Urlaub und Dienstreisen im Abstinenzprogramm: Was muss vorher geklärt werden?
Urlaub und Dienstreisen sind während eines Abstinenzkontrollprogramms grundsätzlich möglich. Entscheidend ist aber, dass die Abwesenheit zu den Regeln des eigenen Programms passt und rechtzeitig gemeldet wird. Wer bereits einbestellt wurde, kann sich nicht nachträglich mit einer Reise entschuldigen.
Urlaub ist erlaubt – spontane Unerreichbarkeit nicht. Vor der Buchung sollten Meldefrist, zulässige Abwesenheitstage und mögliche Sperrzeiten geprüft werden. Bei häufigen Dienstreisen kann ein Urinprogramm sogar das falsche Nachweisverfahren sein.
Welche Art von Abwesenheit liegt vor?
Der Zeitraum sollte rechtzeitig vor Reisebeginn gemeldet und vom Anbieter berücksichtigt werden.
Bei einzelnen Reisen kann je nach Anbieter eine andere Entnahmestelle möglich sein. Häufige Reisen können gegen ein Urinprogramm sprechen.
Hier gelten eigene Nachweisregeln. Eine bereits erfolgte Einbestellung darf nicht einfach ignoriert werden.
Die Regeln müssen schon zu Beginn festgelegt sein
Die Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung, 5. Auflage, verlangen für Abstinenzkontrollprogramme eine schriftliche Vereinbarung. Darin sollen nicht nur Beginn, Dauer und Anzahl der Kontrollen geregelt sein, sondern auch Erreichbarkeit, Abbruchbedingungen und der Umgang mit Abwesenheits- und Verhinderungszeiten.
Abwesenheiten sind Teil des Kontrollkonzepts
Beurteilungskriterien, 5. Auflage · CTU-Kriterien · Seite 396
Vor der ersten Probe muss geklärt sein, wie die Person erreichbar ist, wie oft Nachrichten kontrolliert werden müssen und wie mit Abwesenheiten und Verhinderungszeiten umzugehen ist. Das erklärt, warum es keine bundesweit einheitliche Zahl zulässiger Urlaubstage gibt, die für jedes Programm gleichermaßen gilt.
Wie unterschiedlich die Anbieter regeln
Geplante Abwesenheiten müssen drei Werktage vorher über das Kundenportal gemeldet werden. Für Montage kann nach vorheriger Abstimmung eine Urinabgabe an einem anderen TÜV-NORD-MPI möglich sein.
Urlaub ist möglich, wenn die Abwesenheit drei Werktage vorher schriftlich mitgeteilt wird. Nach bereits erfolgter Einladung ist eine kurzfristige berufliche Verhinderung dagegen kein Ersatzgrund.
Auch hier müssen planbare Abwesenheiten drei Werktage vorher gemeldet werden. Bei einem zwölfmonatigen Programm werden beispielhaft insgesamt 56 Abwesenheitstage genannt.
Beim 12-Monats-Programm sind aktuell 56 Kalendertage insgesamt und höchstens 35 Tage am Stück vorgesehen. In den ersten und letzten drei Wochen ist dort keine Abwesenheit erlaubt.
Die Zahl „56 Tage“ ist kein allgemeines Gesetz. Sie findet sich bei einzelnen Programmen, unter anderem bei TÜV Hessen und Heidelberg. Für die eigene Planung gelten immer die konkret vereinbarten Bedingungen.
Was sollte vor der Buchung geklärt werden?
Wie viele Tage sind insgesamt erlaubt und wie lange darf eine Abwesenheit am Stück dauern?
Portal, E-Mail oder anderer Weg? Die Meldung sollte nachweisbar sein.
Manche Anbieter schließen Abwesenheiten zu Beginn oder am Ende des Programms ausdrücklich aus.
Eine eigene Kalendereintragung reicht nicht. Im Zweifel sollte geklärt sein, dass die Abwesenheit tatsächlich hinterlegt wurde.
Bereits verbrauchte Abwesenheitszeiten sollten mitgerechnet werden. Krankheitstage können je nach Programm ebenfalls auf das Kontingent angerechnet werden. Wer eine Reise verlängert oder früher zurückkehrt, sollte auch Änderungen nach dem vereinbarten Verfahren melden.
Dienstreise und Montage: Muss die Probe immer am Heimatort erfolgen?
Nicht zwingend. TÜV NORD beschreibt beispielsweise die Möglichkeit, bei Montage nach vorheriger Meldung eine Urinprobe an einem anderen eigenen MPI-Standort abzugeben. Daraus folgt aber keine freie Wahl irgendeiner Arztpraxis oder eines Labors am Reiseziel. Entnahmestelle, Einbestellung und Zuordnung der Probe müssen zum Kontrollprogramm passen.
Bei häufig wechselnden Einsatzorten wird die grundsätzliche Frage wichtiger: Ist ein kurzfristig einbestellendes Urinprogramm überhaupt praktikabel? TÜV Hessen, TÜV NORD und DEKRA weisen darauf hin, dass in solchen Fällen eine Nachweisführung über Haaranalysen besser passen kann.
Warum Haaranalysen bei häufigen Reisen flexibler sein können
Beurteilungskriterien, 5. Auflage · C.3.3 · Seite 369
Die Beurteilungskriterien nennen als Vorteil der Haaranalyse, dass die Probenentnahme längerfristig geplant werden kann und keine ständige kurzfristige Verfügbarkeit nötig ist. Das kann bei häufigen beruflichen Verhinderungen oder längerer Anreise vorteilhaft sein. Voraussetzung bleibt allerdings, dass Haarlänge, Substanz, Behandlungszustand der Haare und der erforderliche Nachweiszeitraum eine Haaranalyse überhaupt zulassen.
Geplante Abwesenheit ist nicht dasselbe wie ein verpasster Termin
Eine rechtzeitig gemeldete und zulässige Abwesenheit wird im Kontrollprogramm berücksichtigt. Anders sieht es aus, wenn bereits eine konkrete Einbestellung erfolgt ist und der Termin anschließend wegen einer spontan geplanten Reise oder beruflichen Verpflichtung nicht wahrgenommen wird. Bei mehreren Anbietern führt ein solches Nichterscheinen zum Programmabbruch.
Was bei Krankheit oder einem tatsächlich verpassten Termin zu tun ist, erklärt der Artikel Krank oder Kontrolltermin verpasst: Was ist jetzt zu tun?. Den Zusammenhang zwischen Nachweisverfahren und belegtem Zeitraum erläutert außerdem Abstinenznachweise und Dauer.
Am besten vor der Reise klären: Wie viele Abwesenheitstage sind noch verfügbar, wie wird der Zeitraum gemeldet und kann bei beruflichen Reisen gegebenenfalls an einem anderen Standort kontrolliert werden?
Quellen und fachliche Grundlagen
DGVP / DGVM: Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien, 5. Auflage (2026), insbesondere CTU-Kriterien S. 396 und C.3.3 S. 369.
TÜV NORD: FAQ Abstinenznachweis · DEKRA: Abstinenzbeleg · TÜV Hessen: FAQ Urinproben · Universitätsklinikum Heidelberg: FAQ Abstinenzprogramm, Stand 06/2026
