeeignet und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.
§ 4 Abs. 5 StVG →03 Muss ich nach einer Entziehung wegen acht Punkten immer zur MPU?
Bei einer Entziehung wegen acht oder mehr Punkten darf eine neue Fahrerlaubnis zunächst frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden.
Für die Neuerteilung hat die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 10 StVG in der Regel eine MPU anzuordnen, damit nachgewiesen wird, dass die Fahreignung wiederhergestellt ist.
Das Gesetz formuliert bewusst „in der Regel“ und nicht „ausnahmslos in jedem denkbaren Fall“.
§ 4 Abs. 10 StVG →04 Kann schon ein einziger Verkehrsverstoß für eine MPU ausreichen?
Ja, das ist möglich. § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV nennt ausdrücklich einen erheblichen Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Anzahl der Verstöße. Auch eine einzelne besonders erhebliche Auffälligkeit kann Zweifel daran begründen, ob künftig ausreichend sicher und regelgebunden gefahren wird.
§ 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV →05 Kann auch eine Straftat außerhalb des Straßenverkehrs zu einer MPU führen?
Ja. Entscheidend ist nicht ausschließlich, wo die Tat stattgefunden hat, sondern ob sie Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulässt.
§ 11 Abs. 3 Nr. 6 und 7 FeV nennt insbesondere Straftaten mit Bezug zur Kraftfahreignung. Hervorgehoben werden dabei beispielsweise Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial oder eine erhebliche Straftat, die unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde.
§ 11 Abs. 3 Nr. 6 und 7 FeV →06 Ich habe das Bußgeld bezahlt oder das Fahrverbot abgesessen – ist die Sache damit erledigt?
Nicht unbedingt. Bußgeld-, Straf- und Fahrerlaubnisverfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke.
Das Bußgeld- oder Strafverfahren beurteilt den bereits begangenen Verstoß. Im Fahrerlaubnisverfahren wird dagegen geprüft, ob aufgrund der bisherigen Auffälligkeiten künftig eine ausreichend sichere und regelgebundene Verkehrsteilnahme zu erwarten ist.
Eine bereits verbüßte Sanktion beantwortet diese Prognosefrage deshalb nicht automatisch.
07 Muss ich bei der MPU jeden einzelnen Blitzer und Punkt auswendig kennen?
Nicht jedes Datum muss wie für eine Prüfung auswendig gelernt werden. Der wesentliche Auffälligkeitsverlauf sollte aber nachvollziehbar bekannt sein.
Wichtig sind insbesondere Art und Entwicklung der Verstöße, auffällige Phasen, frühere Warnungen oder Fahrverbote und die Frage, warum diese Konsequenzen damals noch keine stabile Veränderung ausgelöst haben.
Ausgangspunkt bleibt der aktenkundige Sachverhalt. Deshalb ist es sinnvoll, Akte, Fahreignungsregister und Gutachtenanordnung vor der MPU zu kennen.
08 Sind meine alten Punkte nach der Neuerteilung des Führerscheins weg?
Wird eine Fahrerlaubnis neu erteilt, dürfen nach § 4 Abs. 3 StVG Punkte aus vor der Neuerteilung rechtskräftig gewordenen Entscheidungen grundsätzlich nicht mehr für den neuen Punktestand berücksichtigt werden. Die betreffenden Punkte werden gelöscht.
Das bedeutet aber nicht, dass man sich die MPU vor der Neuerteilung dadurch ersparen kann. Die Frage, ob die Fahreignung wiederhergestellt ist, muss zuvor gegebenenfalls gerade durch die MPU geklärt werden.
§ 4 Abs. 3 und 10 StVG →09 Wann werden Punkte und Eintragungen wieder getilgt?
Die Tilgungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Entscheidung ab. § 29 StVG sieht unter anderem vor:
Bei besonderen Maßnahmen oder Fahrerlaubnisentscheidungen gelten zusätzliche Regeln. Deshalb sollte bei einem konkreten Fall nicht allein anhand des Tatdatums geschätzt werden.
§ 29 StVG – Tilgung →10 Muss meine Veränderung vor der MPU sechs oder zwölf Monate bestehen?
Für eine reine Punkte- oder Regelproblematik gibt es keine allgemeine starre 6- oder 12-Monats-Frist.
Entscheidend ist, ob die frühere Problematik verstanden wurde und die neuen Einstellungen und Strategien bereits ausreichend praktisch erprobt wurden.
Wer erst wenige Tage vor der MPU beginnt, anders zu fahren, hat häufig noch wenig Erfahrung damit, ob die Veränderung auch unter Zeitdruck, Ärger, Stress oder Ablenkung stabil funktioniert.
11 Kann ein Fahreignungsseminar oder §-70-Kurs die Punkte-MPU ersetzen?
Nein. Das Fahreignungsseminar und ein §-70-Kurs haben andere Funktionen.
Bei einem Punktestand von einem bis fünf Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar unter den gesetzlichen Voraussetzungen einmal innerhalb von fünf Jahren ein Punkt abgezogen werden. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es diesen Punktabzug nicht mehr.
Ein Fahreignungsseminar ersetzt aber keine bereits angeordnete MPU. Auch ein §-70-Kurs ist bei einer reinen Punkte- oder Straftaten-MPU kein Ersatz: § 11 Abs. 10 FeV schließt diesen Weg bei Begutachtungen nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 sowie nach § 4 Abs. 10 StVG ausdrücklich aus.
12 Kann auch in oder nach der Probezeit eine MPU wegen Verkehrsverstößen kommen?
Ja. Für Fahranfänger gibt es zusätzlich zum allgemeinen Punktesystem besondere Regeln nach § 2a StVG.
Schon innerhalb der Probezeit kann eine MPU angeordnet werden, wenn die konkreten Zuwiderhandlungen nach den Umständen des Einzelfalls bereits Anlass zu der Annahme geben, dass Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt.
Wurde die Fahrerlaubnis zuvor entzogen und beginnt mit der Neuerteilung eine neue Probezeit, ist nach § 2a Abs. 5 StVG in der Regel eine MPU anzuordnen, wenn erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen werden.
§ 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe →