Erinnerungslücken beim Konsumverlauf: Rekonstruieren, ohne Zahlen zu erfinden
Erinnerungslücken im Konsumverlauf sind nicht automatisch ein Problem. Entscheidend ist, Unsicherheit nicht mit erfundenen Zahlen zu füllen, sondern sicher erinnerte Angaben, begründete Schätzungen und echte Wissenslücken sauber voneinander zu trennen. Der Verlauf sollte in seinen wesentlichen Phasen nachvollziehbar sein – nicht künstlich auf den Tag genau wirken.
„Ich weiß es nicht mehr genau“ kann die ehrlichere Antwort sein. Problematischer wird es, wenn scheinbar präzise Angaben später nicht zusammenpassen oder objektiven Befunden widersprechen. Eine gute Vorbereitung hilft deshalb beim Ordnen – nicht beim Erfinden.
Nicht jedes Detail muss gleich sicher erinnert sein
Zum Beispiel ein Umzug, ein Arbeitsplatzwechsel, der Beginn einer Beziehung oder ein konkretes Delikt.
Etwa „in dieser Phase meist am Wochenende“ oder „ungefähr zwei- bis dreimal pro Woche“, wenn dafür eine nachvollziehbare Grundlage besteht.
Einzelne Wochen, exakte Mengen oder ein genauer Beginn können trotz Aufarbeitung unklar bleiben.
Diese drei Kategorien sollten nicht miteinander vermischt werden. Eine Schätzung wird nicht dadurch besser, dass sie nachträglich als exakte Erinnerung dargestellt wird. Umgekehrt muss eine echte Erinnerung nicht künstlich relativiert werden, nur weil andere Details unsicher sind.
Mit Phasen statt mit einzelnen Tagen arbeiten
Gerade bei mehrjährigen Konsumverläufen ist es oft sinnvoller, zunächst deutlich unterscheidbare Lebens- und Konsumphasen zu bilden. Das können beispielsweise Ausbildung, erster Vollzeitjob, Umzug, Trennung, eine Phase mit häufigeren Feiern oder ein späterer deutlicher Konsumanstieg sein.
Gelegenheiten, ungefähre Häufigkeit und typische Mengen.
Mehr oder weniger Konsum, neue Anlässe, andere Funktion oder Alltagseinbindung.
Phasen mit besonders hohem Konsum, Abstinenz oder deutlicher Reduktion.
Die Monate vor der Auffälligkeit meist genauer betrachten als weit zurückliegende Einzelereignisse.
So entsteht ein Verlauf mit Entwicklung. Ein einziger Durchschnittswert über mehrere Jahre kann dagegen wichtige Veränderungen verdecken. Ziel ist deshalb nicht eine lückenlose Tageschronik, sondern ein plausibles Bild davon, wie sich Konsumhäufigkeit, Mengen und Bedeutung im Laufe der Zeit verändert haben.
BK5 verlangt stimmige Angaben – keine künstliche Perfektion
Beurteilungskriterien, 5. Auflage · Hypothese 0 · Seiten 102–103
Die Beurteilungskriterien legen Wert darauf, dass Angaben in sich schlüssig sind und zu Aktenlage, objektiven Befunden und gesichertem Erfahrungswissen passen. Widersprüche können durch Rückfragen geklärt werden. Problematisch sind insbesondere erhebliche Widersprüche, die auch nach Erläuterung nicht auflösbar bleiben.
Unterlagen können Erinnerungen einordnen – aber nicht ersetzen
Kalender, frühere Arbeitsverträge, Nachrichten, Behandlungsunterlagen oder die Fahrerlaubnisakte können helfen, Zeiträume einzugrenzen. Sie sollten dabei nur das belegen, was tatsächlich aus ihnen hervorgeht.
Besonders hilfreich kann die Akteneinsicht vor der MPU sein. Nicht damit Antworten an die Akte angepasst werden, sondern damit klar ist, welche objektiven Angaben bereits dokumentiert sind und wo die eigene Erinnerung davon abweicht.
