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Abstinenznachweis beim Hausarzt: Welche Befunde werden anerkannt?

Von Florian Paulus · Bearbeitet am

2 Min. Lesezeit

Ein Abstinenznachweis beim Hausarzt ist nicht schon deshalb für die MPU geeignet, weil ein Laborwert unauffällig ausfällt. Medizinische Befunde können wichtige Informationen liefern. Für einen erforderlichen Abstinenzbeleg gelten aber zusätzliche Anforderungen an die verantwortliche Stelle und den gesamten Kontrollablauf. Die gewöhnliche Behandlung in der Hausarztpraxis erfüllt diese Voraussetzungen nicht automatisch.

Was ein hausärztlicher Befund leisten kann

Befunde aus der Behandlung können Erkrankungen, verordnete Medikamente oder Untersuchungsergebnisse dokumentieren. Sie helfen damit bei der medizinischen Einordnung. Welche Unterlagen hierfür bedeutsam sein können, erklärt MPUpedia im medizinischen Teil der MPU. Eine solche Dokumentation beantwortet jedoch nicht zwangsläufig die Frage, ob ein festgelegter Zeitraum ohne Substanzkonsum ausreichend kontrolliert wurde.

Trennen Sie deshalb zwei Fragen: Welche medizinischen Unterlagen sollen zur MPU mitgebracht werden? Und welche eigenständigen Abstinenzbelege werden benötigt? Ein Befund kann für die erste Frage hilfreich sein, ohne die zweite zu erfüllen. Er wird dadurch nicht medizinisch wertlos.

Die FeV verlangt mehr als eine Laboranalyse

Anlage 4a Nummer 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung nennt besondere Bedingungen für erforderliche Abstinenzbelege. Dazu gehören eine geeignete Terminvergabe, Identitätskontrolle und Probenentnahme. Verantwortliche Befunderhebung und Auswertung müssen in einem dafür geeigneten fachlichen Rahmen stattfinden.

Die Vorschrift nennt unter anderem Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, Ärzte des Gesundheitsamts oder anderer öffentlicher Stellen, Rechtsmediziner, Arbeits- beziehungsweise Betriebsmediziner, Ärzte einer Begutachtungsstelle sowie Ärzte oder Toxikologen eines für forensisch-toxikologische Zwecke akkreditierten Labors. Bei dem genannten Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation schließt sie ausdrücklich aus, dass dieser zugleich der behandelnde Arzt ist.

Akkreditiert bedeutet hier, dass die fachliche Kompetenz für einen bestimmten Untersuchungsbereich geprüft wurde. Ein Laborname oder eine ärztliche Unterschrift allein belegt noch nicht, dass auch die gesamte Probengewinnung den Anforderungen entspricht. Für beigebrachte Befunde verlangt Nummer 6 außerdem das Original und die Unterschrift des Ausstellers.

Vor einer Beauftragung konkret nachfragen

  • Zweck: Wird ausdrücklich ein für die Fahreignungsbegutachtung vorgesehener Abstinenzbeleg angeboten oder lediglich eine medizinische Einzeluntersuchung?
  • Verantwortung: Wer ist für Befunderhebung und Auswertung zuständig, welche Qualifikation liegt vor und wie wird die nötige Unabhängigkeit gewährleistet?
  • Probengewinnung: Wer bestellt ein, prüft die Identität und dokumentiert die Entnahme?
  • Ergebnis: Welche Substanzen und Zeiträume werden bescheinigt, und welche Unterlagen werden am Ende ausgestellt?

Diese Fragen betreffen die Kontrollkette, nicht die allgemeine Qualität der hausärztlichen Versorgung. TÜV NORD verweist für die Frage nach Kontrollen beim eigenen Arzt ebenfalls auf die besonderen Voraussetzungen der FeV. Lassen Sie die Eignung daher vor Beginn klären, wenn eine Praxis entsprechende Untersuchungen anbietet.

Bereits vorhandene Befunde prüfen lassen

Vorliegende Ergebnisse sollten vollständig und unverändert aufbewahrt werden. Legen Sie der Begutachtungsstelle dar, welche Untersuchungen wann und unter welchen Bedingungen durchgeführt wurden. Eine spätere Bescheinigung kann fehlende Kontrollbedingungen nicht einfach rückwirkend herstellen.

Klären Sie anschließend, welche Unterlagen medizinisch genutzt werden können und ob ein geeigneter Nachweis ergänzt oder neu begonnen werden muss. Normale Leberwerte oder einzelne negative Tests ersetzen dabei kein erforderliches Kontrollprogramm. Die Seite Abstinenznachweise und Dauer erklärt die unterschiedliche Bedeutung von Nachweiszeitraum und persönlicher Veränderung.

Quellen

Autor: Florian Paulus · M.Sc. Psychologe

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