Schätzen ist erlaubt – aber die Schätzung muss als Schätzung erkennbar bleiben
Bei lange zurückliegenden Konsumphasen lässt sich die Häufigkeit oft nur ungefähr rekonstruieren. Eine nachvollziehbare Spanne kann dann informativer sein als eine scheinbar exakte Zahl. Voraussetzung ist, dass erklärt werden kann, worauf die Schätzung beruht.
Wenn diese Genauigkeit tatsächlich nicht erinnerbar ist, erzeugt sie eher neue Widersprüche.
Die Unsicherheit bleibt sichtbar, während das Muster trotzdem beschrieben werden kann.
Auch Mengen sollten nicht genauer angegeben werden, als sie erinnerbar sind. „Drei Getränke“ ist beispielsweise nur dann aussagekräftig, wenn ungefähr klar ist, um welche Getränke und Größen es sich handelte. Fehlende Informationen sollten nicht nachträglich ergänzt werden, nur damit die Darstellung vollständig aussieht.
Widersprüche sind etwas anderes als Erinnerungslücken
Eine Erinnerungslücke lautet: „An die genaue Häufigkeit in diesem halben Jahr erinnere ich mich nicht mehr.“ Ein Widerspruch entsteht dagegen, wenn verschiedene Angaben nicht miteinander vereinbar sind – beispielsweise wenn ein sehr geringer früherer Konsum beschrieben wird, objektive Befunde aber auf eine deutlich stärkere Gewöhnung hindeuten.
Unsicherheit wird offen benannt
Die Person sagt, welche Information fehlt und welche Teile des Verlaufs trotzdem sicher oder ungefähr bekannt sind.
Zwei Angaben passen nicht zusammen
Die Abweichung bleibt bestehen, obwohl Aktenlage oder andere objektive Daten bekannt sind und dazu nachgefragt wurde.
Widersprüche sollen aktiv geklärt werden
Beurteilungskriterien, 5. Auflage · Hypothese 0 · Seiten 102–103
BK5 nennt ausdrücklich den Abgleich von Aussagen mit objektiven Daten. Bei relevanten Widersprüchen wird nachgefragt. Günstig ist, wenn sich eine Abweichung nachvollziehbar auflösen lässt; ungünstig sind erhebliche Widersprüche, die auch nach Konfrontation oder Erläuterung bestehen bleiben.
So lässt sich ein unsicherer Konsumverlauf sinnvoll aufarbeiten
Mit Ereignissen beginnen, die tatsächlich zeitlich einordenbar sind.
Häufigkeit, typische Mengen, Anlässe und Veränderungen zunächst grob ordnen.
Keine Schätzung unbemerkt zur vermeintlich sicheren Erinnerung machen.
Akten- oder Laborangaben prüfen und Abweichungen ausdrücklich markieren.
Prüfen, ob ein Zeitraum verwechselt, eine Einheit falsch erinnert oder eine frühere Angabe ungenau war.
Was sich seriös nicht rekonstruieren lässt, sollte nicht mit einer passenden Zahl geschlossen werden.
Was sollte man eher nicht tun?
Nicht von Laborwerten rückwärts eine Konsummenge erfinden, die vermeintlich gut dazu passt.
Hinweise anderer dürfen helfen, sollten aber als fremde Quelle erkennbar bleiben.
Wenn es Phasen mit deutlichen Veränderungen gab, sollten genau diese Unterschiede sichtbar bleiben.
Vorbereitete Unterlagen können als Gedächtnisstütze sinnvoll sein. BK5 weist jedoch auch darauf hin, dass eine vollständig vorbereitete „Geschichte“, die nicht mit der Realität übereinstimmt, problematisch ist. Eine Übersicht sollte deshalb beim Erinnern und Ordnen helfen – nicht das Gespräch ersetzen.
Ein glaubwürdiger Konsumverlauf muss nicht perfekt sein. Er sollte aber erkennen lassen, was sicher bekannt ist, was nur ungefähr erinnert wird, welche Entwicklung stattgefunden hat und wie relevante Widersprüche eingeordnet werden.
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Quellen und fachliche Grundlagen
DGVP / DGVM: Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien, 5. Auflage (2026), insbesondere Hypothese 0 zur Nachvollziehbarkeit und Widerspruchsfreiheit von Angaben, S. 102–103, sowie die methodischen Anforderungen an das psychologische Untersuchungsgespräch.
